[Wahlprogramm der Freien Demokratischen Partei (FDP) für die Bundestagswahl 2002]

Bürgerprogramm 2002

Vom 12. Mai 2002


Politik für ein wirtschaftlich starkes Deutschland

Wirtschaftspolitische Aufgabe Nr. 1 ist für die FDP die Bekämpfung der unerträglich hohen Arbeitslosigkeit. Arbeitslosigkeit bedeutet nicht nur Einkommensverlust für die Betroffenen und Vergeudung von Ressourcen für die Volkswirtschaft. Sie verletzt vor allem die Würde der Arbeit suchenden Menschen und ihrer Familien und beraubt sie eines wichtigen Teils ihrer Freiheit. Das ist die größte soziale Ungerechtigkeit rot-grüner Wirtschaftspolitik.

Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit reichen kurzfristige, kopflose Arbeitsmarktaktionen nicht aus. Die FDP will an den Ursachen ansetzen - an der fundamentalen Wachstums-, Investitions- und Innovationsschwäche, an falschen Strukturen, Fehlanreizen, Verkrustungen und Regelungswut. Sie will die Menschen aber auch für ein neues Denken gewinnen: für mehr Selbstverantwortung, mehr Bereitschaft zu Veränderungen, mehr Mut.

Die Wirtschaftspolitik der rot-grünen Regierung ist gescheitert. Sie erweist sich als interventionistisch, kurzatmig, unsystematisch und widersprüchlich.

Umkehr ist geboten. Aufbruch zu neuer wirtschaftlicher Dynamik muss die Devise sein. Gefordert ist eine andere, eine moderne, eine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik.

Deutschland braucht keine "neue" Soziale Marktwirtschaft. Deutschland braucht eine Rückbesinnung auf die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. In dieser Tradition steht die FDP.



I. Steuern runter - Jobs rauf

Steuersenkungen sind das beste Beschäftigungsprogramm. Das geltende Steuerrecht ist kaum noch verständlich, die Steuerbelastung viel zu hoch. Dazu hat die rot-grüne Koalition in den letzten Jahren kräftig beigetragen. Für die FDP steht eines fest: In der nächsten Legislaturperiode muss Schluss sein mit laufend neuen unsystematischen Reformversuchen und Korrekturen am Steuersystem. Wir schlagen daher ein völlig neues Steuerrecht vor. Niedrige Steuersätze, einfache und verständliche Regeln, eine gerechte Belastung aller, das sind die Kennzeichen. Bürger und Unternehmer akzeptieren Steuern nur in maßvoller und berechenbarer Höhe. Die Besteuerungsgrundlagen müssen zudem verständlich sein. Beides ist heute nicht der Fall.

Niedrige Steuern erreichen wir durch unseren Einkommensteuer-Stufentarif:
Einkommensteile von 0 bis 7.500 Euro
Einkommensteile von 7.501 bis 15.000 Euro
Einkommensteile von 15.001 bis 40.000 Euro
Einkommensteile ab 40.001 Euro

0 %
15 %
25 %
35 %

Steuern
Steuern
Steuern
Steuern

Wichtig ist: Jeder, der über den Null-Steuersatz hinausverdient, zahlt immer nur für den höheren Einkommensteil den höheren Steuersatz. So kann sich jeder seine Steuerbelastung selbst ausrechnen. Bei Ehegatten verdoppeln sich die Einkommensstufen. Ergebnis unseres Tarifs: Der Bürger behält das meiste des verdientenGeldes, er muss nur einen akzeptablen Anteil beim Finanzamt abliefern.

Zur Freistellung des Existenzminimums gibt es für jeden Bürger, also auch für jedes Kind, einen einheitlichen Grundfreibetrag von 7.500 Euro. Der besonderen Belastung von Familien einschließlich der Alleinerziehenden wird durch diese Verdoppelung des Freibetrags für Kinder Rechnung getragen. Das Kindergeld wird entsprechend angepasst. Das Ehegattensplitting wird in ein Realsplitting umgewandelt.

Das Einkommensteuerrecht wird drastisch vereinfacht. Wir wollen die Steuererklärung auf einem Blatt Papier ermöglichen. Es entfällt die Unterscheidung zwischen den sieben verschiedenen Einkunftsarten. Auch für Körperschaften gilt der Stufentarif. Ausschüttungen werden immer mit 35 % bei der Gesellschaft belastet. Beim Anteilseigner kann diese Steuer auf Antrag angerechnet werden. Die Besteuerung wird so rechtsformneutral. Für die Bürger spielt es also keine Rolle, ob Einnahmen von einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft, durch selbständige oder nichtselbstständige Arbeit erzielt werden. Um Kapitalflucht zu verhindern, werden als einzige Ausnahme hierzu Zinsen durch eine an der Quelle anonym erhobene Abgeltungsteuer von 25 % besteuert. Die Steuer wird auf Antrag auf die persönliche Einkommensteuerschuld angerechnet.

Voraussetzung und Folge der Gleichbehandlung aller Einkunftsarten ist der Wegfall der Gewerbesteuer. Sie ist eine Sonderbelastung für eine immer geringere Zahl deutscher Unternehmen und im internationalen Vergleich ein Wettbewerbsnachteil. Der Wegfall der Gewerbesteuer muss einhergehen mit einer umfassenden Reform der Gemeindefinanzen. Die Gemeinden können mit einem eigenen Hebesatzrecht einen Zuschlag auf die zuvor gesenkte Einkommen- und Körperschaftsteuer erheben. Zusammen mit einem höheren Anteil an der Umsatzsteuer erhalten sie eine ergiebige und planbare Finanzausstattung.

Für die Alterseinkünfte wird die nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Soweit Beiträge zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge steuerlich abzugsfähig sind, müssen daraus resultierende Alterseinkünfte beim Zufluss versteuert werden.

Das Einkommensteuerrecht wird im übrigen durch den Wegfall von Sondertatbeständen, Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen vereinfacht. "Steuern mit Steuern" soll es künftig nicht mehr geben. Staatliche Förderung bestimmter Zwecke ist nur noch durch direkte Zahlungen möglich. Das schafft mehr Transparenz und zwingt Leistungsempfänger und Staat laufend zur Rechtfertigung der Fördermaßnahme.

Ein so vereinfachtes Einkommensteuerrecht führt zu einer gerechten und damit akzeptablen Belastung. Die Bürger können wieder mehr Eigenverantwortung übernehmen. Unternehmen erhalten neuen finanziellen Spielraum für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Die Steuererhöhungen mit dem Etikett Ökosteuer sind unsozial und ungerecht. Sie müssen rückgängig gemacht werden. Sie haben weder positive Umwelteffekte erzielt noch die Lohnnebenkosten gesenkt. Im Rahmen einer umfassenden Rentenreform werden die mit der Ökosteuer finanzierten Zuschüsse des Staates zur Rentenversicherung und damit auch die Ökosteuern zurückgeführt.

Darüber hinaus soll nicht mehr das Halten eines Autos besteuert werden, sondern nur noch der Betrieb. Aus diesem Grund entfällt die KfZ-Steuer. Sie wird auf die Mineralölsteuer umgelegt.

Die bisher nur ausgesetzte Vermögensteuer wird endgültig abgeschafft. Unternehmen müssten sie aus der Substanz finanzieren, Bürger aus bereits versteuertem Einkommen. Die Erbschaftsteuer wird nicht erhöht. Beim Generationswechsel in Unternehmen wird sie erlassen, wenn der Übernehmer den Betrieb mindestens zehn Jahre weiterführt. Die Trinkgeldsteuer und die Bauabzugsteuer werden abgeschafft.

Der Staat muss sich aus vielen Bereichen zurückziehen, in denen er heute kostenträchtig tätig ist. Wer deutlich weniger Steuern bezahlen möchte, kann nicht in jeder Situation nach dem Staat rufen, er muss mehr Eigenverantwortung übernehmen.

Ein neues einfaches Steuerrecht mit einer maßvollen und gerechten Belastung für alle setzt voraus, dass Steuervergünstigungen, Finanzhilfen und Subventionen umfassend abgebaut werden. Unterm Strich profitieren alle: Die Bürger haben mehr Geld zur Verfügung. Die Unternehmen erhalten neuen Spielraum für Investitionen. Mehr Dynamik in der Wirtschaft sorgt für Wachstum und Beschäftigung. Und: Ein schlanker Staat lebt gesünder und ist nicht mehr anfällig für blaue Briefe aus Brüssel.



II. Arbeitsplätze schaffen statt Arbeitslosigkeit verwalten

Der deutsche Arbeitsmarkt leidet unter zu geringem wirtschaftlichen Wachstum, unter strukturellen Defiziten und seiner Inflexibilität. Etwa 50 Mrd. Euro werden insgesamt für Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und arbeitsmarktpolitisch motivierte Frühverrentungen aufgewandt, ohne dass dies zu einer Wende auf dem Arbeitsmarkt geführt hätte. Diese hohen Ausgaben haben starke Steuer- und insbesondere Beitragsbelastungen zur Folge, die ihrerseits die Beschäftigungsdynamik einschnüren. Dieser Teufelskreis kann und muss durchbrochen werden.

Die FDP will Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt. Die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind dringend auf Umfang, Wirksamkeit und Effizienz zu durchforsten, denn sinnvolle Arbeitsmarktpolitik muss dazu beitragen, mit möglichst geringem Mitteleinsatz Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder möglichst rasch zu beenden. Die FDP fordert daher, die Arbeitsmarktpolitik mit dem Ziel der Erleichterung von Neueinstellungen grundlegend zu reformieren.

In der Arbeitslosenversicherung muss wieder ein strenges Versicherungsprinzip zur Geltung kommen. Die aktive Arbeitsmarktpolitik, z.B. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die häufig in Konkurrenz zu kleinen und mittelständischen Privatunternehmen tritt, muss entschlossen gestrafft werden. Versicherungsfremde Leistungen, wie die Kosten für die Fortsetzung des Sofortprogramms zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit sowie die in den Haushalt der Bundesanstalt verschobenen arbeitsmarktpolitischen Programme müssen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Dadurch wird eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von heute 6,5 % auf 25 4,5 % ermöglicht.

Die Vermittlung und Beratung von Arbeitsuchenden muss neu organisiert und soweit wie möglich privatisiert werden. Die Kompetenzen für die Bereiche Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht sind in das Bundeswirtschaftsministerium zu verlagern, um eine bessere Abstimmung der arbeitsmarktpolitischen Gesetzgebung auf die ökonomischen Notwendigkeiten zu erreichen. Die Arbeitsvermittlung wird durch eine Versicherungsanstalt organisiert, die dazu Vermittlungsgutscheine ausgibt. Die Versicherungsanstalt zieht die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ein und wird - sei es von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sei es durch Versicherungsanbieter - privatwirtschaftlich organisiert. Die Arbeitsmarktpolitik hingegen wird durch eine nachgeordnete Bundesbehörde durchgeführt, da arbeitsmarktpolitische Maßnahmen als allgemein sozialpolitische Leistungen ohnehin stärker aus dem Steuerhaushalt zu vergeben und zu kontrollieren sind. Die 10 Landesarbeitsämter sind abzuschaffen.

Der Wettbewerb zwischen privaten und staatlichen Arbeitsvermittlern muss stärker gefördert werden. Arbeitslose erhalten Vermittlungsgutscheine, die mit marktüblichen Preisen ausgestattet werden und die vermittlungshemmende und -fördernde Merkmale wie Qualifikation, Alter und Gesundheit berücksichtigen. Damit können sie einen Arbeitsvermittler ihres Vertrauens beauftragen. Sie gelten für private und für staatliche Vermittler, so dass es einen echten Wettbewerb gibt.

Beim Arbeitslosengeld muss die Anspruchsdauer wieder auf 12 Monate festgesetzt werden, um den Anreiz zur Arbeitsaufnahme zu erhöhen. Jeder Arbeitslose sollte verpflichtet sein, mit seinem Arbeitsamt laufenden Kontakt zu halten, denn nur so wird seine intensive und effektive Vermittlung und Betreuung durch das Arbeitsamt gewährleistet.

Alle Maßnahmen müssen den Betroffenen nicht erst nach frühestens 6 und spätestens 12 Monaten, sondern bereits von Beginn der Arbeitslosigkeit an zur Verfügung stehen. Förderungsmaßnahmen hängen vom individuellen Arbeitsuchenden ab und müssen möglichst frühzeitig aus allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgewählt werden können. Priorität sollten dabei nach dem Vorrang der Vermittlung die berufliche Weiterbildung, die Förderung der Selbstständigkeit mit qualifizierter Beratung sowie das Probearbeitsverhältnis mit befristetem Einarbeitungszuschuss haben. Während der Elternzeit muss die Möglichkeit bestehen, Qualifizierungsmaßnahmen über das Arbeitsamt wahrzunehmen.

Das Kündigungsschutzgesetz muss gelockert werden, sodass es Neueinstellungen erleichtert statt diese zu verhindern. Seine heutige Form ist ein Einstellungshemmnis und verfehlt zugleich seine soziale Schutzfunktion, da es nur zu einer Vielzahl von Arbeitsgerichtsprozessen führt, die in der Regel nicht den Arbeitsplatz erhalten, sondern ohnehin in Abfindungsregelungen münden. Das Kündigungsschutzgesetz sollte daher erst ab der Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern gelten und erst zwei Jahre nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einsetzen. Zudem muss den Arbeitnehmern mehr Spielraum eingeräumt werden, welche Form des Kündigungsschutzes sie wollen. Daher sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber statt des Kündigungsschutzes eine Abfindungszahlung für den Fall der Kündigung vereinbaren können oder der Arbeitgeber sich zur Finanzierung einer Weiterqualifizierungsmaßnahme verpflichten. Im übrigen soll die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen nur nach den drei Kriterien Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit und Unterhaltsverpflichtungen erfolgen. Besonders qualifizierte Mitarbeiter sollen aus der Sozialauswahl ausgenommen werden können. Es ist zu prüfen, ob Sondervorschriften für Menschen mit Behinderungen diesen die Annahme eines Arbeitsplatzes erleichtern oder eher erschweren.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss liberalisiert werden. Die verschärfte Tarifbindung im zweiten Beschäftigungsjahr ist zurück zu nehmen. Die Befristung von Arbeitsverträgen muss durch Abschaffung des Verbots eines wiederholten Abschlusses eines befristeten Arbeitsvertrages und die Ausdehnung der Befristung auf 4 Jahre erleichtert werden. Die Zeitarbeit ist dem Baubereich zu öffnen. Der einseitige Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, der gerade für Frauen ein Einstellungshemmnis darstellt, ist zurückzunehmen. Mit dem pauschal besteuerten, sozialversicherungsfreien 630-Euro-Job - und damit auf dem doppelten Niveau der früheren 630 DM-Jobs - soll die Möglichkeit geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse wieder eingeführt werden.

Die großflächige Vernichtung von Arbeitsplätzen und sozialen Chancen durch starre, betriebsferne Flächentarife muss gestoppt werden. Der Flächentarifvertrag, der die Arbeitsverhältnisse bis ins Detail bundeseinheitlich regelt, hat ausgedient. Die Tarifparteien sollen sich darauf beschränken, Rahmenbedingungen zu setzen. Innerhalb dieses Rahmens wird die Entscheidung insbesondere über das Arbeitsentgelt und die Arbeitszeit auf die betriebliche Ebene verlagert, auf Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und den Mitarbeitern bzw. den gewählten Belegschaftsvertretungen. Nur sie, die Partner im Einzelbetrieb, kennen seine wirtschaftliche Lage und seine speziellen Anforderungen. Nur sie können hierauf flexibel und individuell reagieren. Durch entsprechende Änderung des Tarifvertragsgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes ist diese neue Form der Tarifverträge gesetzlich abzusichern. Die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ist abzuschaffen.

Das Günstigkeitsprinzip in § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz muss dahin gehend geändert werden, dass künftig auch ein geringerer Lohn oder eine längere Arbeitszeit für den Erhalt des Arbeitsplatzes günstiger sein kann, wenn hierdurch der Arbeitsplatz gesichert wird und dem 75 % der abstimmenden Mitarbeiter des Unternehmens zugestimmt haben.

Die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz, der vom Tarifvertrag abweichende Betriebsvereinbarungen bislang untersagt, ist zu ändern. Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene zwischen Unternehmen und Belegschaftsvertretung, die freiwillig geschlossen werden und der 75 % der abstimmenden Mitarbeiter zugestimmt haben, sollten möglich sein.

Alle arbeitsmarktpolitischen Programme müssen nach den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Effizienz öffentlich ausgeschrieben werden. Projektträger müssen zukünftig im Wettbewerb stehen. Durch ständige Leistungsvergleiche sollte der Qualitätswettbewerb zusätzlich verstärkt werden. Arbeitslose sollen über Qualifizierungsgutscheine die Möglichkeit haben, als Nachfrager aufzutreten und damit den Wettbewerb zwischen den Anbietern zu stärken.

Die FDP lehnt Tariftreueregelungen bei der öffentlichen Auftragvergabe ab. Die öffentlich subventionierte, unfaire Konkurrenz für mittelständische Unternehmen und Existenzgründer durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen, etwa im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus, des Handwerks und der Bauwirtschaft, muss deutlich eingeschränkt werden. Vorhandene Anbieter werden durch die mit öffentlichen Geldern subventionierten Anbieter aus dem Markt gedrängt und private Arbeitsplätze gehen verloren. Die Möglichkeit, durch die bloße Teilnahme an diesen Maßnahmen den Anspruch auf Arbeitslosengeld aufzubauen bzw. zu erneuern, muss ebenfalls abgeschafft werden. Die Höhe der Bezahlung darf sich nicht mehr wie bisher üblich an den tariflichen Löhnen ausrichten, sondern muss sich am ansonsten bestehenden Transferanspruch orientieren, um so den Anreiz zur Suche und Aufnahme einer regulären Beschäftigung zu stärken. Es ist Ziel der Liberalen, besonders jungen Menschen ein Angebot zur Beschäftigung zu machen. Dies sollte von einem individuellen Fallmanagement durch private Agenturen begleitet werden.



III. Bürgergeld-Anreize für neue Arbeitsplätze

Die Beschäftigungspolitik muss sich auch den Auswirkungen der Globalisierung auf den Arbeitsmarkt stellen. Während für Arbeitsplätze mit hohen Qualifikationsanforderungen Arbeitskräfte fehlen, werden Arbeitsplätze mit geringen Qualifikationsanforderungen im Hochlohn-Land Deutschland weiter abgebaut, nicht nur in Sektoren der Wirtschaft, die im internationalen Wettbewerb stehen. Zugleich werden durch den technologischen Wandel vorhandene alte Qualifikationen entwertet.

Es kommt daher darauf an, produktivitätsorientierte Löhne zuzulassen und gleichzeitig ein Abgleiten in Armut zu verhindern. Das heutige Transfer-System ist dazu nicht in der Lage. Für viele arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger lohnt es sich nicht, eine Arbeit anzunehmen, weil gerade bei niedrigem Einkommen der Lohnabstand zu gering ist. Das Niveau der steuerfinanzierten Sozialleistungen und die weitgehende Vollanrechnung von Erwerbseinkommen auf die Sozialhilfe lassen es für den Betroffenen unattraktiv werden, Arbeit zu niedrigen Löhnen anzunehmen. Um einem arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger größere Anreize zu geben, Arbeit aufzunehmen und in das Erwerbsleben zurückzukehren, müssen die Freibeträge erhöht werden, die Anrechnungssätze langsamer ansteigen und der Eingangssteuersatz auf 15 Prozent gesenkt werden.

Notwendig ist ein Transfer-System, das auch im Niedriglohn-Sektor Arbeitsanreize erhält und Brücken in neue Beschäftigung baut. Das von der FDP vorgeschlagene Bürgergeld baut solche Brücken besser als alle bisher versuchten Kombilohn-Modelle. Durch die beim Bürgergeld nur teilweise Anrechnung von Erwerbseinkommen auf Sozialleistungen können trotz niedrigen Lohnes oder geringer Stundenzahl bisher arbeitslose Leistungsempfänger ihr Auskommen sichern und gegenüber der Nicht-Erwerbsfähigkeit verbessern.

Um das Bürgergeld-System, das gerade geringer qualifizierten, aber leistungswilligen Menschen hilft, finanzierbar zu machen, schlägt die FDP vor, die Anrechnungssätze von Erwerbseinkommen auf die Sozialleistungen progressiv zu gestalten. Für Menschen mit Behinderungen bzw. bei Betreuungsnotwendigkeit von Angehörigen soll es einen erhöhten Bürgergeld-Anspruch geben.

Als erster Schritt zum Bürgergeld muss die Arbeitslosenhilfe vollständig mit der Sozialhilfe zu einem System mit einer Leistung, mit klaren Zuständigkeiten, eingleisigen Verfahren und schlankerer Verwaltung zusammengefasst werden. Bis zur Einführung des Bürgergeldes muss die Sozialhilfe so ausgestaltet werden, dass sie einerseits den tatsächlich Bedürftigen ein Leben in Würde ermöglicht, andererseits aber zugleich die Selbstständigkeit aller Hilfeempfänger stärkt und den Leistungsmissbrauch vermeiden hilft. Dazu gehört auch die Pauschalierung von Leistungen statt der bürokratischen und zu Missbrauch einladenden Erstattung einzelner Aufwendungen.

Dem Gegenleistungsprinzip muss wieder Geltung verschafft werden. Wenn jemand gesund und arbeitsfähig ist und keine Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen hat, dann ist es ihm zuzumuten, dass er für das, was er erhält, auch eine Gegenleistung erbringt. Die vorhandenen Sanktionsmechanismen müssen in Zukunft straffer und stärker angewandt werden. Bisher muss das Sozialamt beweisen, dass ein Sozialhilfeempfänger entgegen seiner Behauptung arbeitsfähig ist. Dies will die FDP ändern: In Zukunft muss der Sozialhilfeempfänger darlegen, dass er nicht arbeitsfähig ist. Der Staat ist gehalten, über einen Fallmanager geeignete Angebote zu machen.

Nur bei einem solchen Nachweis eigener Bemühungen zur Aufnahme von Arbeit besteht der Anspruch auf Leistungen, die über das materielle Existenzminimum hinaus für die Eingliederung des Bedürftigen in die Gesellschaft erforderlich sind. Ansonsten erfolgt eine Kürzung der Geldleistungen auf das materielle Existenzminimum, also die Existenz sichernden Leistungen wie Ernährung, Unterkunft, Kleidung und Hausrat. Im Gegenzug werden bei der Sozialhilfe nach dem Bürgergeld-System die Anrechnungssätze für selbst verdientes Einkommen abgesenkt. Damit werden Modelle nach dem § 18 V BSHG (Einstiegsgeld) zum Regelfall.



IV. Sozialstart - Sicherungssysteme zukunftsfest machen

Ein wichtiges Kennzeichen der Sozialen Marktwirtschaft ist nicht nur ihre hohe ökonomische Leistungsfähigkeit, die Arbeitsplätze schafft und so die Menschen in die Lage versetzt, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Zur Sozialen Marktwirtschaft gehört auch eine aktive soziale Verantwortung des Staates, die greift, wenn der Einzelne nicht in der Lage ist, aus eigener Kraft für die Absicherung der großen Lebensrisiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit und Alter Vorsorge zu treffen. Ein so ausgestaltetes Sozialsystem, das seinem Charakter nach subsidiär ist, ist nicht Fremdkörper sondern produktiver Faktor in der Sozialen Marktwirtschaft.

Bei uns allerdings haben sich die sozialen Sicherungssysteme verselbstständigt. Ein Drittel des Sozialprodukts verschlingt bei uns der Sozialbereich. Eigenverantwortung wurde so zunehmend zurückgedrängt, kollektive Verantwortung immer weiter in den Vordergrund gerückt. Freiheit und Gestaltungsspielräume werden beschnitten, Anspruchs- und Besitzstandsdenken verfestigt und gefördert, Leistungsanreize gemindert und die Anreizsysteme zur Arbeitsaufnahme vor allem in den Bereichen der unteren Lohngruppen ausgehebelt. Was sozial gemeint ist, wird so in hohem Maße unsozial.

Wegen der Umbrüche auf dem Arbeitsmarkt und der demografischen Entwicklung müssen die Systeme der sozialen Sicherung den veränderten Gegebenheiten angepasst werden. Um Generationengerechtigkeit wiederherzustellen, sind dringend Reformen der Sozialversicherung, die heute auf den umlagefinanzierten Systemen für Rente, Krankheit und Pflege beruht, erforderlich. Gleiches gilt auch für die Sicherungssysteme der Beamten und Politiker, bei denen die Umlagefinanzierung auf Steuern basiert. Unser Ziel ist es, die sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest zu machen, durch Transparenz und Vereinfachung für mehr Gerechtigkeit zu sorgen und die Beitragslast dauerhaft unter 40 % zu senken.

Notwendig sind dafür echte Strukturreformen. Die FDP lehnt weitere Steuerzuschüsse in unreformierte Systeme strikt ab. Zur Wahrung der Generationengerechtigkeit ist von unabhängiger Stelle dem Bundestag regelmäßig eine Generationenbilanz vorzulegen. In ihr müssen auf der Habenseite Leistungen wie Bildung, Infrastruktur und soziale Sicherheit, auf der Sollseite Belastungen wie Staatsverschuldung, Pensionslasten und Generationenverträge ausgewiesen werden.

Die Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme soll sich an dem Grundsatz orientieren: Versicherungspflicht statt Pflichtversicherung. Es soll der freien und individuellen Entscheidung eines jeden Bürgers überlassen sein, wie und wo er dieser Versicherungspflicht für die großen Risiken nachkommt. Die Finanzierung dieser Grundabsicherung ist zunehmend vom Beschäftigungsverhältnis zu lösen.


Für eine leistungsfähige und bezahlbare Gesundheitsversorgung
Der Erhalt der Gesundheit und eine gute Versorgung im Krankheitsfall sind zentrale Anliegen der Menschen in unserem Land. Der Staat muss deshalb Rahmenbedingungen schaffen, die es den Menschen unabhängig von ihrem Einkommen oder einer eventuellen Behinderung oder Vorerkrankung ermöglichen, das Krankheitsrisiko und seine Folgen abzusichern. Ein freiheitliches Gesundheitswesen ohne übermäßige Bürokratie und Reglementierung bietet hierfür die besten Voraussetzungen.

Grundsätzlich ist der Markt mit seiner Vielfalt der handelnden Personen und seiner Flexibilität am besten geeignet, die Gesundheitsversorgung zu optimieren. Der Staat soll nur dort steuernd eingreifen, wo der Markt versagt. Er hat den Rahmen für eine sozial verantwortliche Gesundheitspolitik zu setzen, nicht jedoch alles und jedes bis ins kleinste Detail gesetzlich zu regeln, wie das heute weitgehend der Fall ist. Der Wettbewerb fördert die Kreativität, versicherten- und patientengerechte Lösungen zu finden. Er muss deshalb intensiviert werden.

Daher setzt die FDP auf ein Gesundheitswesen, das eine gute und bezahlbare medizinische Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger gewährleistet, den Menschen Gestaltungsmöglichkeiten für den Umfang ihres Versicherungsschutzes gibt, Anreize für alle Beteiligten setzt, mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen, die freie Arztwahl garantiert, Schluss macht mit gesetzlich vorgegebenen Budgets gleich welcher Art und feste Preise für die einzelnen ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen vorsieht.

Die gesetzliche Vorgabe für einheitliche und gemeinsame Verhandlungen der Krankenkassen muss fallen. An die Stelle staatlicher Vorgaben müssen Verhandlungslösungen treten. Staatliche Planwirtschaft führt zu Missmanagement und Fehlleitung knapper Ressourcen. Der Risikostrukturausgleich ist zu begrenzen. Ziel des Risikostrukturausgleichs muss es sein, echte Risikodisparitäten der Kassen auszugleichen. In der Betriebs- und Verwaltungseffizienz müssen die gesetzlichen Krankenkassen sich mit der Effizienz der privaten Krankenkassen messen lassen.

Auch auf Seiten der Leistungsanbieter ist Wettbewerb erforderlich, um eine effiziente Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu erreichen. Dabei muss der freie Zugang zur Berufsausübung stets erhalten bleiben.

Zum Wettbewerb gehört auch, dass sich möglichst viele Menschen entscheiden können, ob sie in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sein wollen. Eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze ist deshalb strikt abzulehnen.

Versicherte und Patienten haben ein Anrecht darauf, sich umfassend und neutral informieren zu können. Das Werbeverbot muss deshalb im Hinblick auf sachgerechte Informationen gelockert werden.

Patient und Arzt müssen wissen, wie teuer eine Behandlung ist. Das Sachleistungsprinzip hält den Patienten künstlich uninformiert. Deshalb muss grundsätzlich die Kostenerstattung die Sachleistung ersetzen.

Die bevormundende leistungsfeindliche Ausgabendeckelung muss abgeschafft werden, denn sie führt zur Rationierung in Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern. Warteschlangen, wie in den skandinavischen Ländern und Altersgrenzen, wie in England dürfen in Deutschland nicht Realität werden. Die Budgetierung muss durch leistungsgerechte Vergütungen und Anreize zu wirtschaftlichem Handeln auf allen Seiten ersetzt werden. Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten brauchen feste Preise für qualitativ hochwertige Leistungen, die Krankenhäuser ein echtes Preissystem.

Die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen wird von den Versicherten mitbestimmt. Sie können durch ein gesundheitsbewusstes Leben dazu beitragen, Krankheiten zu vermeiden. Informationen darüber, wo Risiken liegen und wie ihnen begegnet werden kann sowie Angebote zur Gesundheitsförderung müssen deshalb frühzeitig in Kindergärten und Schulen erfolgen. Ebenso wichtig ist der Auf- und Ausbau einer qualitätsgesicherten Gesundheitsvorsorge und entsprechender Früherkennungsmaßnahmen. Bonussysteme, wie beim Zahnersatz, tragen dazu bei, die Motivation zu unterstützen.

Das heutige System widerspricht dem Wunsch vieler Menschen, ihre Belange möglichst umfassend in eigener Verantwortung zu regeln. Die Tarifgestaltung in der GKV muss deshalb flexibler werden. Die FDP will die Zwangsbeiträge auf Kernleistungen beschränken und Wahlmöglichkeiten und Gestaltungsspielräume für individuelles Handeln eröffnen. Versicherte müssen die Möglichkeit haben, Tarife mit unterschiedlichen Optionen abzuschließen. Selbstbehalte und Selbstbeteiligungen setzen Anreize für ein kostenbewusstes Verhalten. Regelungen für einkommensschwache Versicherte müssen dafür sorgen, dass niemand von medizinisch notwendigen Gesundheitsleistungen ausgeschlossen wird.

Die Einkommensteuer neutrale Auszahlung des Arbeitgeberanteils als echter Bestandteil des Lohnes soll dem Einzelnen deutlich machen, was sein Krankenversicherungsschutz tatsächlich kostet. Das erhöht den Anreiz, stärker auf das Preis-Leistungsverhältnis der Krankenkassen zu achten und verschärft damit den Wettbewerb. Die Abkopplung der Krankenversicherungsbeiträge von den Lohnzusatzkosten erleichtert zudem die Schaffung von individuellen Spielräumen zur Gestaltung der Tarife. Ferner wird der Automatismus zwischen steigenden Gesundheitsausgaben und steigenden Lohnkosten durchbrochen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt.

Zusammen mit einer Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel sowie der Rückgängigmachung der erheblichen Finanztransfers in andere Sozialversicherungszweige, die die rot-grüne Regierungskoalition in den letzten zwei Jahren vorgenommen hat, wird der Beitragssatz für alle Beitragszahler deutlich reduziert. Ergänzt durch eine mutige Steuerreform, wie die FDP sie mit ihrem Stufenmodell vorschlägt, verbleibt den Bürgern erheblich mehr Geld in ihrer Tasche, das u. a. für eine zusätzliche Zukunftsvorsorge im Hinblick auf die Folgen des demografischen Wandels aufgewandt werden kann.


Rentenversicherung
Die heutigen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung sind durch die letzten Reformen in keiner Weise gelöst worden. Der Kostendruck hält unvermindert an. Gründe dafür sind die hohe Arbeitslosigkeit, die zu Einnahmeverlusten bei den Beiträgen geführt hat, der immer noch zu frühe Rentenzugang und vor allem der längere Rentenbezug auf Grund längerer Lebenszeit, die höhere Ausgaben zur Folge hatten. Die FDP sieht in der konsequenten Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch bessere Rahmenbedingungen der Wirtschaft auch den Weg, die Einnahmen in der Rentenversicherung zu verbessern. Bei den jährlichen Rentenanpassungen ist der längere Rentenbezug wieder angemessen zu berücksichtigen. Vor allem muss das durchschnittliche Rentenzugangsalter an das gesetzliche Rentenzugangsalter angenähert werden. Die längere Lebensarbeitszeit will die FDP in erster Linie durch früheren Berufsbeginn möglich machen, wozu kürzere Bildungs- und Ausbildungszeiten und die Aussetzung der Wehrpflicht beitragen. Die sogenannte Eckrente soll mit 45 Jahren Beitragshöhe erreicht werden. Bei einem Rentenbeginn vor 65 Jahren will die FDP versicherungsmathematisch korrekte Abschläge, bei einem späteren Rentenbeginn entsprechende Zuschläge. Dadurch hebt sich das durchschnittliche Zugangsalter.

Die FDP trat schon immer für die private Vorsorge als Ergänzung zur Rente ein. Sie unterstützte daher auch bei der letzten Reform 2001 den Ansatz, mit 4% des Bruttolohnes diese Vorsorge aufzubauen. Allerdings ist die Reform mit unzureichender Generationengerechtigkeit, mangelnder Beitragssatzstabilität, fehlender Steuerbefreiung aller Vorsorgebeiträge und einer viel zu komplizierten Ausgestaltung der Anlagekriterien in der praktischen Ausgestaltung misslungen. Als wesentliches Kriterium für die geförderte Vorsorge hätte eine praktikable Zweckbestimmung für die Altersvorsorge ausgereicht. Es muss ein echter Wettbewerb aller Anbieter gewährleistet sein, ein vererbbarer Kapitalstock gebildet werden können und die angebotenen privaten Altersvorsorgeprodukte bestimmten Mindeststandards genügen. Der Bürger muss bei der Auszahlung Wahlfreiheit je nach seinen individuellen Bedürfnissen haben: Er muss entscheiden können, ob er z. B. eine Verrentung, einen lebenslangen Auszahlungsplan in abnehmenden oder steigenden Raten wählt oder sich einen Platz in einem Alten- oder Pflegeheim sichern will. Auch das Sparen zum Aufbau von Wohneigentum muss als Vorsorgeform in praktikabler Weise anerkannt werden.

Die private Vorsorge soll nach einem schrittweisen Übergang die gesetzliche Rentenversicherung ergänzen und so weit ersetzen, dass die Altersvorsorge zu etwa 50 % auf der privaten und betrieblichen Vorsorge beruht. Wenn die Sparer vom Angebot der geförderten Altersvorsorge nicht im dafür erforderlichen Umfang Gebrauch machen, liegt eine Pflicht zur Versicherung nahe - aber nur wenn die für die private Vorsorge genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Die staatlichen Anreize, insbesondere die nachgelagerte Besteuerung der in anerkannten Vorsorgeformen geleisteten Beiträge, sind für sie unverzichtbare Voraussetzungen der künftigen Reform der Eigenvorsorge. Die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung muss im Gegenzug Schritt für Schritt zu einer beitragsfinanzierten Grundsicherung umgebaut werden. Die Belastung der Arbeitnehmereinkommen durch die gesetzlich geregelte und staatlich geförderte Altersvorsorge darf 20% der Einkommen auch künftig nicht überschreiten.

Aus Gerechtigkeitsgründen und mit Blick auf die Haushaltsrisiken für kommende Generationen muss mit einer solchen Reform auch eine der Beamtenversorgung einhergehen.

Wir brauchen eine klare und einfache Regelung, um es Rentnern ohne finanziellen Schaden zu ermöglichen, hier zu arbeiten und Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen und im Alter ins Ausland überzusiedeln. Dies ist auch notwendig im Hinblick auf eine Gewährleistung der Freizügigkeit in Europa.

Im Ergebnis wird die Alterssicherung der Zukunft eine neue Statik haben. Sie setzt sich aus der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung und den aus betrieblicher und privater Eigenvorsorge erwachsenen Ansprüchen zusammen. Nur so ergibt sich ein ausgeglichenes Modell, das zu einem auskömmlichen Alterseinkommen führt, aber die jüngere Generation vor Überforderung schützt.


Pflegeversicherung
Langfristig wird aufgrund der demografischen Entwicklung die Anzahl der Pflegebedürftigen und auch der Demenzkranken deutlich steigen. Die Einnahmen werden damit nicht Schritt halten können. Der so entstehende Kostendruck darf jedoch nicht zu einer Erhöhung der Pflichtbeiträge führen. Die Pflegeversicherung muss deshalb im Hinblick auf Zielgenauigkeit, Effizienz und Organisation und auch im Hinblick auf die Folgerungen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Entlastung der Familien auf den Prüfstand. Aus Sicht der FDP müssen hierbei insbesondere die Weichen für den Aufbau einer ergänzenden kapitalgedeckten Säule der privaten Eigenvorsorge für das Pflegerisiko gestellt werden.

Dem gesetzlich festgeschriebenen Grundsatz des Vorranges der Rehabilitation vor der Pflege muss Rechnung getragen werden. Das bestehende System der Pflegeversicherung läuft diesem zuwider. Es gibt keine Anreize, Betroffene zu fördern, um ihren Zustand verbessern zu können und sie somit z. B. in eine niedrigere Pflegestufe einzustufen.

Seit der Einführung der Pflegeversicherung hat sich außerdem der Besorgnis erregende Trend entwickelt, schwerbehinderte Menschen in Pflegeheime abzuschieben, um so eine Finanzierung über die Pflegeversicherung zu erreichen. In vielen Heimen erfahren die Betroffenen nicht mehr die notwendige und durchaus erfolgversprechende Förderung. Die Sozialhilfeträger dürfen diesen Personenkreis nicht aus finanziellen Beweggründen entmündigen und die ihm zustehende Förderung vorenthalten.



V. Entmonopolisierungs- und Wettbewerbsoffensive

Wettbewerb ist das Herzstück der Sozialen Marktwirtschaft. Wettbewerb zwingt die Unternehmen, besser, leistungsfähiger, stärker zu werden. Deshalb bekämpfen Liberale alle Tendenzen, Wettbewerb abzubauen, zu verzerren oder zu verfälschen.

Wir treten ein für ein strenges Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, gegen Kartelle, Monopole und wettbewerbsbeschränkende Fusionen. Wir treten ein für einen starken Staat, der die Wettbewerbsregeln durchsetzt und weiterentwickelt. Denn Bewahrung und Stärkung des Wettbewerbs gehören mit zu den wichtigsten wirtschaftspolitischen Aufgaben des Staates in der sich wandelnden Wirtschaft.

Der von FDP-Wirtschaftsministern begonnene Weg der Deregulierung und Privatisierung, der für die Bürger in vielen Bereichen bessere Leistungen zu günstigeren Preisen erbracht hat, muss konsequent fortgesetzt werden. Die nächsten Schritte müssen sein:

Das Briefmonopol muss schnellstmöglich auslaufen, damit auch bei Briefsendungen bis 200 g, adressierten Katalogen und Infopost bis 50 g Wettbewerb möglich wird. Die ehemaligen Staatsmonopole Post und Telekom sind bis zum Jahr 2005 vollständig zu privatisieren.

Die Telekommunikationsnetze, insbesondere im Ortsnetzbereich, in dem der Marktanteil der Deutschen Telekom von 98 % einen wirklichen Wettbewerb weiter verhindert, sind weiter zu liberalisieren. Der liberalisierte Netzzugang auf den Strommärkten ist wiederherzustellen. Auch bei der Wasser- und Abfallwirtschaft ist Deregulierung und Privatisierung erforderlich.

Netz und Betrieb bei der Bahn AG sind konsequent zu trennen. Außerdem ist es erforderlich, Wettbewerb zwischen den einzelnen Teilen der bisherigen DB Holding zu ermöglichen sowie den diskriminierungsfreien Zugang Dritter zum Netz sicherzustellen.

Die Aufgabe der Sicherstellung von Wettbewerb muss wieder beim Bundeskartellamt konzentriert und die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in der nächsten Legislaturperiode aufgelöst werden.

Nachdem die EU für Landesbanken und kommunale Sparkassen ab spätestens 2005 die Beendigung der unbeschränkten Haftung der sie tragenden Gebietskörperschaft verfügt und deren Anstaltslast eingeschränkt hat, fordert die FDP schon jetzt die grundsätzliche Neuordnung dieses Sektors.

Die Landesbanken sind insgesamt zu privatisieren und damit für den Wettbewerb mit privaten und genossenschaftlichen Banken zu öffnen. Die kommunalen Sparkassen, ein notwendiger Teil ländlicher Infrastruktur, sind zu "Bürgersparkassen" fortzuentwickeln.

Das gesamte deutsche Kammerwesen ist auf seine Zweckmäßigkeit hin grundsätzlich zu überprüfen. Bei den Industrie- und Handelskammern ergeben sich der öffentlich -rechtliche Status und die daraus resultierende Pflichtmitgliedschaft der Gewerbetreibenden aus den öffentlichen Aufgaben, die den Kammern durch Gesetz und Verordnung zugewiesen sind. Die Kammern müssen sich jedoch grundlegend reformieren. Die Kammern dürfen sich nicht mehr auf Feldern betätigen, wo ein ausreichendes Angebot von Seiten privater Dienstleister zur Verfügung steht. Doppelarbeit zwischen Kammern und Behörden und zeitraubende bürokratische Querverbindungen sind zu vermeiden.

Das Ladenschlussgesetz ist ersatzlos zu streichen. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist zu entrümpeln.



VI . Schlanker Staat - Starker Staat

Für Liberale ist nicht der Staat besonders leistungsfähig, der sich in möglichst viele Bereiche der Gesellschaft einmischt, sondern der Staat, der sich auf seine Kernaufgaben konzentriert. Der schlanke Staat ist der starke Staat. Deshalb will die FDP Subventionen abbauen, öffentliche Aufgaben zurückführen und staatliche Beteiligungen privatisieren.

Die FDP will eine Politik der Haushaltskonsolidierung. Ausgeglichene Haushalte aller staatlichen Ebenen bleiben Ziel der FDP. Nur so wird die Politik in der Praxis auf Dauer dem Grundgedanken einer wirkungsvollen Begrenzung der Staatsverschuldung gerecht, wie er in unserem Grundgesetz und im Europäischen Stabilitätspakt verankert ist. Im Sinne unseres Grundsatzes, dass Steuern nur für unverzichtbare öffentliche Aufgaben erhoben werden dürfen, bedeutet dies: alle derzeit vom Staat wahrgenommenen Aufgaben sind unter dem Gesichtspunkt ihrer Verzichtbarkeit zu überprüfen und in Frage zu stellen. Auch von lieb gewordenen staatlichen Betätigungsfeldern gilt es Abschied zu nehmen.

Gerade im öffentlichen Sektor wird der Wohlstand der Gegenwart mit Hypotheken auf die Zukunft finanziert. Kredite, die heute aufgenommen und verwendet werden, müssen die Bürger und Steuerzahler kommender Generationen zurückzahlen. Deshalb fordert die FDP, den Bundeshaushalt innerhalb von fünf Jahren auszugleichen und danach keine zusätzliche Verschuldung mehr zu erlauben. Der Deutsche Bundestag soll hierzu einen für ihn selbst und die Bundesregierung verbindlichen Stufenplan beschließen.

Die Staatsquote muss mittelfristig auf ein Drittel des Sozialproduktes gesenkt werden.

Subventionen führen zur Fehlleitung von Ressourcen zu Lasten der Steuerzahler und Verbraucher. Zudem fließen sie zu häufig den Großunternehmen zu und benachteiligen damit den Mittelstand. Unvertretbar sind Dauersubventionen. Sie konservieren Produkte und Produktionsverfahren aus der Vergangenheit und verhindern Innovationsprozesse am Markt.

Die FDP setzt sich deshalb dafür ein, Subventionen nur degressiv und zeitlich auf fünf Jahre befristet zu gewähren. Eine Neuauflage kommt nur nach erneuter Bestätigung im Parlament in Betracht.

Die deutsche Steinkohle ist ein nicht wettbewerbsfähiger Energieträger. Die bewusste und dauerhafte Subventionierung ist auch aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht zu verantworten. Durch sie werden enorme volkswirtschaftliche und finanzielle Ressourcen in einen vergangenheitsorientierten Wirtschaftszweig fehlgeleitet. Diese fehlen für dringend notwendige Zukunftsinvestitionen mit den Schwerpunkten Bildung und Verkehr. Deshalb fordert die FDP, den für den Zeitraum 2002 bis einschließlich 2005 vorgesehenen Gesamtsubventionsbetrag seitens des Bundes und der Länder zu halbieren. Seitens des Bundes wird letztmalig für das Jahr 2005 ein Subventionsbetrag in Höhe von 2 Mrd. EURO gewährt. Nach 2005 erfolgt keine Subventionierung des deutschen Steinkohlebergbaus mehr. Zur Umsetzung der durch die Subventionskürzungen bedingten Personalanpassungsmaßnahmen können betriebsbedingte Kündigungen am Ende nicht mehr ausgeschlossen werden. Die damit verbundene Problematik wird dadurch abgeschwächt, dass v.a. in Handwerk und Gewerbe etliche tausend Facharbeitsplätze nicht besetzt werden können, die für die im Schnitt 33jährigen Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Die Bundesanstalt für Arbeit wird aufgefordert, für diejenigen Bergbaubeschäftigten, deren berufliche Qualifikation nicht den Anforderungen des Arbeitsmarktes entspricht, ausreichende Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen und Umschulungsprogramme bereitzustellen. Die Kosten für die Folgeschäden des Bergbaus werden vom Bund übernommen. Der Kohleabbau unter bebautem Gebiet wird gestoppt.

Die öffentliche Hand erfüllt in Deutschland zu viele Aufgaben. Der Staat ist an zu vielen Unternehmen beteiligt. Für die FDP ist die Privatisierung wirtschaftlicher Betätigungen der öffentlichen Hand und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen ein Kernziel liberaler Politik. Deshalb wollen wir alle Bundesbeteiligungen innerhalb von fünf Jahren veräußern. Liegenschaften in öffentlichem Besitz sind ebenfalls zu reduzieren.

Die größten Privatisierungspotenziale liegen auf kommunaler Ebene. Bundesweit führen die Kommunen über 100.000 Eigenbetriebe. Dabei ist nicht einsichtig, warum Grünflächenpflege, Müllabfuhr, Tierparks, Gebäudeverwaltung oder Druck- und Buchbindearbeiten in kommunaler Hand liegen müssen. Auch die vielfach vorgenommenen Scheinprivatisierungen sind der falsche Weg. Sie ebnen den Kommunen vielmehr den Weg in lukrative mittelständische Märkte und stehen für eine Ausdehnung von Staatstätigkeit zu Lasten kleiner und mittlerer Unternehmen.



VII. Mittelstand - Jobmaschine Nr. 1

Der Mittelstand ist der größte Arbeitgeber in Deutschland. Zwei Drittel aller Beschäftigten arbeiten in mittelständischen Betrieben. Mittelständische Unternehmen erbringen weit über 80 % der Ausbildungsleistung. Die Marktnähe und das unmittelbare Gespür für Markterfordernisse tragen dazu bei, dass der Mittelstand besonders innovativ ist.

Angesichts der hohen Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen zur wirksamen Bekämpfung der Arbeitslosigkeit muss der Mittelstand Bedingungen vorfinden, die es ihm erlauben, seine Potenziale im Interesse einer freiheitlichen Gesellschaft und einer funktionsfähigen Sozialen Marktwirtschaft voll zu entfalten.

In ihrer Steuerreform hat die rot-grüne Bundesregierung die Personengesellschaften, und damit insbesondere den Mittelstand, drastisch benachteiligt. Im Mittelpunkt einer Steuerreform muss deshalb der Übergang zu einem einfachen Stufentarif mit Steuersätzen von 15 %, 25 % und in der Spitze 35 % stehen. Von Vereinfachungen im Einkommensteuerrecht profitieren insbesondere mittelständische Unternehmen, die nur selten über Möglichkeiten und Kapazitäten für Steueroptimierungsstrategien verfügen. Deshalb wird im Zuge einer Steuerreform auch ein radikaler Abbau steuerlicher Ausnahmeregelungen sowie die Abschaffung der Gewerbesteuer zu verwirklichen sein.

Die Reform der betrieblichen Mitbestimmung hat mit der Absenkung der Schwellenwerte insbesondere die kleinen und mittelständischen Betriebe massiv belastet. Die FDP setzt auf betriebliches Miteinander statt funktionärische Fremdbestimmung. Wir sprechen uns daher für eine Öffnungsklausel im Betriebsverfassungsgesetz aus, damit Betriebe bei Zustimmung der Geschäftsleitung und der Mehrheit der Mitarbeiter rechtsverbindlich alternative Mitbestimmungsmodelle vereinbaren können.

Bei der Neufassung der Richtlinien zur Unterlegung von Bankkrediten mit Eigenkapital ("Basel II") dürfen die Finanzierungsmöglichkeiten des Mittelstandes insbesondere bei langfristigen Krediten nicht abgeschnitten werden. Grundsätzlich entspricht es zwar einem marktwirtschaftlichen Ansatz, wenn der Zinssatz auch das Risiko eines Kredites widerspiegelt. Bei der Gewichtung des Risikos sind aber neben dem Eigenkapital auch die Qualität der Betriebsleitung und der Produkte, die Stabilität des Marktes, die Größe des Kredites u. ä. zu berücksichtigen.

Nach der in den letzten Jahren erfolgreich angelaufenen Privatisierung von öffentlichem Beteiligungsbesitz muss verstärkt das Augenmerk auf Aufgabenprivatisierungen gelegt werden. Unabdingbar ist deshalb aus Sicht der Liberalen eine Beweislastumkehr bei der Aufgabenwahrnehmung durch die öffentliche Hand. Soll eine Aufgabe durch die öffentliche Hand durchgeführt werden, so ist nachzuweisen, dass andere Aufgabenträger dazu nicht vergleichbar in der Lage sind. Die Privatisierung öffentlicher Aufgaben ist gleichbedeutend mit der Stärkung mittelständischer Unternehmen. Die öffentlichen Serviceleistungen werden vielfach durch Private bereits angeboten und sind in erster Linie Betätigungsfelder kleiner und mittlerer Unternehmen.

Den Unternehmen in Deutschland werden jährlich ungeheure Bürokratielasten zugemutet. Die FDP will die Regelungsdichte abbauen und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Dazu gehört auch die Einführung eines "Bürokratiekosten-TÜV". Die FDP setzt sich dafür ein, dass Gesetze stärker als bisher mit Verfallsdaten versehen werden. Es ist außerdem erforderlich, zielgerichtet den Mittelstand, insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen, von den Pflichtdiensten so weit wie möglich zu befreien. Dies kann z.B. über längere Erhebungsfristen beim Steuereinzug oder großzügigere Abschneidegrenzen bei der amtlichen Statistik geschehen. Beispiele sind hier die Verlängerung der Umsatzsteuervoranmeldung von einem auf drei Monate, die Abschaffung der Umsatzsteuerjahresmeldung sowie die Entwicklung einer einheitlichen und behördenübergreifenden Verdienstbescheinigung.

Als Ausbilder Nr. 1 braucht der Mittelstand eine noch schnellere und flexiblere Anpassung der Ausbildungsverordnungen. Nach wie vor werden zu wenige Jugendliche in den Dienstleistungsberufen ausgebildet. Dies hat auch etwas mit nicht vorhandenen Ausbildungsberufen zu tun. Neue Berufe entstehen aber am Markt und nicht am Schreibtisch. Deshalb müssen die Ausbildungsordnungen offener werden für zukünftige Marktentwicklungen.

Die Bereitstellung von zusätzlichen Verbundausbildungsplätzen durch mehrere kleine Unternehmen, die allein nicht zu einer qualifizierten Berufsausbildung in der Lage wären, sollte durch eine Prämie gefördert werden. Völlig verfehlt ist hingegen die Einführung einer Ausbildungsabgabe.

Die größten Chancen für zusätzliche Arbeitsplätze bestehen im Bereich der wirtschaftsnahen und sozialen Dienstleistungen. Hier liegen besondere Chancen für Existenzgründer und kleine und mittlere Unternehmen - sei es im Bereich der Informationstechnologie, den Freien Berufen, dem Tourismus oder dem Sozialbereich.

Die FDP will deshalb Marktzutrittsbarrieren auf dem Weg in die Selbstständigkeit abbauen, die Existenz unabhängiger Freiberufler sichern und eine neue Kultur der Selbstständigkeit in Deutschland fördern.



VIII. Neue Länder - Wirtschaftsstandort mit Zukunft

Ostdeutschland kann noch nicht auf solidarische Förderung verzichten. Die bisherige Gesamtförderung muss nach 12 Jahren aber auf die verbliebenen Schwachstellen konzentriert werden. Ohne eine effektivere Wirtschaftspolitik, die auf die besondere Situation der neuen Bundesländer zugeschnitten ist, wird sich keine Aufwärtsbewegung einleiten lassen. Deshalb wollen die Liberalen eine "Offensive für Zukunftsinvestitionen in den neuen Bundesländern".

Wir fordern insgesamt eine stärkere Konzentration auf den Infrastrukturausbau sowie Wissenschaft und Forschung. Dabei ist sicherzustellen, dass die den Ländern und Gemeinden gewährte finanzielle Hilfe zum Ausbau der Infrastruktur auch in die geplanten investiven Verwendungen fließt.

Schwerpunktmäßig müssen deshalb Verkehrsprojekte der Deutschen Einheit vorgezogen werden. Wir fordern Priorität für den Ausbau der Straßen von europäischer Bedeutung. Der Verkehrszuwachs durch den zunehmenden Handel mit Ost- und Mitteleuropa muss aufgefangen werden.

Die wissenschaftliche Infrastruktur in den neuen Ländern bildet die Keimzelle für neue arbeitsplatzschaffende Wissensregionen. Dieser wissenschaftliche Vorteil muss in wirtschaftliche Vorteile umgemünzt werden. Durch eine stärkere Vernetzung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft können rund um die ostdeutschen Hochschulen und Forschungsinstitutionen wirtschaftliche "Innovationsgürtel" entstehen. Die Kürzungen im Bundeshaushalt bei der Leibniz-Gemeinschaft müssen zurückgenommen werden, da namhafte wissenschaftliche Institute davon betroffen sind. Die Industrieforschung muss wieder gestärkt werden.

Die deutsche Ausgleichsbank als Mittelstandsbank des Bundes muss zum zentralen Ansprechpartner für alle Existenzgründer auf Bundesebene werden. Die von den Ländern getragenen Förderinstitute müssen enger mit der Deutschen Ausgleichsbank kooperieren. Eine sinnvolle konkrete Produktkoppelung zwischen Bundesinstitut und den einzelnen Länderinstituten ist herzustellen.

Die FDP fordert ein Programm zur Beseitigung der Strukturkrise am Wohnungsmarkt Ost. Kernpunkte dieses Programms sind die Streichung der Altschulden der Wohnungswirtschaft Ost bei dauerhaftem Leerstand von mehr als 5 % des Bestandes, ein 500-Mio.-Euro-Sonderprogramm über 3 Jahre - aus dem Erblastentilgungsfonds dotiert - mit dessen Hilfe sinnvoller Abriss und städtebauliche Ergänzungsmaßnahmen ermöglicht werden sowie die Beseitigung fiskalpolitischer Hindernisse zur Erleichterung des Strukturwandels.

Ostdeutschland darf nicht zum "Altersheim" der Republik werden. Die FDP fordert schnellere Anpassungen des Ausbildungssystems und die Unterstützung von Unternehmen, die neue Ausbildungsplätze schaffen statt staatlicher Subventionierung der Abwanderung. Die Abwanderung junger Leistungsträger ist aber ebenso auch eine Herausforderung an die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen in den neuen Ländern.

Eine dauerhafte Lösung für die Arbeitsmarktprobleme Ostdeutschlands kann nicht über den zweiten Arbeitsmarkt geschaffen werden, sondern nur, wenn dauerhaft mehr Beschäftigung rentabel wird. Für eine Übergangszeit können ABM weiter notwendig sein. Dabei ist die unfaire Konkurrenz für mittelständische Unternehmen und Existenzgründer durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Beschäftigungsgesellschaften zu reduzieren.



IX. Wohneigentum für Alle

Die Bau- und Wohnungswirtschaft befindet sich in einer tiefen Krise. Aus dieser Talsohle führt nur eine marktwirtschaftliche Wirtschaftspolitik, die die Steuer- und Abgabenbelastung der Bürger und Unternehmen zurückführt, die weniger reguliert und mehr Freiräume schafft.

Es ist der Wunsch vieler Bürger, Wohneigentum zu erwerben. Die Wohneigentumsquote in Deutschland ist jedoch zu niedrig. Deshalb muss die Wohneigentumsförderung nicht nur erhalten, sondern auch bedarfsgerecht ausgebaut werden. Die Einkommensgrenzen bei der Wohneigentumsförderung sind zu streichen. Im Eigenheimzulagengesetz ist neben dem Barzuschuss auch die Option einer steuerlichen Förderung vorzusehen. Der Erwerb aus dem Bestand muss stärker gefördert werden. Ferner ist der Erwerb von Wohneigentum durch Abschaffung der Grunderwerbssteuer zu erleichtern. Bürokratische Regelungen wie die Bauabzugssteuer und das Tariftreuegesetz lehnt die FDP entschieden ab.

Wohneigentum schafft Freiheit, Unabhängigkeit und Sicherheit gerade auch im Alter. Deshalb muss Wohneigentum gleichberechtigt neben anderen Anlagemöglichkeiten in die Förderung der privaten Altersvorsorge einbezogen werden.

Die FDP wird das bestehende Mietrecht entbürokratisieren und ändern, um die Rechte der Vermieter wieder mit den Rechten der Mieter in Einklang zu bringen. Die sogenannte "zweite Miete" belastet Mieter und Vermieter. Die FDP fordert die Senkung öffentlicher Abgaben und Kostentransparenz. Wohngeld und Belegungsrechte sind die marktwirtschaftlichen Steuerungsinstrumente zur Wohnraumversorgung einkommensschwächerer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Belegungsrechte müssen für private Vermieter insgesamt wirksamer gestaltet werden. Der klassische soziale Wohnungsbau, ein Relikt der 50er Jahre, ist viel zu teuer, zu ineffizient und nicht zielgenau. Er hat deshalb ausgedient. Die dafür bereitgestellten Finanzmittel sollten als Länderaufgabe dem Wohngeld zugeordnet werden.

Die FDP spricht sich eindeutig gegen eine Erhöhung der Erbschaftssteuer aus und trägt eine Reform der Grundsteuer, die zu Steuererhöhungen führt, nicht mit.

Für private Investoren müssen auch finanzielle Anreize geschaffen werden, alten- und behindertengerechte Wohnungen zu bauen oder aus dem Bestand zu entwickeln. Damit können ältere Mitbürger und Menschen mit Behinderungen sich freier entscheiden, wie und wo sie wohnen möchten. Kostensparendes, flächensparendes und umweltfreundliches Bauen sind liberale Leitlinien. Unsinnige bauphysikalische Vorschriften beim energiesparenden Bauen lehnt die FDP ab.



X. Der Landwirt muss wieder zum Unternehmer werden

Die Agrarpolitik muss sich zukünftig an den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft orientieren. Die FDP rückt den unternehmerischen Landwirt in den Mittelpunkt. Die unerträgliche Agrar-Bürokratie muss radikal zurückgeschnitten werden. Quoten und Marktregulierungen müssen durch marktwirtschaftliche Elemente ersetzt werden. Deshalb sollen die Landwirte zukünftig für ihre Leistungen zur Pflege und Erhaltung unserer Kulturlandschaft eine produktunabhängige Kulturlandschaftsprämie erhalten. Im Gegenzug entfallen schrittweise die bisherigen Quoten und Marktordnungen.

Ein solcher Ausstieg kann nicht von heute auf morgen erfolgen. Unternehmerische Landwirte brauchen Planungssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen. Nationale Sonderwege - wie sie in vielen Bereichen von Rot-Grün beschritten wurden - sind abzulehnen. Sie verschlechtern die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft und isolieren Deutschland innerhalb der EU. Vor dem Hintergrund der BSE-Krise muss der vorsorgende Gesundheits- und Verbraucherschutz gestärkt und durch privatrechtliche Elemente ergänzt werden.

Die rot-grüne Bundesregierung setzt mit der so genannten Agrarwende die falschen Rahmenbedingungen für den Verbraucherschutz und die heimische Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft. Die Verbraucher sind durch nationale Alleingänge beim Verbraucherschutz in einem offenen Binnenmarkt nicht wirklich zu schützen. Die einseitige und überproportionale Förderung des ökologischen Landbaus ist ohne die entsprechende Verbrauchernachfrage kontraproduktiv. Es besteht die Gefahr, funktionierende Märkte durch eine unangemessene staatliche Förderung zu zerstören und die Einkommensbasis der ökologisch wirtschaftenden Betriebe zu gefährden.

Ein wirksamer Verbraucherschutz hat gute Chancen in einer marktwirtschaftlichen Ordnung, die strikte Regeln setzt und ihre Einhaltung kontrolliert. Staatliche Dirigismen, die vom Misstrauen gegenüber dem Markt, den Produzenten und Verbrauchern gekennzeichnet sind, sind keine Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft. Die FDP will Markttransparenz durch Information, damit der Verbraucher eine Grundlage für seine Entscheidungen erhält: Verbraucherpolitik ist Querschnittsaufgabe auf allen politischen Ebenen. Klare Entscheidungen und Kompetenzzuweisungen sind notwendig. Dazu gehört ein abgestimmtes Vorgehen auf EU-, Bundes- sowie Landes- und Kommunalebene. Die Sicherung der unabhängigen Arbeit der Stiftung Warentest durch einmalige Bereitstellung eines Stiftungskapitals hat für die FDP oberste Priorität.

Die so genannte Agrarwende und deren "Herzstücke", das Ökosiegel und die Modulation, führen in die Sackgasse. Das Ökosiegel für Produkte des ökologischen Landbau stellt im Gegensatz zu dem von der Wirtschaft entwickelten "QS-Siegel" für konventionell hergestellte Nahrungsmittel keine ausreichende Kontrolle sicher. Die vorgesehene Umsetzung der Modulation, also die Kürzung der EU-Prämien, bläht die Agrar-Bürokratie weiter auf und bedingt durch den vorgeschriebenen Freibetrag agrar- und strukturpolitische Verzerrungen. Da ein marktwirtschaftlicher Rahmen der beste Verbraucherschutz ist, müssen freiwillige betriebliche Eigenkontrollen, Qualitätsmanagement, Ökoaudit und Zertifizierung durch unabhängige Dritte sowie eine konsequente Produkthaftung die staatliche Aufsicht ergänzen.

Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes ist rückgängig zu machen. Aus eigentums-, naturschutz- und agrarpolitischen Gründen ist die bisherige Ausgleichsregelung wieder einzuführen, dem Vertragsnaturschutz eindeutigen Vorrang einzuräumen und die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft wieder ausschließlich in den maßgeblichen Fachgesetzen zu regeln.

Die rot-grüne Bundesregierung hat die steuerlichen Belastungen in unverantwortlicher Art und Weise für die Agrarwirtschaft erhöht: Das reicht von der Einführung eines deutlich erhöhten Steuersatzes für Agrardiesel, der Ökosteuer bis hin zur Erhöhung der Umsatzsteuer für Tierarzneifütterungsmittel zur Finanzierung der so genannten Agrarwende. Schließlich stellt die Einführung eines Steuersatzes für Agrardiesel von 25 cts/l eine immense Steuererhöhung und Benachteiligung gegenüber den Hauptwettbewerbern in Europa dar. Diese Steuererhöhungen von mehr als 500 Millionen Euro müssen zurückgenommen werden.

Eine unternehmerische Landwirtschaft ist auf die Nutzung des technischen Fortschritts angewiesen. Daher ist es unverantwortlich, die Potentiale der Grünen Gentechnik in der Landwirtschaft aus ideologischen Gründen in Deutschland und Europa zu blockieren.



XI. Ökologische Marktwirtschaft

Die FDP ist die Partei der ökologischen Modernisierung in deren Mittelpunkt der Mensch steht. Liberales Leitbild ist dabei eine nachhaltige zukunftsverträgliche Entwicklung, die ökologische Belastungen weiter reduziert und die Ressourcenproduktivität erhöht. Das liberale Leitbild beinhaltet darüber hinaus qualitative Ziele, die ästhetische und kulturelle Belange berücksichtigen, ein gesundes Umfeld schaffen und somit dem Wohlbefinden der Menschen dienen. Für effizienten Umweltschutz sind moderne marktwirtschaftliche Mechanismen zielführend und nicht bürokratisch-dirigistische Verfahren. Die FDP setzt vorrangig auf die Eigenverantwortung von Bürgern und Wirtschaft statt auf staatliche Verordnungen. Soziale Marktwirtschaft ist ökologisch.


Nachhaltigkeit
Die FDP versteht Nachhaltigkeit als ein Prinzip der Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Es geht darum, die Lebensqualität und den sozialen Zusammenhalt nachfolgender Generationen zu sichern. Dies erfordert eine sachgerechte Verknüpfung ökologischer, ökonomischer und sozialer Erfordernisse. Nachfolgende Generationen sollen die gleichen Chancen zur wirtschaftlichen Entfaltung haben wie die heute lebenden Generationen. Jede Generation ist verpflichtet, die Freiheitschancen Nachgeborener zu bewahren und nicht durch Verbindlichkeiten und Verschwendung dieses Erbes zu riskieren. Dabei geht es nicht allein um die Menge und Qualität natürlicher Ressourcen. Zum Erbe gehören auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Errungenschaften. Die Nutzung des marktlichen Preismechanismus gewährleistet, dass wirtschaftliche Dynamik und technischer Fortschritt Potenziale zur Kostensenkung aufdecken und auch Chancen für neue Arbeitsplätze entstehen. Umweltpolitische Ziele sollen dabei stets mit minimalem Aufwand realisiert werden, so dass mit gegebenen Mitteln ein möglichst großer Umweltnutzen erreicht wird.


Energie sinnvoll nutzen
Ziel liberaler Energiepolitik ist eine nachhaltig zukunftsfähige und effiziente Energieversorgung. Eine konsequente Verringerung der Treibhausgasemissionen ist im Interesse des Erdklimas geboten. Liberale Energiepolitik orientiert sich am Leitbild der Nachhaltigkeit. Unsere Aufgabe ist es daher, die gleichrangige Verwirklichung von Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit sowie Umwelt- und Sozialverträglichkeit durchzusetzen. Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit bei der Energieversorgung bedeuten, dass der Anteil einzelner Träger an der Gesamtenergieversorgung die tatsächlichen Kosten der Energieumwandlung berücksichtigen muss. Auch bei der Energieversorgung muss jede Form von Ressourcenverschwendung vermieden werden. Es gilt also, einen optimalen Energiemix unter geringst möglichen Kosten bereitzustellen. Effiziente Energieversorgung bedeutet demnach grundsätzlich nichts anderes als eine wirtschaftliche Energieversorgung, die zugleich umweltverträglich ist. Dies betrifft besonders den Klimaschutz. Aus Klimaschutzgründen ist der Abschied von der Kernenergie der falsche Weg. Auch über die Betriebszeit der heutigen Kernkraftwerke hinaus brauchen wir diese Option der Stromerzeugung. Mit einem umfassenden Emissionshandel werden externe Kosten der Energiebereitstellung elegant bei der Preisbildung berücksichtigt und Innovationen angestoßen. Bis dahin setzt liberale Klimapolitik auf Energieeinsparung, auf eine Erhöhung der Energieeffizienz sowie auf eine Förderung erneuerbarer Energien. Die Frage, welche konkrete Energieform im Kreise aller möglichen erneuerbaren Energien wirtschaftlich genutzt und in das Stromnetz eingespeist wird, soll jedoch von Staats wegen nicht entschieden werden. Die FDP will die Forschungsförderung im Bereich der sogenannten erneuerbaren Energien verbessern, indem die Mittelvergabe künftig durch Ausschreibungswettbewerbe und damit sowohl wirtschaftlich als auch transparent erfolgt: Derjenige kommt zum Zug, der das günstigste Angebot vorlegt. Diese Förderung wird ergänzt, indem ein marktlich organisiertes Handelsmodell eingerichtet wird, um ausgereifteren Techniken eine eigenständige Marktteilnahme zu ermöglichen.


Abfallwirtschaft
Wie bei Telekommunikation und Energieversorgung muss zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger auch bei der Abfallentsorgung der Weg zu einer weiteren Liberalisierung beschritten werden. Umfang und Intensität der abfallpolitischen Regulierung sollen auf das umweltpolitisch gebotene Ausmaß reduziert werden. Die FDP will die Abfallwirtschaft vollständig in privatwirtschaftliche, wettbewerbliche Strukturen überführen. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz soll mit dem Ziel der Aufhebung landesrechtlicher Andienungs- und Überlassungspflichten geändert werden, um bestehende Monopole und monopolähnliche Strukturen aufzuheben und so die Voraussetzung für eine wettbewerbsgerechte und mittelstandsfreundliche Neugestaltung der Verträge zu schaffen. Außerdem müssen bei der seit langem angekündigten Novellierung der Verpackungsverordnung stärker als bisher faire Wettbewerbsbedingungen für konkurrierende Systeme gewährleistet werden. Die FDP tritt dabei auch für eine Flexibilisierung der Mehrwegquote ein. Die grundsätzliche ökologische Überlegenheit von Mehrwegverpackungen ist wissenschaftlich widerlegt. Nicht mehr angemessen sind damit auch die alten Instrumente zur Durchsetzung der Mehrwegquote. Das Zwangspfand ist ökologisch kontraproduktiv, technisch unzeitgemäß und wirtschaftlich unvertretbar.


Natur- und Artenschutz
Für den Naturschutz fordert die FDP mehr Kooperation mit den Betroffenen durch freiwillige Maßnahmen und einen Ausbau des Vertragsnaturschutzes. Die FDP lehnt dagegen die in der rot-grünen Naturschutznovelle vorgesehenen Nutzungseinschränkungen ab, weil sie ökologisch sinnlos sind und die naturschutzrelevanten Wirtschaftsbereiche unnötig belasten. Um ökologische Ziele im Naturschutz zu erreichen, setzt die FDP andere Akzente. Lebensqualität und sozialer Zusammenhalt können auch auf nationaler Ebene nur gewährleistet werden, wenn die Menschen im Mittelpunkt der Umweltpolitik stehen. Menschen, die sich in ihrer Heimat wohlfühlen, leisten freiwillig mehr für Natur und Umwelt als grüne Öko-Bürokratie und staatliche Verbotspolitik. Deshalb setzt die FDP auf persönliche Verantwortung und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Mit öffentlichen Geldern finanzierte Maßnahmen können privaten Eigentümern Vorbilder sein. Nur Menschen, die die Natur kennen und mit ihr vertraut sind, haben aus eigenem Erleben eine positive Beziehung zur Natur und schützen sie besser, als unkontrollierbare Verordnungen dies je erreichen können.

Daher muss eine Naturschutzpolitik langfristig scheitern, die den Menschen aussperrt. Menschen sollen nicht als Störenfriede aus der Natur verdrängt, sondern, wo dies geboten ist, mit den Argumenten des Natur- und Artenschutzes um Rücksichtnahme gebeten werden. Die Naturnutzer - dazu gehören auch Segler und andere Sportler, Jäger und Wanderer - haben Freude an ihren Revieren. So sind beispielsweise die Sportfischer als Naturnutzer auch engagierte Naturschützer. Nicht Naturschutz und Umweltpolitik gegen die Menschen, sondern mit ihnen und für sie ist das Konzept der FDP.

Die FDP hält an der Einführung des Staatszieles Tierschutz fest, da es eine effektive Möglichkeit ist, eine sinnvolle Abwägung zwischen den Belangen des Tierschutzes und etwa der Forschungs- und Religionsfreiheit zu erreichen.


Politik für ein innovatives Deutschland
Bildung ist Bürgerrecht. Erziehung, Bildung und Ausbildung junger Menschen zählen zu den vorrangigen Aufgaben der Gesellschaft. Nur engagierte, gut ausgebildete und kreative Menschen werden angesichts des rasanten gesellschaftlichen, sozialen und vor allem technischen Wandels die Herausforderungen der Zukunft bewältigen. In unserem rohstoffarmen Land ist Bildung der entscheidende Standortfaktor für nachhaltigen Wohlstand aller. Bildung schafft damit die materielle Grundlage unseres modernen Sozialstaates.

Gleichrangig mit der Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten muss unser Bildungssystem Werte und Normen unserer Gesellschaft und Kultur den jungen Menschen nahe bringen. Bildung und Ausbildung sollen zu Unabhängigkeit und Selbstbewusstsein erziehen und die Bereitschaft fördern, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.

Bildung muss auf die Lebenswirklichkeit der Menschen eingehen und alle Dimensionen menschlicher Fähigkeiten, von den emotionalen und willensmäßigen über die ästhetischen bis zu sozialen und handlungsbezogenen Aspekten des Daseins erfassen. Bildung muss eine souveräne Orientierung in der Welt vermitteln.

Ein solides Grundwissen in Verbindung mit fachlichem Können und sozialer Kompetenz ermöglicht es den Menschen, Leistungen zu erbringen, neue Herausforderungen zu bewältigen und gesellschaftliche Prozesse mitzugestalten statt sie nur nachzuvollziehen.

Die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands hängt im Wesentlichen davon ab, wie gut die Menschen für den Beruf ausgebildet sind und wie sie sich im und neben dem Beruf weiterbilden können. Das für die berufliche Praxis nötige Spezialwissen wandelt sich immer schneller und erfordert eine ständige Überprüfung und Erneuerung des einmal Gelernten. Der beruflichen Bildung und Weiterbildung kommt angesichts dessen eine besondere Bedeutung zu.




Unser Bildungssystem muss sich ständig selbst überprüfen

Nur mit großer Vielfalt unterschiedlichster Bildungsangebote und Organisationsformen kann die Gesellschaft heutigen und künftigen Anforderungen gerecht werden.

Darum wollen wir eine Neuverteilung der Verantwortung im Bildungsbereich: Für eine Stärkung der Eigenverantwortung der Bildungseinrichtungen, für Wettbewerb um die besseren Konzepte und damit auch um die Bildungsteilnehmer selbst. Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft erweitern und bereichern das staatliche Bildungsangebot. Sie zeigen schon heute, dass pädagogische Vielfalt im Wettbewerb zu guten Ergebnissen führt. Aber auch sie werden künftig mehr gefordert sein, wenn staatliche Schulen im Wettbewerb mehr Bewegungsfreiheit erhalten. Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft, die staatlich anerkannte Abschlüsse anbieten, müssen daher dieselbe Förderung erhalten, wie die entsprechenden staatlichen Einrichtungen.

Die FDP wird den Anteil der Bildungsausgaben erhöhen und gibt Investitionen in Bildung und Forschung Vorrang in den öffentlichen Haushalten.

Die FDP wird dafür eintreten, dass die Kultusministerkonferenz abgeschafft wird. Das überregulierte Bildungswesen braucht Raum, um neue Konzepte erproben zu können. Die FDP fordert ein Rahmengesetz, das einheitliche Bildungsstandards garantiert.

Darüber hinaus darf Bildung in einer sich ständig und teilweise sprunghaft wandelnden Welt nicht als eine einmalige Angelegenheit verstanden werden. Bei mittlerweile fast dreißigtausend Weiterbildungsträgern, 20 Mio. Teilnehmern und einem Kostenvolumen von 52 Mrd. Euro pro Jahr müssen Rahmenbedingungen für mehr Effizienz und Transparenz geschaffen werden. Dazu sollte eine Stiftung Bildungstest, ähnlich der Stiftung Warentest, eingerichtet werden. Die Bildungsträger müssen verpflichtet werden, Systeme freiwilliger Zertifizierung zu schaffen. Für Teilnehmer an Weiterbildung ist ein Bildungspass zu schaffen, der ihre Bildungs- und Weiterbildungsschritte auf freiwilliger Basis in standardisierter Form dokumentiert.

In den Schulen muss die Qualifikation von Lehrern in der unterrichtsfreien Zeit ebenso selbstverständliche Pflicht werden wie in den Hochschulen. Die wissenschaftliche Weiterbildung muss für die Professoren der Hochschulen bundesweit dritte Pflichtaufgabe neben Lehre und Forschung werden.

Die FDP fordert die Erstellung eines nationalen Bildungsberichtes. In diesem Bericht sind einmal pro Legislaturperiode die Daten zum gesamten Bildungssystem vom Kindergarten bis zur Weiterbildung von Bund und Ländern zu erheben und dem Bundestag vorzulegen.



I. Bildung ist eine Hauptaufgabe der Gesellschaft - und der Familie

Elternschaft heißt auch, den Erziehungsauftrag des Grundgesetzes ernst zu nehmen: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht" (Artikel 6 Absatz 2). Die Aufgabe der Bildung unserer Kinder ist durch die Schule nicht alleine zu erfüllen.

Die Bildung unserer Kinder muss so früh wie möglich anfangen, denn Bildungsdefizite in den ersten fünf Jahren können von der Schule nicht mehr aufgeholt werden. Deshalb muss ein bildungspolitischer Schwerpunkt auf Kindertagesstätten und Kindergärten gelegt werden. Hierzu ist eine verstärkte finanzielle Förderung und eine Verbesserung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern nötig. Damit die vorschulische Ausbildung professionell betrieben werden kann, benötigen wir pädagogische Profis.

Eine bessere Ausstattung mit Kinderbetreuungsplätzen ist eine wichtige Aufgabe, der sich die Politik zwingend stellen muss. Insbesondere das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren und Grundschulkinder ist zu erweitern. Die Förderung von Kindern in den Tageseinrichtungen und der Tagespflege erfüllt eine gesellschaftliche Funktion. Kindertageseinrichtungen sind auch als frühzeitige Vorbereitung auf den Schulbesuch ein elementarer Bestandteil des Bildungssystems und gerade in unserer sich wandelnden Informationsgesellschaft wichtig. Die FDP setzt sich für die Verbesserung der Kinderbetreuung durch mehr Markt und Wettbewerb ein.

Darüber hinaus fordert die FDP ein breiteres Angebot an integrativen Kindergärten für deutsche und ausländische Kinder. Auch muss die Förderung deutscher Sprachkenntnisse, bei deutschen genauso wie bei ausländischen Kindern, integraler Bestandteil der Vorschulerziehung werden. Insgesamt sind Kindergärten zu spielerischen Elementarschulen aufzuwerten. Das erlaubt eine frühkindliche Förderung mit einem klaren Bildungskonzept.

Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz muss von den Bundesländern umgesetzt werden, damit er von den Eltern als Vertreter ihrer anspruchsberechtigten Kinder wirklich in Anspruch genommen werden kann. Gemeinsam mit den Kommunen ist zusätzlich für ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsbetreuung für Kinder verschiedener Altersstufen zu sorgen. Kindergärten, die vorschulische Aufgaben übernehmen, müssen gebührenfrei sein. Ein Sparpotenzial besteht in diesem Zusammenhang in der Beseitigung bürokratischer Hemmnisse, der Verschlankung kostentreibender Bauvorschriften für Kindergärten und in dem Verzicht auf überholte und überzogene Regulierungen, z.B. bei der räumlichen Ausstattung. Ziel der Liberalen ist die Schaffung eines neuen Freiraumes für Kommunen und die einzelnen Einrichtungen, um nach konkreten Erfordernissen vor Ort zu entscheiden. Denn Kommunen und andere Träger von Betreuungseinrichtungen sind selbstständig in der Lage, gemeinsam mit den Eltern die erforderlichen Standards sowie die Prioritätensetzung zu definieren.

Um ein flexibleres und am Bedarf orientiertes Angebot zu schaffen, fordert die FDP die Einführung des sogenannten Kita-Card-Modells. Mit der Kita-Card wird der Anspruch der Eltern auf eine Kinderbetreuung bestätigt, ohne dass damit die Zuweisung eines konkreten Platzes verbunden ist. Mit der Kita-Card treten die Eltern auf dem Markt der Anbieter als Nachfrager auf und suchen sich die von ihnen gewünschte Leistung aus. Die Qualität des Betreuungsangebotes soll die Nachfrage bestimmen - nicht bloß die Nähe der Wohnung. In diesem Zusammenhang muss es auch möglich werden, die Kita-Cards bei Arbeitgebern einzulösen, die in ihrem Unternehmen eine Kinderbetreuung ermöglichen, die bestimmten, zu definierenden Qualitätsstandards entspricht.


Leistungsstarke Schulen - neue Rahmenbedingungen schaffen
Aufgabe der Schule der Zukunft wird es vor allem sein, bei der nachwachsenden Generation die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen zu wecken und die entsprechenden Fähigkeiten dazu auszubilden. Die Überregulierung des deutschen Schulwesens muss abgebaut werden, damit unsere Schulen diese Aufgabe lösen können.


Für eine solide Grundausbildung
Die Grundschulen sind wesentlich zu stärken. Schulhorte sind generell an die Schulen zu koppeln. Fremdsprachenunterricht sollte spätestens beginnend mit der dritten Klasse fester Bestandteil des Lehrplans werden. Eine größere Chancengerechtigkeit für die Schüler durch Vertiefung der Grundkenntnisse und -fertigkeiten erfordert eine deutliche Ausweitung der Ganztagsangebote in allen Schulformen. Die Ganztagsschule, soweit sie die ergänzende Betreuung von Kindern umfasst, muss ein Angebot bleiben, dessen Annahme letzten Endes von der Entscheidung der Eltern abhängt. Die FDP lehnt dabei ein Modell der Ganztagsschule, das ausschließlich verstanden wird als eine Verlängerung der Halbtagsschule, ab. Für die Betreuung der Kinder an Ganztagsschulen müssen neue Modelle erlaubt werden, die eine Zusammenarbeit mit Kinderhorten und anderen Einrichtungen freier Träger ebenso sinnvoll einbeziehen, wie die Erziehungsberechtigten.

Die FDP will, dass unsere Kinder schon mit fünf Jahren eingeschult werden können. Eine frühere Einschulung trägt nicht nur den sich zunehmend verändernden Lebensverhältnissen vieler Familien Rechnung. Sie eröffnet die Möglichkeit, die Lernbereitschaft und Wissbegier der Schüler frühzeitig pädagogisch sinnvoll zu nutzen. Die Leistungen unserer Kinder müssen für Eltern und Kinder verständlich bewertet werden.

Die Arbeitsbedingungen besonders der Grundschulen sind zu verbessern. Die PISA-Studie hat deutlich gemacht: Während in anderen Ländern Klassengrößen von 20 Kindern nicht überschritten werden dürfen, sind - vor allem in den Ballungsgebieten Deutschlands - Klassenstärken von bis zu 30 Kindern die Normalität. Die FDP setzt sich daher für eine deutliche Verbesserung der Lehrer-Schüler Relation in den Grundschulen ein.


Für Chancengleichheit
Chancengleichheit im Bildungswesen zu gewährleisten, hat für die FDP Priorität. Das bedeutet Gleichheit der Chancen am Start , jedoch nicht Gleichheit der Ergebnisse am Ziel.

Vor der Einschulung sollten alle Kinder einen verbindlichen Eingangstest durchlaufen, der nicht nur ihre "Schulfähigkeit", sondern auch Lernschwächen, besondere Begabungen und vor allem auch Sprachprobleme erfasst. Kinder, die zum Zeitpunkt des Schuleintritts die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, sind so lange gesondert zu fördern, bis sie den Anschluss an die anderen Kinder ihrer Jahrgangsstufe erreicht haben.

Die FDP begrüßt die verschiedenen Formen der Bemühungen zur Integration von behinderten Kindern in Kindergärten und Schulen. In allen Bundesländern sollen behinderte Kinder in Regelkindergärten und Regelschulen gehen können. Dem Elternwillen und den Wünschen der behinderten Menschen sollte in Zukunft vermehrt Rechnung getragen werden. Die Durchlässigkeit zwischen den Einrichtungen ist zu verbessern. Behinderte und nichtbehinderte Menschen sollten zukünftig gemeinsam innerhalb einer Bildungseinrichtung unterrichtet werden. Sonder- und Regelschulen können unabhängig voneinander unter einem Dach existieren.

Ebenso wie Lernschwache und Lernbehinderte haben auch Hochbegabte ein Recht auf besondere schulische Förderung. Die FDP will die durchgehende Förderung Hochbegabter - vom Kindergarten über die Grundschule und weiterführende Schule bis zum Studium und zur Berufsbildung. Bei Hochbegabten versagen die üblichen Methoden der Pädagogik. Die FDP fordert daher bundesweit die Einrichtung von Lehrstühlen für Hochbegabtendidaktik und -pädagogik sowie eine Reform der Lehrerausbildung, die den Bedürfnissen der Hochbegabten Rechnung trägt.


Für Innovationen
Zu keiner Zeit reichte es aus, sich auf einmal erworbenem Wissen auszuruhen. Lebenslanges Lernen gewinnt jedoch eine neue Qualität, wenn sich die Innovationszyklen auf immer kürzere Zeitspannen reduzieren. Arbeitsplätze entstehen durch Bildung. Zur notwendigen Bildung, die im Berufsleben gefordert ist, gehören auch Kenntnisse im Umgang mit neuen Medien.

Neue Werkzeuge wie Computer erfordern auch neue Konzepte. Deshalb: Neue Medien gehören in die Bildungseinrichtungen. Die dafür nötigen Haushaltsmittel, auch solche für Systembetreuung, sind bereitzustellen. Diese Mittel sind einerseits aus der Privatisierung staatlicher Unternehmen, anderseits aus der Streichung von Subventionen zu gewinnen.

Schulsponsoring ist durch die Politik durch den Abbau von bürokratischen Hindernissen zu fördern. Unternehmen sollen sich dazu bekennen dürfen, Schulen mit Computern oder Büchern ausgestattet zu haben. Schulen sollen mit einer guten Ausstattung für sich werben dürfen. So kann die Wirtschaft tatsächlich mit in die Verantwortung für eine gute Ausbildung der Schüler genommen werden.


Leistungsstarke Schulen - Eigenständigkeit, Wettbewerb und Verantwortung
Im Schulwesen soll die Vielfalt der Angebote und die Eigenständigkeit der einzelnen Schulen entwickelt werden. Dazu benötigen die Schulen deutlich mehr Möglichkeiten zur Selbstverwaltung, als es die geltende Gesetzgebung derzeit zulässt. Die FDP fordert eine größere pädagogische und finanzielle Verantwortung der einzelnen Bildungseinrichtungen, damit sich der Wettbewerb zwischen den einzelnen Schulen verstärkt und das bessere Konzept sich durchsetzen kann. Derzeit verlassen pro Jahr circa 87000 Schüler (9%) die allgemeinbildende Schule ohne Abschluss. Dieser erschreckend hohen und leider gestiegenen Zahl kann nur entgegengearbeitet werden, wenn neue Konzepte schulischer Arbeit entwickelt und umgesetzt werden.

Darüber hinaus ist die Profilbildung von Schulen zu erleichtern und der Wettbewerb zwischen allen Schultypen zu fördern. Die Bundesländer müssen in ihren Schulgesetzen den Schulen Verantwortung übertragen. Dabei bilden Pro-KopfPauschalzuweisungen, die die Schulen vom Schulträger erhalten und über deren Verwendung die Schulen selbstständig entscheiden können und volle Personalautonomie die Chance für eine Qualitätsverbesserung und den Wettbewerb. Schulen müssen die Möglichkeit erhalten, das Personal selbst einzustellen, das sie benötigen.

Die Schulbezirke müssen abgeschafft werden. Nur so erhalten auch die Eltern die Möglichkeit, sich aus einem vielfältigen Schulangebot die geeignete Bildungseinrichtung für ihre Kinder auszuwählen.

Eine verbindliche und transparente Qualitätssicherung ist die entscheidende Voraussetzung für den Stellenwert der deutschen Schulen im internationalen Maßstab ebenso wie für deren Vergleichbarkeit bundesweit und am einzelnen Schulort. Die Qualitätssicherung an Schulen muss künftig eng mit einer regelmäßigen Rechenschaftslegung gegenüber den Eltern, der Kommune, der Wirtschaft und den weiterführenden Bildungseinrichtungen verbunden werden. Eine Einbeziehung von Vereinen, Unternehmen, Kirchen, Bibliotheken usw. ist ein dringendes Erfordernis. Die Qualität einer Schule muss messbar und überprüfbar gemacht werden. Um dieses Ziel zu erreichen und die Öffentlichkeit stärker in den Bildungsprozess einzubeziehen, ist ein Ranking unter den Schulen sinnvoll.

Qualitätssicherung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die zukünftigen sozialen Chancen unserer Jugend. Vordringliches Ziel aller Veränderungen im Schulsystem muss die konsequente Erarbeitung und Sicherung vergleichbarer Standards in allen Abschlüssen und Prüfungen sein. Um eine Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse zu gewährleisten, setzt sich die FDP daher für generelle Abschlussprüfungen nach der neunten bzw. zehnten Klasse ein. Damit sollen die Aussichten der Schulabgänger auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden. Auch fordert die FDP das Abitur bundesweit nach 12 Jahren. Dabei müssen Mindeststandards festgelegt werden, um einer faktischen Entwertung des Abiturs als Zugangsberechtigung zum Hochschulstudium entgegenzuwirken. In der sich so entwickelnden Wettbewerbsordnung muss der Staat künftig staatlichen und Bildungsanbietern in freier Trägerschaft die gleichen Möglichkeiten einräumen. Private Träger erhalten künftig die gleichen Pro-Kopf-Beträge wie die staatlichen.



II. Praxistaugliche Berufsausbildung

Eine Reform im Bereich der Beruflichen Bildung ist unumgänglich. Das duale System mit seinen Komponenten der Berufsschulausbildung und der praktischen Lehrzeit in Betrieben besitzt national und international einen hohen Stellenwert. Zwei Drittel aller Jugendlichen eines Altersjahrgangs absolvieren eine Ausbildung im dualen System. Allerdings ist dieses Berufsbildungssystem reformbedürftig. Derzeit sind 20% der Jugendlichen nach Besuch der allgemeinbildenden Schule nicht wirklich berufsausbildungsfähig. 10-14% der Jugendlichen eines Altersjahrgangs bleiben trotz aller Fördermaßnahmen ohne Berufsausbildung. Der dualen Berufsausbildung drohen infolge dieser Faktoren materieller Schaden und Imageverlust zugleich.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Ausbildungsbereitschaft in der deutschen Wirtschaft und Europäisierung in allen Wirtschaftszweigen muss sich Deutschland einer Strukturreform in der beruflichen Bildung stellen. Grundlagenwissen, spezielles Fachwissen und lebenslange Weiterbildung müssen miteinander verzahnt werden. Dabei müssen Fremdsprachen im Vordergrund stehen.


Ganzheitliches Berufsprofil
Für die FDP muss die Berufsausbildung auch zukünftig zu einem klaren Berufsprofil führen, welches die volle berufliche Kompetenz gewährleistet. Es sichert Arbeitsmarktmobilität und vermeidet Mehrkosten. Dem Auszubildenden verschafft es eine hohe Identität mit dem erlernten Beruf und ein geringeres Arbeitsplatzrisiko. Es ist kompatibel zu anderen Berufsbildungsstrukturen wie der Berufsberatung und Sozialversicherungssystemen.


Verhältnis Staat - Wirtschaft verbessern
Die FDP will das Verhältnis von Wirtschaft und Staat neu definieren. Dabei darf die Ausbildungsverantwortung der Wirtschaft nicht durch staatliche Vorgaben eingeengt werden. Vielmehr muss die Wirtschaft die Ausbildung lenken, während der Staat nur begleiten soll.


Das LE-GO-Modell - Flexible Regelungen mit Modulsystem
Eine starre Berufsausbildung entspricht nicht mehr den dynamischen Entwicklungen in der heutigen Arbeitswelt. Vielmehr müssen Lernzielkataloge flexible Rahmenbedingungen für die Vermittlung von typischen Tätigkeitsfeldern schaffen. Die FDP schlägt eine Differenzierung und Verkürzung, in besonderen Situationen eine Verlängerung der Ausbildungszeiten vor. Diese Ausbildungszeiten setzen bausteinartige Ausbildungsangebote voraus (Modulsystem "LE-GO!" = Learn and Go!). Die fachliche Qualifikation ist dabei der Kern der Ausbildung und wird ergänzt durch die Vermittlung von Sozial- und Methodenkompetenzen.

Zunächst vermittelt ein Grundbaustein das komplette berufliche Orientierungswissen und die typischen Tätigkeitsfelder des Berufes. Daran knüpfen differenziert und wahlweise Aufbaubausteine an. Sie vermitteln die volle fachliche Berufskompetenz. Verschiedene Ausbildungsabschnitte wie Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodule können - auch zeitlich unabhängig voneinander - vermittelt werden. Durch Zusatzqualifikationen ist der Auszubildende im späteren Beruf flexibel. Berufliche Fortbildungsthemen könnten im LE-GO!-System zeitlich vorgezogen werden und damit eine echte Konkurrenz zu akademischer Bildung darstellen. Wenn mit Hilfe von LE-GO! einzelne Ausbildungsabschnitte geprüft und bewertet werden, hat auch der Ausbildungsabbrecher eine Chance, später seine Ausbildung mit einem Berufsabschluss zu komplettieren.

Mit LE-GO! können sich auch die Jugendlichen integrieren, die aufgrund spezieller persönlicher Fähigkeiten in der herkömmlich eingeteilten Ausbildungsstruktur weniger gute Leistungen erbringen würden. Sie entscheiden sich für eine andere Schwerpunktsetzung der Ausbildungskomponenten (z.B. bei eher praktisch Begabten).


Euro-Ausbildungspass
Die FDP will einen Ausbildungspass einführen, in dem einzelne Ausbildungsabschnitte als Teilkompetenzen ausgewiesen werden. Auf diese Bescheinigungen kann bei späteren Nachqualifizierungen oder Nachholung des Abschlusses zurückgegriffen werden. Während der Ausbildung gibt der Pass über den erreichten Stand der Ausbildung und über noch zu vermittelnde Teilausbildungsmodule Auskunft. Auch Ausbildungsabbrechern ermöglicht der Pass den Nachweis über abgelegte Teilausbildungen. Durch den Pass kann eine Ausbildung an mehreren Ausbildungsstätten oder auch virtuell durchgeführt werden. Dies wiederum fördert Ausbildungsverbünde, Lernortkooperationen und überbetriebliche Ausbildungen. Allerdings darf durch die Einführung des Ausbildungspasses nicht der Eindruck erweckt werden, dass einzelne Ausbildungsbausteine genügen würden, um einen vollwertigen Berufsabschluss zu erhalten bzw. in einem Beruf gleichgestellt arbeiten zu können. Hier muss durch tarifpolitisch abgestimmte Lohnvariationen deutlich gemacht werden, dass nur alle zum vollen Berufsprofil und auch zur vollen tariflichen Vergütung in der Arbeitswelt führt.


Berufsbildungsangebot erweitern
Die FDP fordert ein Berufsbildungsangebot, das differenzierter als das herkömmliche ist. Es muss auf neue Berufsbilder mit neuen Profilen und flexiblen Ausbildungszeiten reagieren. Die FDP tritt ein für eine zukunftsorientierte Verknüpfung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen mit Fachausbildungen.


Strukturwandel an staatlichen Berufsschulen Staatliche Berufsschulen müssen für den Wettbewerb mit privaten Berufsschulen, Akademien, freien Trägern und betrieblichen Berufsschulen fit gemacht werden. Sie brauchen dringend mehr Eigenverantwortung, damit sie wirkliche Selbständigkeit und Handlungsfreiheit entwickeln. Curricula und Schulangebote müssen auf Bedürfnisse der Ausbildungsbetriebe zugeschnitten werden. Berufsschulen müssen hinsichtlich der technischen Ausstattung verbessert werden. Die FDP fordert, dass jede deutsche Berufsschule über eine ausreichende Internet-Anbindung verfügt. An den Berufsschulen müssen alternative Lehrmethoden erprobt und Methodenvielfalt zugelassen werden. Beispiel hierfür ist das probeweise Vermitteln von Lernstoff durch den besten Auszubildenden in der Klasse. Insgesamt muss die Attraktivität des dualen Berufsschulsystems gegenüber den Ausbildungen an Berufsakademien und Hochschulen erhöht werden.


Lehrerberuf mit neuen Anreizen
Auf drei freie Berufsschullehrerstellen bewirbt sich derzeit ein Lehrer. Damit droht den Berufsschulen ein erheblicher Lehrermangel. Die Ausbildung zum Berufsschullehrer muss neu überdacht, Studienordnungen überarbeitet und ausgeweitet werden. So muss auch in den betriebswirtschaftlichen und ingenieurwissenschaftlichen Disziplinen die Ausbildung von Berufsschullehrern bundesweit möglich sein. Berufsbegleitende Studiengänge für praxiserfahrene Diplom-Ingenieure wären geeignet, die Fachkräfte auch für eine Lehrtätigkeit an beruflichen Schulen vorzubereiten.


Virtuelle Wissensvermittlung
Die virtuelle Wissensvermittlung muss gefördert werden. Der zweitgrößte private Ausbilder in Deutschland praktiziert die Wissensvermittlung des Lernstoffes beim Berufsbild des Industrietechnologen bereits zu 30% auf virtuellem Wege.


Internationalisierung des Berufes
Die internationale Komponente in der beruflichen Ausbildung muss stärker gefördert werden. Bisher fehlen Anreize für die Ausbildung deutscher Azubis im Ausland. Auch müssen Möglichkeiten für ausländische Auszubildende geschaffen werden, sich in Deutschland ausbilden zu lassen. Ausländischen Unternehmen sind in Deutschland nur dann verstärkt ausbildungsbereit, wenn sie besser informiert und betreut werden. Die Ausbildungsordnungen müssen so verändert werden, dass sie mit den LE-GO!-Modulen kompatibel sind. Der Auszubildende muss eigenverantwortlich entscheiden können, welche weiterführenden Qualifikationen er nach dem Grundbaustein ablegen will. Durch entschlackte Ausbildungsordnungen könnten Unternehmen auch konkrete Aufträge in die Ausbildung integrieren. Dies würde das selbständige Arbeiten und die Motivation der Auszubildenden fördern.


Lebenslanges Lernen - Fortbildung durch Anreize und Eigenengagement
Die Berufsschule muss auch Weiterbildungseinrichtung sein, in der Aus- und Weiterbildung ineinander übergehen. Daneben muss nach liberalem Verständnis die eigenverantwortliche Fortbildung des Arbeitnehmers außerhalb der Arbeitszeit gefördert werden. Beispielsweise muss der Arbeitnehmer Anspruch auf Dokumentation der Weiterbildung als Berufsqualifizierung im Ausbildungspass haben.


Bessere Prüfungen gewährleisten
Abschlussprüfungen in der Berufsausbildung müssen in der Wertigkeit allgemeinbildenden Abschlüssen gleich stehen. Mit dem Modulsystem muss ein flexibleres Prüfungssystem mit höherwertigen Zwischenprüfungen geschaffen werden.


Ausbildungsfinanzierung
Die FDP will keine Rückkehr zum "Lehrgeld". Auszubildende leisten während ihrer praktischen Ausbildungszeit wertvolle Arbeit in Betrieben. Eine Vergütung ist gerechtfertigt. Durch die Dokumentation ohne aufwendige Prüfungsverfahren für die verschiedenen Module werden die Prüfungskosten der Ausbildungsbetriebe eher gesenkt. Das liberale Bildungsschecksystem, das die FDP für die Hochschulfinanzierung vorgeschlagen hat, ist auch in der beruflichen Bildung einsetzbar.

Die berufliche Bildung braucht Reformen, damit in Zukunft Berufsschüler durch kompetente Berufslehrer gut qualifiziert ausgebildet werden. Nur dann werden Absolventen einer Berufsschule den Anforderungen einer modernen Wirtschafts- und Wissensgesellschaft gerecht.



III. Hochschule - Mehr Qualität durch Wettbewerb

Das deutsche Hochschulsystem ist im internationalen Vergleich nicht mehr wettbewerbsfähig. Sowohl in der Lehre als auch in der Forschung zählt Deutschland nicht mehr zur Weltspitze. Die Arbeit an den Hochschulen ist bestimmt durch die Engpässe der Länderhaushalte und abhängig von Bund-Länder-Notprogrammen. Bei der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau schiebt der Bund eine Bugwelle finanzieller Verpflichtungen gegenüber den Ländern für deren jahrelange Vorleistungen in Milliarden-Höhe vor sich her. Die interne Struktur der Universitäten und Fachhochschulen ist, bedingt durch das öffentliche Dienstrecht und eine bürokratische Mittelbewirtschaftung, in hohem Maße ineffizient. Qualität in der Lehre zahlt sich für Hochschullehrer oftmals nicht aus, Studierende haben keine Nachfragemacht. In Studiengängen, die von der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) kontrolliert werden, werden ihnen die Hochschulen und den Hochschulen die Studierenden vorgeschrieben. Die von Rot-Grün versprochene grundlegende BAföG-Reform ist ausgeblieben.

Die wettbewerbsfähige Hochschule ist international, unabhängig, wirtschaftlich und profiliert. Dieses Leitbild kann nur verwirklicht werden, wenn die zentralistischen und bürokratischen Strukturen des jetzigen Hochschulwesens überwunden werden. Die Hochschulen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft sollen so beweglich werden wie die Hochschulen in freier Trägerschaft.


Wettbewerbsfähige Hochschulen sind international
Die deutschen Hochschulen wollen international wieder in die Spitzengruppe gelangen. Dafür brauchen sie neben einer besseren Finanzausstattung einen Ordnungsrahmen, der den wissenschaftlichen Leistungswettbewerb national und international ermöglicht und anregt. Die FDP hat in ihrer Regierungszeit durchgesetzt, dass Bachelor- und Masterstudiengänge ermöglicht wurden. Diese Studiengänge müssen sich aber erst am Arbeitsmarkt bewähren.

Wir wollen im eigenen nationalen Interesse die Position Deutschlands auf dem globalen Bildungsmarkt verbessern, das Studienangebot und die akademischen Grade unserer Hochschulen stärker internationalisieren sowie die Werbung für den Studien- und Forschungsstandort Deutschland im Ausland erhöhen. Werbung für den Hochschulstandort Deutschland muss auf Produktqualität setzen. Nur wenn Bildung und Ausbildung in Deutschland oder durch deutsche Bildungseinrichtungen wieder ein Qualitätsprodukt wird, werden wir Erfolg haben. Bürokratische Verfahren z.B. bei der Visaerteilung in den Botschaften müssen abgebaut werden. Deutsche Außenhandelskammern müssen in die Werbung stärker einbezogen werden. Aktives Auslandsmarketing bedeutet Kooperationen mit Hochschulen, aber auch die Gründung von Zweigstellen deutscher Hochschulen im Ausland. Die Deutschen Schulen im Ausland sind wichtige Werbeträger und dürfen nicht länger als Steinbruch im Haushalt des Auswärtigen Amtes missbraucht werden.


Wettbewerbsfähige Hochschulen sind unabhängig
Wir wollen das Hochschulwesen nicht mehr staatlich planen und vereinheitlichen. Das Hochschulrahmengesetz erhält eine neue Aufgabe: Es soll den Hochschulen im Interesse der Wissenschaftsfreiheit eine umfassende Autonomie sichern und die bürokratischen Tendenzen der Wissenschaftsministerien der Länder zurückdrängen. Dazu ist das Hochschulrahmengesetz grundlegend zu überarbeiten mit dem Ziel, die Hochschulautonomie zu erweitern, indem den Hochschulen Kompetenzen und Verantwortung für Finanz-, Personal- und Organisationsentscheidungen übertragen werden.

Die Übernahme von Eigenverantwortung durch die Hochschulen ist zu fördern und der Wettbewerb zwischen ihnen ist zu stärken. Leider wurden die im novellierten Hochschulrahmengesetz vorgesehenen Gestaltungsfreiheiten für die Hochschulgesetze der Länder nicht zugunsten der Hochschulautonomie umgesetzt. Wir wollen den Hochschulen das Recht einräumen, ihre Leitungsstrukturen endlich nach ihren Bedürfnissen und Erfahrungen in ihren Grundordnungen selbst zu bestimmen.

Mit der Stärkung der Eigenverantwortung der Hochschulen müssen andere Willensbildungs- und Entscheidungsstrukturen einher gehen. Die Hochschulen verstärken in diesem Prozess ihre Managementfähigkeiten und beseitigen Führungsdefizite. Das schließt ein, dass den Fachbereichen im Rahmen einer mit der Hochschulleitung abgestimmten Zielsetzung entscheidend mehr Eigenverantwortung bei der Erarbeitung von Studien- und Prüfungsordnungen sowie in Lehre und Forschung übertragen wird.

Jede Hochschule muss ihr Profil selbst bestimmen können, wie zum Beispiel durch die Einführung neuer Studienfächer und Studienabschlüsse sowie die stärkere Weiterentwicklung einzelner Fachbereiche oder auch die Bündelung von Fachbereichen. Durch regelmäßige interne und externe Evaluation der Ziele und Leistungen der Hochschule in Forschung und Lehre und die Veröffentlichung von deren Ergebnissen wird es Studienbewerbern erleichtert, die für ihre persönlichen Ziele am besten geeignete Hochschule herauszufinden.

Der Wettbewerbsgedanke - in der Forschung längst verankert - muss auch im Bereich der Lehre verwirklicht werden. Es sind die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich die Hochschulen durch exzellente Ergebnisse in Ausbildung und Forschung dem Wettbewerb untereinander stellen.

Die Hochschulen sollen künftig selbst über die Aufnahme ihrer Studierenden entscheiden können, so dass auch über fachspezifische Eignungstests Begabungen frühzeitig erkannt werden.

Die Abschaffung der ZVS ist die Grundbedingung für eine wirkliche Freiheit in Lehre und Studium. Alle Studienbewerber in Deutschland müssen das Recht erhalten, sich direkt an der Hochschule ihrer Wahl zu bewerben. Die Hochschulen ihrerseits erhalten das Recht, sich unter den Bewerbern nach Leistungskriterien die Geeigneten auszusuchen. Die Initiative der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen, den bestehenden Staatsvertrag zu kündigen, entspricht den Vorstellungen der FDP. Sie ist der richtige Weg, den alle Länder gehen sollten.

An den Hochschulen sind Bedingungen zu schaffen, die das Studium eines Menschen mit Behinderungen zur Normalität werden lassen. Neben baulichen und anderen Maßnahmen, die das Studium erst ermöglichen, setzen wir auf die verantwortliche Zusammenarbeit von Studenten, Universitätsverwaltungen und Hochschullehrern, um Ideen zur individuellen Unterstützung zu entwickeln.


Wettbewerbsfähige Hochschulen sind wirtschaftlich
Neue Formen der Bildungsfinanzierung steigern nicht nur die Autonomie der Hochschulen, sondern werden es ihnen auch ermöglichen, mehr und bessere Ausbildungs- und Forschungsleistungen zu erbringen. Die Globalisierung der Hochschulhaushalte beginnt mit der gegenseitigen Deckungsfähigkeit aller Personal-, Sach- und Baumittel sowie der Möglichkeit der Rücklagenbildung durch Aufhebung des Jährlichkeitsprinzips. Mit der Befreiung von der Kameralistik und der Umstellung auf ein kaufmännisches Rechnungswesen wird die Chance einer internen Kostenrechnung als Grundlage eines erfolgreicheren Hochschulmanagements eingeräumt.

Die Höhe der Globalhaushalte wird sich künftig an der Anzahl der Studierenden und ihrem Verhältnis zur Anzahl des wissenschaftlichen Personals orientieren. Die bundesweite Einführung von Bildungsgutscheinen sichert den Hochschulen eine leistungsgerechte Vergütung und ermöglicht den Ausbau der von den Studierenden bevorzugten Standorte. Bildungsgutscheine verkörpern für jeden angehenden Studierenden sein "Recht auf Bildung" und sollen nach Schulabschluss entsprechenden Studienanfängern vom Staat unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Bildungsgutscheine ermöglichen jedem Studenten, unabhängig vom Einkommen der Eltern, den Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses - und wahren damit die Chancengleichheit aller Studierenden. An welcher Hochschule der Studierende diese Gutscheine zum Einsatz bringt, bleibt ihm selbst überlassen. Die Summe der Bildungsgutscheine jeder Hochschule entscheidet über die Höhe der Fördermittel durch den Staat. Dieser Finanzierungsweg fördert das bisher fehlende Interesse der Hochschulen an der Aufnahme einer möglichst großen Zahl von Studierenden, solange die Wettbewerbsfähigkeit der angebotenen Ausbildungsqualität dadurch nicht leidet. Die Studierenden sollen das Recht erhalten, mit ihren Bildungsgutscheinen auch an den staatlich anerkannten Hochschulen in freier Trägerschaft zu studieren. Dies wird den Wettbewerb um die Studierenden beleben und an allen Hochschulen zu energischen Studienreformen beitragen.

Darüber hinaus erweitert die Einführung von Bildungsgutscheinen auch die persönlichen Gestaltungsfreiheiten des einzelnen Studierenden im Bezug auf die Planung seines Studiums. Der Wettbewerb um die Studierenden wird es ihnen erleichtern, ihre Wünsche nach einem Teilzeitstudium durchzusetzen, wenn dieses wegen Kindererziehung oder Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger erforderlich erscheint. In einer dynamisierten Arbeitswelt starten auch viele Studierende früh ins Arbeitsleben, machen sich nebenher selbstständig, versuchen sich neben dem Studium weitere Qualifikationen anzueignen. Ein Staat, der sich zu seinen jungen Unternehmern bekennt, muss auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass junge Menschen ihr Studium und ihre berufliche Laufbahn flexibel gestalten können. Angesichts dieser veränderten Studiensituation kann mit den Bildungsgutscheinen eine Flexibilisierung erreicht werden, bei der der Studierende nicht pro Semester, sondern pro Lehrveranstaltung gefördert wird und so seine individuelle Studienorganisation realisieren kann.

Stärker als bisher werden zur Einnahmeseite der Hochschulen die Drittmittel im Bereich der Forschung gehören. Die Unterstützung der Wissenschaft durch gemeinnützige Einrichtungen ist unverzichtbarer Bestandteil der Wissenschaftsförderung. Privatwirtschaftliches Sponsoring, beispielsweise für Hochschulsanierungen und den Ausbau von Studiengängen soll stärker in Anspruch genommen werden. Das bedeutet zugleich Möglichkeiten für die Einrichtung von Stifter-Lehrstühlen durch die Wirtschaft. Alle neuen Modelle müssen sich künftig an leistungsbezogenen Kriterien orientieren.

Durch die neuen Finanzierungsstrukturen wird das Vertrauen der Öffentlichkeit in den sparsamen Umgang der Hochschulen mit den bereitgestellten staatlichen Mitteln spürbar wachsen. Das wird es der FDP politisch erleichtern, den Hochschulen die dringend benötigten Mittel zu sichern. Wir wollen den Hochschulen in der nächsten Legislaturperiode 5 Mrd. Euro aus Bundesmitteln zusätzlich zur Verfügung stellen. Außerdem soll der Bund 1,2 Mrd. Euro jährlich für den Hochschulbau aufwenden, um die "Bugwelle" rückständiger Baufinanzierungen abzubauen.


Wettbewerbsfähige Hochschulen sind profiliert
Eine künftige Hochschulreform sollte sich nicht mehr an einem statischen binären Modell orientieren, in welchem zwei gleichwertige Hochschultypen, also Universität und Fachhochschule, nebeneinander stehen. Universität und Fachhochschule werden miteinander im Wettbewerb um die Studierenden und um Forschungsmittel stehen, so wie die Universitäten untereinander und die Fachhochschulen untereinander zunehmend im Wettbewerb stehen werden. Jede Hochschule ist frei, sich ein eigenverantwortetes wissenschaftliches Profil zu geben. Fachhochschulen sollen mehr forschen können und Universitäten sollen mehr praxisorientierte Lehre anbieten können. Die erwünschten Projekte wissenschaftlicher Kooperation wird es zwischen freien Hochschulen ebenfalls zunehmend geben - nicht nur im internationalen Bereich.

Die Kapazitäten an den Fachhochschulen müssen weiter ausgebaut werden. Die Organisationsstrukturen der Fachhochschulen sind auf noch mehr Flexibilität auszurichten. Dies entlastet die Universitäten für ihre ureigenste Aufgabe der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Ein Studium an der Fachhochschule ist eine andersartige, jedoch gleichwertige Ausbildung. Die Einstufung beim Zugang zum höheren Öffentlichen Dienst muss deshalb im Wettbewerb der Absolventen aller Hochschularten, also auch der der Fachhochschulen, erfolgen.

Der Aufbau dualer Studiengänge und ein berufsbegleitendes Teilzeitstudium für befähigte Berufstätige sind zu fördern, um so ein enges Zusammenspiel von Wirtschaft und Hochschule bei der gezielten Ausbildung von wissenschaftlichen Nachwuchsführungskräften zu fördern. Die Einbeziehung dualer Komponenten bei der Verbindung von Studium und praktischer beruflicher Ausbildung erfordern von den Hochschulen mehr als nur organisatorische Anstrengungen, um diese Bedingungen als produktive Chance zu begreifen und curricular zu berücksichtigen.

Die FDP hält an der Reform der Studienförderung nach dem sogenannten Dreikörbemodell fest, für das sie bereits einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Die Förderung von hochbegabten Studierenden ist von privaten und öffentlichen Stiftungen, durch die Hochbegabtenförderungsprogramme der Stiftungen der Parteien, der Kirchen, des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft und das Heisenberg-Programm weiter auszubauen. Die an den Hochschulen existierenden Möglichkeiten der Begabtenförderung in Form von Promotionsstipendien reichen nicht aus und müssen verstärkt werden. Auch künftig müssen Graduiertenkollegs an den Hochschulen eingerichtet und gefördert werden. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), deren Anliegen es ist, die Wissenschaft in allen ihren Zweigen zu fördern, trägt dabei eine besondere Verantwortung.



IV. Forschung und Technologiepolitik - Chancen verantwortungsvoll nutzen

Die FDP ist Garant für Freiheit der Forschung. Die von uns als selbstverständlich angenommene Lebensqualität wird von der Technikentwicklung mitbestimmt. Die Politik muss hierfür das gesellschaftliche Klima und die Standortbedingungen schaffen. Eine fundierte naturwissenschaftlich-technische Bildung, unterstützt durch liberale Forschungs- und Technologiepolitik, schafft Chancen für ein innovatives, erfolgreiches wirtschaftliches Handeln. Die FDP betont aber auch die hochrangige kulturelle Bedeutung von Wissenschaft, Forschung und Technik.

Forschungs- und Technologiepolitik hat eine Querschnittsfunktion. Sie verbindet Bildungs-, Hochschul- und Wirtschaftspolitik. Innovationen und Fortschritt in der Technik können nur entstehen, wenn durch Bildung und Ausbildung der heranwachsenden Generation die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Eine zukunftsorientierte Bildungspolitik sollte das Ziel haben, ein positives Verständnis von Technik und Naturwissenschaften zu vermitteln sowie die Fähigkeit, mit den heute den Menschen zur Verfügung stehenden größeren Möglichkeiten sachkundig und verantwortlich umzugehen. Die FDP sieht es als Aufgabe des Bildungs- und Erziehungssystems an, durch die Vermittlung von Werten jeden Einzelnen in die Lage zu versetzen, ethische Grenzen zu erkennen und daraus die Maximen seines Handelns abzuleiten.

Auf dem schwierigen Gebiet der Bio- und Gentechnologie stellt jeder Schritt eine schwierige Abwägung zwischen Forschungsfreiheit, Hilfe für schwerkranke Patienten und Würde des werdenden Menschen dar. Der Import von und die Forschung an embryonalen Stammzellen bieten große Chancen für die Entwicklung von neuen Therapien gegen genetisch bedingte Krankheiten. Auch wenn hier nicht innerhalb weniger Jahre Erfolge zu erwarten sind, so ist diese Grundlagenforschung von allerhöchster Bedeutung, um kranken Menschen zu helfen. Die FDP setzt sich dafür ein, dass das Embryonenschutzgesetz zu einem Fortpflanzungsmedizingesetz fortentwickelt wird. Das Klonen von Menschen bleibt in Deutschland verboten und muss international geächtet werden.

Um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, muss die Förderung der Spitzen- und Grundlagenforschung auf hohem Niveau gehalten werden. Über die bisher geförderten Technologien hinaus sieht die FDP die Notwendigkeit, auch neue Gebiete aufzugreifen.

Die für Forschung, Investitionen und industriell-wirtschaftliches Handeln notwendigen Rahmenbedingungen muss die Politik so gestalten, dass Innovations- und Investitionshemmnisse abgebaut werden. Das gesamte Regelungsdickicht staatlicher Gesetze, Verordnungen, Auflagen, Prüfungs- und Genehmigungsverfahren muss systematisch daraufhin überprüft werden, ob es modernen Anforderungen an eine effiziente, unbürokratische Handhabung liberaler Forschungs- und Technologiepolitik entspricht.

Die wünschenswerte Marktorientierung der Forschung durch Technologietransfer muss von Hochschule, Forschung und Wirtschaft als gemeinsame Aufgabe und Chance in beiden Richtungen angesehen werden. Ein Instrument dazu ist die Einführung von Beratungsgutscheinen, mit denen die Kontakte zwischen Wirtschaft, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, und Hochschule stimuliert werden.

Die EU-Forschungsförderung soll den Forschern und den Wirtschaftsunternehmen helfen, die Chancen europaweiter Kooperationen zu erkunden und zu nutzen. Sie darf aber nicht in Industriepolitik abgleiten und unter dem Vorwand der Forschungspolitik durch Subventionen unternehmerische Entscheidungen beeinflussen und Angebotsstrukturen staatlich planen. Der Zugang von kleineren und mittleren Unternehmen zu Fördermitteln der EU für gemeinsame Forschungsvorhaben mit Hochschulen und Forschungsinstituten muss in der Konkurrenz mit Großunternehmen wesentlich chancenreicher gestaltet werden.


Politik für eine Verantwortungsgesellschaft
Ziel liberaler Gesellschaftspolitik ist es, dem Bürger möglichst viele Chancen zur Gestaltung seines Lebens zu eröffnen. Jeder Lebensentwurf verdient den Respekt und die Unterstützung der Gesellschaft und des Staates. Im Mittelpunkt liberaler Gesellschaftspolitik steht die Politik für Familien und andere Verantwortungsgemeinschaften. Bindungen sind in unserer heutigen individualisierten Gesellschaft von besonderer Bedeutung. Verantwortungsgemeinschaften als auf Dauer angelegte Partnerschaften, in denen Menschen füreinander einstehen und Verantwortung übernehmen, sind zu achten und rechtlich abzusichern.

Pluralisierung, Individualisierung und neue Lebensentwürfe von Frauen und Männern haben in unserer Gesellschaft zu vielfältigen familiären Lebensformen und Lebensstilen geführt. Für Liberale ist Familie das Zusammenleben mit Kindern: Familie ist dort, wo Kinder sind. Eben diese Familien bedürfen unserer besonderen Förderung. Denn Kinder sind eine Bereicherung für die Zukunft. Eine moderne Familienpolitik muss insbesondere den sich ändernden gesellschaftlichen Bedingungen Rechnung tragen.


Familie und Beruf
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eines der wichtigsten Ziele liberaler Familien- und Frauenpolitik. Ein breiteres und flexibleres Angebot an staatlichen und privaten Kinderbetreuungsplätzen muss geschaffen werden. Erst dann besteht wirkliche Wahlfreiheit für Frauen und Männer Beruf und Familie zu vereinbaren.

Im Rahmen des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz (halbtags zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr) soll Kinderbetreuung kostenlos sein. Die Kosten für die Kommunen sind im Bund-Länder Finanzausgleich zu berücksichtigen. Außerdem muss für mehr Markt und Wettbewerb gesorgt werden. Dies wird durch Einführung der so genannten KiTa-Card erreicht. Damit wird den Eltern ihr Anspruch auf Kinderbetreuung gestellt, ohne Zuweisung eines konkreten Kindergartenplatzes. Die Eltern suchen sich auf dem Markt der Anbieter als Nachfrager die von ihnen gewünschte Leistung aus.

Um die Förderlücken zwischen dem 2. und 3. Lebensjahr zu schließen, müssen in diesem Bereich verstärkt Kinderbetreuungsplätze angeboten werden. Denn das einkommensabhängige Erziehungsgeld wird nur für die ersten beiden Jahre gezahlt, der Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz gilt aber erst ab dem vollendeten 3. Lebensjahr. Die Einrichtung von Betriebskindergärten ist durch flexible und vereinfachte gesetzliche Vorgaben zu erleichtern. Für kleinere Unternehmen bieten sich Kooperationsformen mit anderen Betrieben oder mit Kindergärten an.

Ferner soll ein 5-Jahres-Programm aufgelegt werden, in das Bund und Länder jeweils 500 Mill. Euro jährlich einzahlen, um die Infrastruktur und das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen zu verbessern.

Die "verlässliche Grundschule" ist flächendeckend anzubieten. Eltern müssen sich sicher sein können, dass ihre Kinder auch bei Stundenausfall bis mittags in der Schule betreut werden. Betreuungsangebote vor und nach der "verlässlichen Grundschule" im Zeitrahmen von 7.00 - 14.00 Uhr müssen geschaffen werden. Im Bereich der weiterführenden Schulen wird angestrebt, neben den bestehenden Angeboten an der Schule die Einrichtung weiterer Betreuungsangebote am Nachmittag zu unterstützen. Das Angebot an Ganztagsschulen muss bedarfsorientiert und in enger Abstimmung mit den Schulträgern - insbesondere den bestehenden Hort-Angeboten -ausgebaut werden.


Familie und Steuern
Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die finanzielle Benachteiligung der Familien vor allem im Steuerrecht aufgezeigt worden. Die Umsetzung des Urteils von 1999 zur Einführung eines Erziehungs- und eines Betreuungsbetrages bleibt aber hinter dem Notwendigen und Gebotenen zurück. Deshalb muss die Familie weiter steuerlich entlastet werden. Das liberale Konzept der finanziellen Entlastung und Förderung von Familien sieht folgende Maßnahmen vor.

Das Existenzminimum bleibt steuerfrei. Nur das darüber hinaus gehende Einkommen darf als disponibles Einkommen der progressiven Besteuerung unterworfen werden. Zur Freistellung des Existenzminimums will die FDP einen einheitlichen steuerlichen Grundfreibetrag in Höhe von 7.500 Euro für jeden Bürger, also auch für jedes Kind. Der besonderen Belastung von Familien einschließlich der Alleinerziehenden Rechnung wird durch diese deutliche Erhöhung des Freibetrags für Kinder Rechnung getragen. Das direkt ausgezahlte Kindergeld bleibt erhalten und wird gemäß des Grundfreibetrags angepasst. Zugunsten einer verstärkten Berücksichtigung von Kindern sollte das Ehegattensplitting in ein Realsplitting umgewandelt werden, d. h. in eine individuelle Besteuerung mit Berücksichtigung von Ehegatten und Kindern in Form von deutlich erhöhten Freibeträgen. Kinder erhalten einen Rechtsanspruch auf das Kinder- und Erziehungsgeld. Es wird nur an die Personen ausgezahlt, bei denen die Kinder leben.

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf müssen anfallende Betreuungskosten, wie KiTa-Gebühren, Kosten für Tagesmütter etc. für Arbeitnehmer/innen als Werbungskosten und für Selbständige als Betriebsausgaben absetzbar sein. Auch die Kosten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungsagenturen für die Kinderbetreuung sind steuerlich zu berücksichtigen. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen ist wieder einzuführen, um sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten zu schaffen. Der Höchstbetrag der Abzugsfähigkeit ist auf 12.500 Euro (von zuletzt 18.000 DM pro Jahr auf 25.000 DM pro Jahr) zu erhöhen.


Familie und Sozialversicherung
Als Konsequenz aus dem Verfassungsgerichtsurteil zur Pflegeversicherung vom April 2001 sind Familien mit Kindern während der Erziehungsphase der Kinder (und nur während der Phase der Kindererziehung) in der Sozialversicherung dort zu entlasten, wo ihr Beitrag zur intergenerativen Kostenverteilung nicht ausreichend berücksichtigt wird. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte stärkere Berücksichtigung der Kindererziehung in der Sozialversicherung soll nicht durch eine Beitragsstaffelung nach Kinderzahl verwirklicht werden, sondern durch direkte Beitragszuschüsse an die Familien. Familien zu fördern ist Aufgabe staatlicher Sozialpolitik. Familienpolitische Leistungen sind als Transferleistungen von Versicherungsleistungen zu trennen und aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren.

Die Forderung, allgemein das Armutsrisiko für Familien möglichst zu beseitigen, gilt insbesondere, wenn außergewöhnliche finanzielle Belastungen durch behinderte oder chronisch kranke Kinder vorliegen. Deshalb sind hier bei Bedarf zusätzliche Unterstützungen notwendig. Die Gewissheit, dass man als Familie in solchen Notlagen mit speziellen staatlichen Hilfen rechnen kann, erleichtert potenziellen Eltern erheblich die Entscheidung für Kinder.


Verantwortungsgemeinschaften
Als Verantwortungsgemeinschaften sind neben Ehe und Familie seit 2002 auch eingetragene Lebenspartnerschaften anerkannt. Die FDP begrüßt die Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare, ihre Partnerschaften rechtlich abzusichern. Die FDP hatte als erste Partei in der laufenden Wahlperiode einen Gesetzentwurf hierfür vorgelegt. Leider hat Rot-Grün keinen gesellschaftlichen Konsens gesucht. In der Folge wurden wichtige Teile des Gesetzespaketes im Bundesrat blockiert. Als Ergebnis gibt es heute ein Ungleichgewicht von Rechten und Pflichten zu Lasten der eingetragenen Lebenspartner. Die FDP setzt sich dafür ein, die offenen Rechtsfragen unverzüglich gesetzlich zu regeln und Rechte und Pflichten in Einklang zu bringen. Mittelfristig ist zu untersuchen, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen den Bedürfnissen von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften gerecht werden oder ob in anderen Rechtsbereichen weitere Diskriminierungen bestehen. Diese Diskriminierungen müssen beseitigt werden. Die FDP fordert hier insbesondere Änderungen im Erbschaftssteuerrecht.


Frauen
Klassische Wertvorstellungen und gesellschaftliche Rollenbilder befinden sich in einem rasanten Wandel. Vor diesem Hintergrund hat sich vor allem das Selbstverständnis von Frauen fundamental geändert. Viele Frauen wollen heute Beruf, Karriere und Familie verwirklichen. Dieser Wunsch muss heute genauso möglich sein, wie die Entscheidung für einen der Bereiche.

Die FDP begreift liberale Frauenpolitik nicht als weibliche Spartenpolitik, weil sie in alle politischen und gesellschaftlichen Bereiche hineinreicht. Sie muss als politische Querschnittsaufgabe begriffen werden, "gender mainstreaming", die mit jedem Politikfeld Berührungspunkte hat.

Obwohl die Gleichberechtigung von Frauen und Männern gesellschaftlich und juristisch festgelegt ist, sind Frauen jedoch nach wie vor in denjenigen Positionen unterrepräsentiert, die mit hohem Einkommen und Sozialprestige ausgestattet sind. Trotz hoher beruflicher Qualifikation sind Frauen in Führungspositionen nach wie vor eine Seltenheit. Formelle und informelle Netzwerke sowie persönliche Förderung sind unverzichtbar für den beruflichen Erfolg. Die FDP unterstützt das Konzept des "Mentoring", um verschiedenartige diskriminierende Faktoren auszugleichen, die den Frauen den Weg zu informellen Nachrichten oder karriererelevanten Kontakten erschweren.

Die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung ist in unserer Gesellschaft nach wie vor Realität. Die Benachteiligungen von Frauen im Beruf und von Männern in der Kindererziehung spiegeln nicht die Wünsche vieler Paare nach einer partnerschaftlichen Gestaltung ihres Familienlebens wider. Die FDP verkennt nicht, dass Frauen, um gleichberechtigte, selbstbestimmte Verantwortung realisieren zu können, Unterstützung in der Gesellschaft und Politik brauchen. Als einzige Partei setzt sie auf das kreative Potenzial der einzelnen Bürgerinnen, ihre Leistungsbereitschaft und ihren Willen, ihr Leben selbst bestimmt zu leben. Die FDP setzt auch darauf, dass zunehmend erkannt wird, dass Wirtschaft und Gesellschaft die Potenziale und Fähigkeiten von Frauen brauchen und nicht länger ausgrenzen können. Nur wenn Frauen über ihr eigenes Leben selbst bestimmen, können sie sich bewusst und frei entscheiden und eine partnerschaftliche Gleichberechtigung herbeiführen.


Senioren
Die Senioren sind die am stärksten wachsende Bevölkerungsgruppe in Deutschland. Noch nie erreichten Menschen ein so hohes Alter bei so guter Gesundheit. Die FDP begreift diese Entwicklung als Chance und Herausforderung, die Jung wie Alt angeht, auch als Dialog miteinander.

Senioren wollen ihr Leben so lange wie möglich selbst bestimmen. Die Gesellschaft muss sich neu darüber verständigen, was sie von Mitbürgern an Leistungen erwarten kann, die aktiv in ihrem dritten Lebensabschnitt stehen. Ihre Kompetenz, ihre Erfahrung und ihr Wissen sind für die moderne Bürgergesellschaft unverzichtbar. Ältere Menschen sollten auch selbst entscheiden können, wann sie in den Ruhestand treten wollen.

Vitale Mitbürgerinnen und Mitbürger sehen sich ausgegrenzt, wenn sie ab 55 Jahren in den Vorruhestand gedrängt werden oder ihre beruflichen Fähigkeiten nur noch eingeschränkt und unter Wert der Allgemeinheit zur Verfügung stellen dürfen. Für die FDP ist es deshalb notwendig, die beruflichen und sozialen Kompetenzen von Senioren vollwertig zu erhalten und den Bedürfnissen älterer Menschen nach aktiver Betätigung Rechnung zu tragen.

Seniorenpolitik wird allzu oft gleichgesetzt mit der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung alter, kranker, hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. Dies umschreibt einen wichtigen Teilbereich, greift aber insgesamt zu kurz. Die politische Teilhabe von Senioren ist eine wesentliche Bereicherung für die Weiterentwicklung einer liberalen Gesellschaft Es geht darum, die Mitwirkungs- und Beteiligungschancen der älteren Generation zu stärken. Dazu gehören entsprechende Wohnformen, Seniorenbüros, Altenclubs und zur gegenseitigen Unterstützung Seniorenfamilien, Hilfsbörsen und "Vereine zur gegenseitigen Hilfe".

Die Förderung altengerechten und betreuten Wohnens trägt dazu bei, Selbstständigkeit im Alter durch das Angebot betreuerischer und hauswirtschaftlicher Hilfen solange wie möglich zu erhalten. Die geriatrische und gerontologische Forschung ist mit dem Ziel vorantreiben, entsprechende Kenntnisse in der Standardausbildung bei Medizin und Pflege zu verankern.

Für behinderte Menschen, die das Rentenalter erreicht haben, sind spezielle integrative Konzepte zu entwickeln. Herkömmliche Alten- und Pflegeheime sind auf die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen mit Behinderung stärker auszurichten.


Ehrenamt
Ehrenamtliches Engagement ist ein wichtiges Element einer freiheitlichen Gesellschaft. Grundlegend für dauerhafte starke demokratische Strukturen ist der unentgeltliche Einsatz persönlicher geistiger und manueller Kreativität in der und für die Gesellschaft, verbunden mit individueller Leistungsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Pflichtgefühl. Die Liberalen treten für die Stärkung des selbstbestimmten und selbstverantworteten ehrenamtlichen Engagements der Bürger ein. Die Rolle des Staates darf nur diejenige eines Rahmengesetzgebers sein, der die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für freiwillige Tätigkeit schafft. Dazu gehört etwa die Festlegung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen allgemeinen Freiwilligendienst.

Mit neuen Anreizen müssen die vorhandenen Potentiale für ehrenamtliche Tätigkeiten erschlossen werden. Möglichkeiten hierzu können steuerliche Vorteile oder Freistellung von der Erwerbstätigkeit sein. Im Gegensatz zu dem allgemeinen Grundsatz einer strikten Trennung von ehrenamtlichem Engagement und Erwerbsarbeit soll in den Fällen eine soziale und versicherungsrechtliche Absicherung ausdrücklich zugelassen werden, in denen Menschen während ihrer Einsatzzeit ausschließlich in diesem Rahmen tätig sind. Die Förderung neuer Formen des bürgerschaftlichen Engagements, wie z.B. Corporate Citizenship, Day of Caring oder Freiwilligen-Agenturen, muss verstärkt werden. Darüber hinaus ist es auch notwendig das Freiwillige Soziale Jahr zu reformieren.


Behindertenrechte
Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige haben ein Recht auf ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben. Sie müssen mit klaren Rechten und fairen Chancen ausgestattet werden. In jedem Lebensabschnitt und in jeder Lebenssituation müssen sie die Chance erhalten, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es wollen und können.

Behindertenpolitik darf deshalb nicht nur für behinderte Menschen, sie muss mit behinderten Menschen gemacht und wesentlich durch sie mit gestaltet werden. Dies gilt für alle Formen von Behinderungen. Einzelne Gruppen von behinderten Menschen, die keine Lobby haben oder sich nicht so gut artikulieren können, dürfen nicht benachteiligt werden.

Ziel liberaler Behindertenpolitik ist echte Teilhabe, denn Menschen mit Behinderungen gehören in die Mitte der Gesellschaft.




Politik für ein freies und sicheres Deutschland


I. Freiheit erhalten

Die FDP ist die Partei der Toleranz und Weltoffenheit. Wir wollen dazu beitragen, dass Deutschland ein international anerkanntes Land in der zivilen Weltgesellschaft bleibt. Um die Freiheit der Lebensentwürfe zu schützen, bedarf es des Rechts als objektiver, gerechter Instanz. Denn erst durch Setzung und Durchsetzung des Rechts ohne Ansehen der Person wird die Wahrung der Chancengleichheit möglich.

Die FDP versteht den Rechtsstaat nicht als Vormund, sondern als Garant für die Sicherung einer offenen Bürgergesellschaft. Deshalb gewährt nicht der Staat den Bürgern Freiheit, sondern die Bürger gewähren dem Staat Einschränkungen ihrer Freiheit zur Wahrung der gleichen Rechte und der Sicherheit aller. Freiheit und Sicherheit dürfen keine Gegensätze werden. Zur Freiheit gehört es, die Rechte anderer zu respektieren. Sicherheit darf nicht zu Gängelung und ungerechtfertigter Überwachung führen. Dabei sind die liberalen Grundrechte als Ausdruck des Rechtsstaatsgedankens auch Abwehrrechte der Bürger gegenüber dem Staat sowie der Minderheit gegen die Mehrheit. Dies bedeutet aber auch, dass vor der Verabschiedung neuer Gesetze zu prüfen ist, ob die bereits bestehenden Gesetze nicht ausreichen. In Deutschland besteht ein Vollzugsdefizit und nicht ein Gesetzgebungsdefizit. Daher muss sich der Staat im Bereich der Innen- und Rechtspolitik auf seine Kernzuständigkeiten konzentrieren und Polizei und Justiz sowohl personell wie auch materiell ausreichend ausstatten. Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung müssen ohne Ansehen der von ihnen betroffenen Personen erfolgen und sind essentielle Säulen des Rechtsstaates.


Datenschutz
Ein liberaler Rechtsstaat benötigt einen den technischen Entwicklungen entsprechenden Datenschutz. Dieses bedeutet, den Schutz der Privatsphäre als elementaren Bestandteil unserer Verfassung. Datenschutz ist Schutz der Privatsphäre und des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, nicht Täterschutz. Die FDP verschließt sich nicht einer Änderung der Datenschutzregelungen, wenn sich tatsächlich herausstellen sollte, dass Vorschriften des Datenschutzes terroristische Anschläge begünstigt haben. Dieser Nachweis konnte bei den Beratungen des Sicherheitspakets II, das tiefgreifend in den Datenschutz vieler Bürgerinnen und Bürger eingreift, indem Luftverkehrsgesellschaften, Geld- und Finanzinstitute, Telediensteanbieter und Postleistungsanbieter schon bei Hinweisen auf einen möglichen Zusammenhang mit Terroranschlägen Daten ihrer Kunden an die Dienste herauszugeben haben, nicht erbracht werden. Die FDP hat diese Regelungen abgelehnt.

Die FDP wendet sich gegen die Abschaffung des Bankgeheimnisses, da bereits jetzt Banken im Bereich strafrechtlicher Ermittlungen auskunftspflichtig sind. Das materielle Recht bietet ausreichend Möglichkeiten zur Bekämpfung von Geldwäsche und illegalen Finanztransaktionen. Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung darf nicht der "gläserne Bürger" geschaffen werden. Der Datenschutz muss den neuen technischen Entwicklungen angepasst werden. Die Rechte des Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder müssen verbessert werden, so zum Beispiel im Bereich der Telefonüberwachungs-Maßnahmen, die in Deutschland in den letzten Jahren massiv angestiegen sind.

Dem Bürger muss die Möglichkeit eingeräumt werden, staatliches Handeln, das ihn betrifft, zu kontrollieren. Dabei bedarf es eines Informationsfreiheitsgesetzes, welches dem Bürger das Recht einräumt, die über ihn geführten Akten einzusehen.

Die FDP hält das Instrument der Rasterfahndung für geeignet, bei einem hinreichend konkreten Raster durch die umfangreiche Sammlung von Daten Verdächtige und potenzielle Täter aufspüren und ergreifen zu können. Die Rasterfahndung bedarf jedoch einer strikten rechtsstaatlichen Anwendung. Bei der Suche nach Terroristen nach dem 11. September 2001 ist in mehreren Bundesländern die durchgeführte Rasterfahndung von den Gerichten für rechtswidrig erklärt worden, da die Voraussetzungen für eine gegenwärtige Gefahr zur Sammlung hunderttausender Daten von zigtausenden Personen nicht gegeben war. Die FDP fordert eine rechtsstaatliche Anwendung der Rasterfahndung und eine stärkere Kontrollbefugnis durch die Datenschutzbeauftragten.


Staatshaftung
Staatliches Handeln verursacht immer wieder Schäden, für die der Staat einen Ausgleich zu leisten hat. Das vollkommen unübersichtliche und auch für Spezialisten undurchschaubare Staatshaftungsrecht muss endlich einheitlich geregelt werden. Das Bekenntnis des Staates zur Verantwortung ist ein dringend notwendiger Beitrag, um das Vertrauen des Bürgers in staatliches Handeln zu stärken.


Waffenrecht
Die FDP hält die vorgeschlagenen Verschärfungen im Zusammenhang mit der Novellierung des Waffengesetzes nicht für geeignet, die Sicherheit der Bürger zu verbessern. Der Gesetzesentwurf sieht vor allem eine bürokratische Kontrollverdichtung für legale Waffenbesitzer vor. Ziel eines Waffengesetzes muss es aber sein, ein Vorgehen gegen den illegalen Waffenbesitz zu erleichtern.



II. Sicherheit gewährleisten

Für die FDP ist der Erhalt der inneren Sicherheit eine Kernaufgabe des Staates. Bei dieser Kernaufgabe darf es keine Abstriche geben. Freiheit ist ohne Sicherheit nicht zu verwirklichen. Liberalismus bedeutet im Zusammenhang mit innerer Sicherheit nicht Gleichgültigkeit, sondern Freiheit in Sicherheit und Freiheit durch Sicherheit.

Die Anschläge auf New York und Washington waren ein Anschlag auf die Freiheit der Menschen in den USA und haben die Angreifbarkeit der zivilen Gesellschaft auch in Europa klar gezeigt. Dieser Anschlag auf die Freiheit darf nicht dazu führen, die Freiheitsräume der Bürger weiter einzuschränken. Mit geeigneten Maßnahmen muss vielmehr die Sicherheit gewährleistet werden, die die Bürger vom Staat erwarten. Die Ereignisse des 11. September haben mit aller Deutlichkeit gezeigt, dass die Gewährleistung der Inneren Sicherheit heute nicht allein durch nationale Regelungen erreicht werden kann. Wir sind der Auffassung, dass die internationale Zusammenarbeit der Polizei dringend verbessert werden muss. Dabei kommt es nicht nur auf eine rechtsstaatliche Weiterentwicklung von EUROPOL an, sondern darauf, die unmittelbare grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizeien der Länder endlich wieder von Bürokratie zu befreien.


Innere Sicherheit
Die FDP nimmt die Herausforderung durch den internationalen Terrorismus ernst. Die traditionelle Reaktion der Politik, bei besonders spektakulären Verletzungen der inneren Sicherheit durch möglichst schnelle und möglichst umfangreiche Gesetzgebung einen Erfolg zu erzielen, lehnt die FDP jedoch ab. Dieser Gesetzgebungsaktionismus führt nur zu einer kurzfristigen Befriedung. Tatsächlich erreicht er jedoch wenig. Die FDP orientiert sich an den Grundrechten und an den Grundsätzen der Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Geeignetheit. Wir sind der Überzeugung, dass wir kein Defizit an Gesetzen, sondern ein Defizit bei ihrem Vollzug haben.

Die FDP lehnt einen Einsatz der Bundeswehr zum Schutz der inneren Sicherheit ab. Die Bundeswehr ist zum Schutz der äußeren Sicherheit da, die Polizei, der Bundesgrenzschutz und die Bundes- und Landeskriminalämter zum Schutz der inneren Sicherheit.


Verfassungsschutz
Die Terroranschläge in New York und Washington vom 11.September 2001 haben zugleich die Notwendigkeit und Schwäche auch des Verfassungsschutzes vor Augen geführt. Durch frühzeitige Erkenntnisse kann unsere freiheitliche Gesellschaft vor terroristischen Angriffen besser geschützt werden. Einem Zugriff auf persönliche Daten vieler Bürgerinnen und Bürger muss der in einem Rechtsstaat zwingende Grundsatz zu Grunde liegen, dass die Sammlung und Auswertung höchstpersönlicher Daten nur unter engen Voraussetzungen zulässig sein darf. Es bedarf daher in allen Fällen einer gesetzlichen Grundlage, einer nachträglichen Benachrichtigung des Betroffenen und auch nachträglich einer gerichtlichen Kontrolle. Auch muss die parlamentarische Kontrolle auf Bund- und Länderebene bei der Einschätzung der Effektivität des Handelns der Dienste gestärkt werden.


Staatliches Gewaltmonopol
Das staatliche Gewaltmonopol garantiert die Durchsetzung von Recht innerhalb eines demokratisch legitimierten Rahmens. Kriminalität ist ein Verstoß gegen unsere Zivilisation. Das staatliche Gewaltmonopol ist nicht Selbstzweck, sondern die Voraussetzung dafür, dass nicht Gewalt, sondern das Recht herrscht. Der Verzicht auf private Gewalt ist die Grundlage für ein zivilisiertes Zusammenleben.

Ein Rechtsstaat kann nur effektiv reagieren, wenn er über die inzwischen zum Standard gehörenden technischen Mittel verfügt. Die FDP fordert eine Modernisierung der Justizverwaltung. Die FDP möchte auf der einen Seite in Bund und Land eine Polizei, die besser ausgebildet, organisiert, bezahlt und moderner ausgestattet wird. Gleichzeitig fordert sie eine Polizei, die sich auf die Kernaufgaben konzentriert. Die wichtigste Kernaufgabe ist dabei der Schutz der Bürgerrechte. Auf der anderen Seite lehnt es die FDP ab, dass eine immer weitere Herabsenkung der polizeilichen Eingriffsschwellen im Rahmen von Bundes- und Landesgesetzen erfolgt.

Die FDP erteilt auch weiterhin allen Überlegungen eine Absage, polizeiliche Befugnisse auf private Sicherheitsunternehmen zu übertragen. Zur Entlastung der Polizei müssen die Ausrichter privatwirtschaftliche Großveranstaltungen, bei denen das staatliche Gewaltmonopol nicht tangiert wird, stärker an den Kosten der dafür angeforderten Polizeikräfte beteiligt werden.

Die FDP setzt sich dafür ein, dass durch einen effektiven Einsatz von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, gerade im Bereich von sogenannter Alltagskriminalität, die Strafe der Tat auf dem Fuße folgt. Die von der FDP durchgesetzte Form des beschleunigten Verfahrens muss hier verstärkt zur Anwendung kommen. Denn gerade eine schnelle Bestrafung führt dem Straftäter vor Augen, dass er Freiheitsrechte anderer verletzt hat. Die nachträgliche strafprozessuale Anordnung der Sicherungsverwahrung ist geboten bei Straftätern, bei denen sich die Gefährlichkeit erst während des Strafvollzuges herausstellt. Damit kann eine Sicherheitslücke geschlossen werden, die insbesondere im Bereich der Sexualstraftaten von großer Bedeutung ist.

Die FDP wird darauf achten, dass jegliche Pläne zur Entkriminalisierung sogenannter Bagatellkriminalität keinerlei Chance bekommen. Auch in Zukunft müssen Ladendiebstahl, Schwarzfahren und Graffitischmierereien konsequent bekämpft werden. Hierzu gehört die Schaffung eines Straftatbestandes bei Graffitischmierereien.


Opferrechte stärken
Der Schutz und die Rechte des Opfers von Gewaltverbrechen gehören in den Mittelpunkt des Strafverfahrens. Die gesetzlichen Maßnahmen, wodurch die rechtliche, tatsächliche und psychologische Situation der Opfer und Zeugen verbessert werden sollten, sind von der Bundesregierung nicht entschieden genug fortgesetzt worden. Daher setzt sich die FDP weiterhin für eine konsequente Reform des Strafprozessrechts, des Strafrechts sowie der Opferschutzgesetze ein. Wir fordern die Einführung des Opferanwaltes, die erleichterte Anwendung des Adhäsionsverfahrens, damit Schadensersatzansprüche der Opfer gegen die Täter erfolgreicher durchgesetzt werden können.

Die FDP tritt konsequent denjenigen entgegen, die durch ein falsches Verständnis für die Täter den viel wichtigeren Schutz der Opfer und Unschuldiger vergessen. Dazu gehört auch ein klares Vorgehen in Fällen häuslicher Gewalt. Die FDP fordert, dass die Verweisung von Gewalttätern aus ihrer Wohnung konsequent angewandt wird.


Sexuellen Missbrauch von Kindern bekämpfen
Jungen und Mädchen müssen vor jeglicher Form der Verletzung ihrer sexuellen Selbstbestimmung, vor körperlicher und psychischer Gewalt geschützt werden. Die FDP setzt sich dafür ein, dass sich die Maßnahmen zum Schutz der Kinder nicht nur auf Gesetzgebung und Strafverfolgung erstrecken, sondern dass auch umfassende Prävention, Schutz und Hilfen für Opfer sowie ein aktives Engagement der Zivilgesellschaft gefördert werden. Darüber hinaus fordert die FDP die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern als ein weltweites und grenzüberschreitendes Verbrechen, das sich auch auf Deutschland erstreckt.


Kinder- und Jugendkriminalität
Primäres Ziel des Vorgehens gegen Kinder- und Jugendkriminalität muss die Prävention bleiben. Es gilt, Gewalt und ihre Ursachen bei Kindern und Jugendlichen in ihrem Ursprung zu bekämpfen. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und umfasst insbesondere auch die soziale Absicherung von Kindern, ein ausreichendes Angebot an Betreuungseinrichtungen und ein Schulsystem, das auch schwächeren Schülerinnen und Schülern eine Perspektive gibt. Die FDP lehnt eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters auf unter 14 Jahre ab. Wenn es zu einer Jugendstrafe kommt, muss durch ein endlich einzuführendes Jugendstrafvollzugsgesetz in einer weit effektiveren Weise den erzieherischen Aufgaben eines solchen Vollzuges Platz gegeben werden.


Extremismus
Die FDP verurteilt jeglichen Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt. Der Umfang extremistischer Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland ist Besorgnis erregend. Die Annahme, es handele sich um vorübergehende Vorgänge, hat sich nicht bestätigt. Die FDP fordert eine stärkere Unterstützung der freiwilligen Organisationen mit ihrem breiten Angebot an Jugendarbeit. Jährlich muss ein Betrag für Projekte zur Förderung der kommunalen Jugendarbeit, insbesondere für politische Bildung, soziales Engagement und für kulturelle Arbeit in nichtstaatlichen Organisationen im Bundeshaushalt bereitgestellt werden. Die Bundeszentrale für politische Bildung muss schwerpunktmäßig Projektsjugendarbeit in den neuen Bundesländern entwickeln und durchführen.

Es gilt dem Eindruck entgegen zu treten, es handele sich bei rechtsextremistischen Erscheinungsformen um ein Phänomen ausschließlich der neuen Bundesländer. Dennoch sind die östlichen Bundesländer regionale Schwerpunkte rechtsextremistisch motivierter Gewalttaten und Konzentrationspunkt des Potenzials gewaltbereiter Rechtsextremisten.

Die Auseinandersetzung über die Ursachen und die Vorstellungen von Rechtsextremisten muss offensiv und argumentativ in unserer Gesellschaft geführt werden. Die ungeheuerlichen Skandale im Zusammenhang mit dem NPD-Verbotsverfahren zeigen die Gefahren auf, die darin liegen, auf diese Weise die NPD als eine Partei mit rechtsextremistischem Programm aus der Parteienlandschaft verdrängen zu wollen.


Drogenpolitik
Grundlage einer erfolgreichen Drogenpolitik ist die Erforschung der Ursachen und Auswirkungen dieser Erkrankungsformen. Sucht ist eine Krankheit und kann deshalb mit repressiven Mitteln nicht erfolgreich und andauernd behandelt werden. Die FDP setzt sich für eine Verbesserung der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung ein. Für die bereits Süchtigen muss ein bedarfsgerechtes, differenziertes Therapieangebot auf- und ausgebaut werden, das einen umgehenden Therapiebeginn gewährleistet. Drogenabhängige Menschen brauchen stärker Hilfen im niedrigschwelligen Bereich. Die FDP unterstützt ausdrücklich die Einrichtung von Drogenkonsumräumen, in denen medizinische, hygienische und psychologische Hilfen angeboten werden sowie die Bereitschaft für den Beginn einer Therapie gefördert wird. Dabei sollen die Anwohner frühzeitig in die Planung miteinbezogen werden. In Übereinstimmung mit den Polizeipräsidenten fast aller deutschen Großstädte setzt sich die FDP für die Verwirklichung des "Schweizer Modells" ein, d.h. für Schwerstheroinabhängige kann die staatlich kontrollierte, durch qualifizierte Ärzte verordnete Betäubungsmittelvergabe eine Möglichkeit sein, Drogenkranken zu helfen, Beschaffungskriminalität einzudämmen und die Integration von Suchtabhängigen in die Gesellschaft zu fördern. Eine bessere Bekämpfung der organisierten Drogenkriminalität sowie des internationalen Rauschgifthandels muss die Präventionsangebote und die Hilfen für Suchtkranke wirksam ergänzen.



III. Rechtssicherheit wiederherstellen

Eine unabhängige, moderne, bürgernahe und leistungsstarke Justiz ist unverzichtbar, damit ein effektiver Rechtsschutz für den Bürger gewährleistet ist.

Die letzten vier Jahre waren von einer wahren Flut von Gesetzen insbesondere im Zivil- und Verfahrensrecht gekennzeichnet. Gesetze, die zum Teil aus ideologischen Gründen tiefgreifend in bewährte Regelungen eingegriffen haben. Die Folge hiervon ist eine erhebliche Rechtsunsicherheit und eine unnötige Belastung bei allen Beteiligten, vor allem bei der Anwaltschaft und der Justiz. Die FDP wird im Dialog mit der Praxis sorgfältig prüfen, welche Neuregelungen überhaupt hilfreich sind und welche unsinnigen Änderungen dringend korrigiert werden müssen. Weniger Gesetze und eine Vereinfachung der Rechtsordnung, dafür aber eine bessere personelle und sachliche Ausstattung der Justiz, auch mit modernster Technologie, sind wichtige Ziele liberaler Rechtspolitik.

Die FDP setzt sich zur Sicherung der Qualität der Rechtsprechung an den obersten Bundesgerichten für eine Reform des Verfahrens der Bundesrichterwahl ein, das dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Anspruch der Bestenauslese stärker Rechnung trägt, als bislang.



IV. Öffentliche Dienste modernisieren

Die FDP fordert ein Modernisierungsprogramm des für einen zukunftsfähigen, d.h. leistungsstarken und effizient arbeitenden öffentlichen Dienst. Nur der schlanke Staat ist ein starker Staat. Der Einsatz von Beamten muss zukünftig auf hoheitliche Tätigkeiten beschränkt werden. Ziel muss es sein, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für die Beschäftigten und damit die Leistungsfähigkeit der Verwaltungen auf allen Ebenen für den Bürger ständig zu erhöhen.

Eine Säule eines leistungsfähigen öffentlichen Dienstes ist das Berufsbeamtentum. Die Liberalen haben in der Vergangenheit die Leistungsorientierung des Dienstrechts initiiert. Wir fordern, dass endlich die von den Bundesinnenministern versprochene Liberalisierung und Vereinfachung des Laufbahnrechts umgesetzt wird, um den Aufstieg in allen Formen zu erleichtern. Der Personalaustausch der Beschäftigten innerhalb des öffentlichen Dienstes, einschließlich der europäischen Institutionen, aber auch von und zu Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes, muss erleichtert werden.

Die FDP fordert die Rückkehr zum Gleichklang von Tarif und Besoldung, eingeschlossen die Versorgung, bei den regelmäßigen Anpassungen. Darüber hinaus brauchen wir ein transparentes, funktions- und leistungsgerechtes Bezahlungssystem. Hinzu kommen müssen Instrumente, um die öffentlichen Dienstherren am Arbeitsmarkt handlungsfähig zu machen, wie z.B. Sonderzuschlagsregelungen, damit qualifiziertes Personal kurzfristig gewonnen werden kann. Schließlich brauchen unsere öffentlich Beschäftigten in den neuen Bundesländern endlich eine klare zeitliche Perspektive, um die Ostbezahlung an das Westniveau im öffentlichen Dienst bis 2007 anzupassen.

Die FDP wird die Auswirkungen des von der rot-grünen Bundesregierung durchgesetzten Versorgungsänderungsgesetzes kritisch, insbesondere auch auf die Belastungssymmetrie hin, überprüfen. Wir werden entscheiden, wie eine etwaige Benachteiligung vorhandener Versorgungsempfänger und pensionsnaher Jahrgänge ausgeglichen und finanzpolitisch nicht erforderliche Überkompensationen der Beamtenversorgung gegenüber anderen Versorgungssystemen beseitigt werden können.



V. Zuwanderung steuern und begrenzen, Integration fördern

Die Bundesrepublik Deutschland ist seit Jahren faktisch ein Einwanderungsland. Die FDP hatte als erste Partei bereits zu Beginn der Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Regelung der Zuwanderung und Integration in den Bundestag eingebracht und diesen unter Einbeziehung der Ergebnisse der "Unabhängigen Kommission Zuwanderung" fortentwickelt. Unter Fachleuten ist unstreitig, dass Deutschland auch in Zukunft im eigenen Interesse Einwanderung braucht.

Die Steuerung der Zuwanderung ist eine herausragende Zukunftsaufgabe, der verantwortungsvolle Politik nicht ausweichen darf. Eine klare und transparente Regelung trägt dazu bei, teilweise noch vorhandene Ängste in der Bevölkerung abzubauen sowie das Klima für die Integration der bereits hier lebenden und der künftig zuwandernden Ausländer zu verbessern.


Zuwanderung
Die FDP setzt auf den Dreiklang aus stärkerer Ausrichtung der Zuwanderung am eigenen Interesse unseres Landes, Wahrung der humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Verbesserung der Integrationsbemühungen.

Die Zuwanderung kann Wirtschaftswachstum und Wohlstandsentwicklung in Deutschland festigen und fördern, indem sie den in vielen Branchen bestehenden Arbeitskräftemangel ausgleicht. Dabei soll die Zuwanderung jedoch nicht allein dem Fachkräftemangel abhelfen; vielmehr setzt die FDP auf die Förderung der Ausbildung und Umschulung von in Deutschland lebenden Arbeitslosen zu benötigten Fachkräften. Nicht Qualifizierung und Weiterbildung vor Zuwanderung, sondern Qualifizierung und Weiterbildung plus Zuwanderung ist die richtige Lösung.

Zum Wettbewerb um die besten Köpfe gehört auch die Attraktivität des Studienstandortes Deutschland. Deshalb müssen die insoweit bestehenden Hürden für ausländische Studierende und Wissenschaftler abgebaut werden. Dazu gehören die Vereinfachung ausländer- und arbeitserlaubnisrechtlicher Regelungen, die Beschleunigung der Einreiseverfahren, die Erleichterung im Genehmigungsverfahren nach der Einreise, etwa bei einem Fachrichtungswechsel oder bezüglich der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, und die Förderung des Verbleibs qualifizierter Absolventen nach Abschluss des Studiums. Zur Verbesserung der Bedingungen gehört ebenso, Zuwanderungshemmnisse, wie Arbeitsverbote für mitwandernde Ehegatten, abzubauen. Aufgrund der mittel- und langfristigen demografischen Entwicklung fordert die FDP auch eine quotierte Zuwanderung junger, qualifizierter Menschen, die sich an der demografischen Entwicklung ausrichtet.

Die Zuwanderung kann helfen, das demografische Problem einer alternden und schrumpfenden Bevölkerung zu lösen, indem sie den Alterungsprozess der Gesellschaft und damit die kommenden Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme abmildert. Durchgreifende Reformen in der Sozial-, Arbeitsmarkt-, Renten- und Gesundheitspolitik kann und darf sie jedoch nicht ersetzen.


Asylrecht
Für die FDP kommt weder eine Abschaffung des Asylgrundrechts noch eine Beschneidung der grundgesetzlichen Rechtsweggarantie in Frage. Zuwanderung aus wirtschaftlichen oder anderen nicht humanitären Gründen sowie die Schutzsuche wegen politischer oder sonstiger Verfolgung sind zwei sich im Sinne eines "Zwei-Türen-Modells" einander grundsätzlich ausschließende Tatbestände. Beschleunigungsmöglichkeiten bei den Verfahren durch einfachgesetzliche oder andere Maßnahmen sollten aber genutzt werden. Der größte Handlungsbedarf besteht bei der Verkürzung der Gerichtsverfahren. Die personelle Verstärkung der zuständigen Gerichte ist das beste Mittel, um eine Beschleunigung zu erzielen.

Die bisherige Schutzgewährung bei sogenannter nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung ist lückenhaft und muss verbessert werden. Die FDP hält insoweit die Gewährung des so genannten Kleinen Asyls für geboten.

Wer nicht als schutzbedürftig anerkannt wird, muss Deutschland möglichst zügig wieder verlassen, wobei auf die Möglichkeiten einer freiwilligen Rückkehr hinzuwirken ist. Ansonsten bleibt nur die konsequente Abschiebung. Für Fälle der unzumutbaren Härte soll eine Härtefallklausel im Ausländerrecht eingeführt werden, die den Behörden den notwendigen Handlungsspielraum lässt, in begründeten Einzelfällen von einer Abschiebung abzusehen.

Die Situation von illegal in Deutschland lebenden Personen gerät zunehmend in das Blickfeld der Politik. Die FDP will die illegale Einreise, insbesondere in Verbindung mit kriminellem Schleuserwesen, konsequent bekämpfen.

Die FDP setzt sich dafür ein, dass das überaus bürokratische Erfordernis der Arbeitserlaubnis abgeschafft wird. Diejenigen, die sich gesetzlich auf rechtlicher Grundlage in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, haben auch das Recht, eine bezahlte Arbeit aufzunehmen. Arbeitsverbote schaden der deutschen Wirtschaft und den betroffenen Menschen. Der freie Zugang zum Arbeitsmarkt und damit das Bestreiten des Lebensunterhalts aus eigener Kraft gehören zu den Grundlagen eines menschenwürdigen Lebens und individueller Freiheit.


Integration
Die Akzeptanz der Zuwanderung hängt wesentlich davon ab, wie Zugewanderte und Einheimische miteinander umgehen. Auch für die Eingliederung der bereits Zugewanderten muss mehr als bisher getan werden. Aufgabe und Ziel der staatlichen Integrationspolitik muss es sein, auf eine gleichberechtigte Teilnahme am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben auf der Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinzuwirken.

Die FDP sieht die Hauptaufgaben der Integrationspolitik zum einen in der Vermittlung der deutschen Sprache und von Kenntnissen über die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse der Bundesrepublik. Die Sprachkurse sollen für Zuwanderer verpflichtend werden, wobei sie an den Kosten angemessen zu beteiligen sind. Zum anderen ist wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Integration die schulische und berufliche Qualifikation junger Menschen ausländischer Herkunft sowie die Eingliederung in kulturelle und soziale Organisationen. Bauliche und soziale Ghettosituationen müssen vermieden werden.

Um die Bedeutung der Integration als gesamtstaatliche Aufgabe zu unterstreichen, fordert die FDP, die Integration als Staatszielbestimmung in das Grundgesetz aufzunehmen. Zusätzlich muss ein Anreizsystem geschaffen werden, das es den integrationswilligen Ausländern ermöglicht, den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu beschleunigen.



VI. Mehr Demokratie wagen

Das Ansehen der deutschen Politik hat unter Parteispenden- und Politikerskandalen gelitten. Dadurch wurde das Vertrauen in die Parteien insgesamt beschädigt und das Ansehen unserer repräsentativen Demokratie in Mitleidenschaft gezogen. Um der sich ausbreitenden Verdrossenheit und Entfremdung zwischen Wählern und Gewählten entgegenzutreten, fordert die FDP eine Diskussion über eine dauerhafte Stärkung des Bürgervertrauens, eine Reform des Parteienstaates und neues Vertrauen in die politischen Institutionen.

Die FDP wendet sich zugleich gegen eine schleichende Entmachtung des Parlaments durch die Einrichtung außerparlamentarischer Gremien, die Entscheidungen so vorbereiten, das dem Parlament nur noch die Möglichkeit von Zustimmung oder Ablehnung bleibt.

Die FDP will die Parteienmacht zugunsten von mehr Bürgermacht zurückdrängen. Die Parteien sollen sich wieder auf die ihnen in der Verfassung zugewiesene Rolle beschränken. Nur so wird der Staat von einer Repräsentation der Parteien zu einer Repräsentation der Bürger. Die FDP will den Einfluss der Parteien durch Privatisierung öffentlicher Aufgaben und Unternehmen zurückdrängen. Denn: Je mehr entstaatlicht wird, desto geringer wird der Einfluss der Parteien. Zugleich verlieren damit zahlreiche Interessenverbände die Möglichkeit, den Staat zu instrumentalisieren. Dort, wo der Parteienproporz bei der Postenvergabe im Mittelpunkt steht, muss er zurückgedrängt werden; bei den öffentlich-rechtlichen Medien, bei kommunalen Betrieben oder in Schulen und Behörden. Maßstab ist die Kompetenz, nicht das Parteibuch.

Eine überwältigende Mehrheit der Deutschen will auch auf Bundesebene mehr direkte Demokratie. Die FDP unterstützt diesen Wunsch. Die FDP bekennt sich zur repräsentativen Demokratie. Sie will diese jedoch um Elemente der direkten Demokratie bereichern. Der Bürger muss sich vor allem in seinem unmittelbaren Umfeld stärker an Entscheidungen beteiligen können. Bürgerentscheide, Bürgerbegehren und Bürgerbefragungen sind dafür auch auf Bundesebene der richtige Weg. Die Bürgerinnen und Bürger sollten das Recht haben auch den Bundespräsidenten in Direktwahl zu bestimmen.

Die FDP setzt sich dafür ein, die Macht der Bürger zu stärken, in dem ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, stärker als bisher auf die Auswahl der Mandatsträger Einfluss zu nehmen. Durch die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens auf kommunaler Ebene können Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen bündeln und damit die bisher von den Parteien vorgegebene Reihenfolge der Kandidatenliste verändern. Dies sollte auch bei Landtags- und Bundestagswahlen möglich sein.

Die Bürger wissen um die Notwendigkeit einer angemessenen Entschädigung der Politiker, weisen aber zu Recht unangemessene Privilegien zurück. Dem Vorwurf der Selbstbedienung will die FDP durch die Einsetzung einer unabhängigen Kommission zur Festlegung der Entschädigung begegnen. Die FDP tritt anstelle der derzeitigen Regelung, die keine Beiträge der Abgeordneten für ihre Altersvorsorge vorsieht, für ein privatwirtschaftliches Versicherungsmodell ein, das es den Abgeordneten ermöglicht, sich eigenverantwortlich um ihre Altersversorgung zu kümmern. Die Liberalen wollen die Privilegien von Beamten abbauen, um einen gleichberechtigten Zugang zu den Parlamenten zu gewährleisten. In den deutschen Parlamenten sitzen im Verhältnis zu ihrem gesellschaftlichen Anteil zu viele Beamte, Gewerkschafts- und Verbandsvertreter.



VII. Föderalismus

Im deutschen Föderalismus gibt es Fehlentwicklungen. Die Gewaltenteilung ist einem System der gegenseitigen Verflechtung zwischen Bund und Ländern in Politikgestaltung und Verwaltung gewichen. Daher sind die Bürger kaum noch in der Lage, politische Entscheidungen und ihre Folgen zuzuordnen und darauf aufbauende Wahlentscheidungen zu treffen. Da die in Nizza für das Jahr 2004 beschlossene Regierungskonferenz u.a. die Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Organen der EU regeln wird, ist eine Reform des bundesdeutschen Föderalismus umso dringender. Die FDP fordert wettbewerblichen Föderalismus mit transparenter Entscheidungsfindung und klarer Kompetenzverteilung. Im Sinne des Subsidiaritätsgedankens sollen Kompetenzen, die nicht zwingend bundeseinheitlich und auf der nationalen Ebene geregelt werden müssen, vom Bund auf die Länder zurückverlagert werden. So kann dem Gebot der Verantwortlichkeit und Durchschaubarkeit politischer Entscheidungsprozesse Rechnung getragen werden. Die nachträglich in das Grundgesetz eingeführten "Gemeinschaftsaufgaben" haben die Staatsaufgaben über falsche Ausgabenanreize aufgebläht. Daher sind die Artikel 91 a und 91 b aus dem Grundgesetz ersatzlos zu streichen und diese Aufgaben vollständig an die Länder zurückzugeben. Ebenso müssen die Bundesfinanzhilfen an die Länder (Art. 104 a, Abs. 4 GG) entfallen, die dem Bund die Möglichkeit eröffnen, von den Ländern Zuständigkeiten "zu erkaufen". Auch der Wettbewerbsföderalismus wird nicht ohne gewisse Felder konkurrierender Gesetzgebung auskommen. Durch die Einführung einer "Experimentierklausel" soll es den Bundesländern ermöglicht werden, vom Bund besetzte Felder der konkurrierenden Gesetzgebung zurückzuholen. Wenn der Bundestag nicht in einer gesetzten Frist mit einer qualifizierten Begründung widerspricht, kann ein Bundesland Gesetze gewissermaßen als "Pilotprojekt" erlassen. Erweist sich die Sonderregelung als erfolgreich, können andere Bundesländer dem Beispiel folgen und so zu einer Fortentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen durch Wettbewerb beitragen. Der Gesetzgebungskompetenz muss die Pflicht zur Kostentragung folgen. Das heißt, dass der Bund nicht mehr, wie geschehen, das Recht auf einen Kindergartenplatz beschließen und die Kommunen mit Aufgaben und Kosten belasten kann. Daher ist Art. 104 a Abs. 2 GG entsprechend zu ändern. Für mehr Transparenz bei den Staatsfinanzen müssen Staatsaufgaben und Steuerkompetenzen wieder übereinstimmen. Daher sind die Verbundsteuern schrittweise abzuschaffen. Jede Ebene muss für die von ihr erhobenen Steuern die alleinige Verantwortung haben. Daher soll durch Bundesgesetzgebung eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Steuern festgelegt werden, und Bund und Länder sollen das Recht erhalten, untereinander frei konkurrierend darauf je ihre eigenen Steuertarife, wie für Einkommen- und Körperschaftssteuer, anzuwenden. Bei der Einkommensteuer sollen die Gemeinden das gleiche Recht erhalten. Für den Bürger muss dabei klar erkennbar bleiben, welche Gebietskörperschaft wie viele Steuern von ihm erhebt.

Der Länderfinanzausgleich hat die grundsätzliche Funktionsfähigkeit der Länder zu sichern. In diesem Zusammenhang muss er gewährleisten, dass die Länder in der Lage sind, die Gesetze zu wahren, die öffentliche Ordnung und die Bürgerrechte zu garantieren sowie die sozialen Mindeststandards zu sichern. Die Orientierung an einem einzigen, klar definierten Ziel vereinfacht den Finanzausgleich erheblich: sämtliche Zuweisungen, die etwa an Seehäfen und Küsten, besondere Belastung durch politische Führung etc., geknüpft sind, entfallen. An ihre Stelle tritt eine einzige, am Kriterium der Funktionsfähigkeit orientierte, Zuweisung. Die Einwohnerveredelung zugunsten der Stadtstaaten wird durch direkte Transferregelungen zwischen den Stadtstaaten und dem jeweiligen Umland ersetzt. Bei der Gestaltung dieses - vereinfachten - Systems ist auf ein niedriges Ausgleichsniveau und geringe Grenzbelastungen zu achten. Die nach den reformierten Kriterien noch zu zahlenden Zuweisungen sollen gemeinsam (je zur Hälfte) vom Bund und den anderen Ländern - von diesen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit - aufgebracht werden.



VIII. Kirchen und Religionsgemeinschaften

Für die FDP ist Religionsfreiheit und Toleranz gegenüber allen Religionsgemeinschaften ein zentrales Anliegen. Die Liberalen wollen, dass freie Bürger in einem freien Staat ihre Religion frei und ungehindert ausüben können.

Um der zunehmenden kulturellen und damit auch religiösen Vielfalt gerecht zu werden, definiert die FDP Kirchenpolitik als Religionspolitik. Die FDP sucht das Gespräch mit der evangelischen und katholischen Kirche ebenso wie mit dem Judentum, dem Islam und allen anderen Religionsgemeinschaften. Alle Religionsgemeinschaften, die sich zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den Menschenrechten bekennen und diese leben, finden in der FDP einen ehrlichen Anwalt ihrer Interessen. Wir wollen, dass der Staat sein Verhältnis zu den Religionsgemeinschaften in einer Weise definiert, die allen Religionen und ihren Gläubigen gerecht wird.

Angesichts der terroristischen Angriffe des 11. September 2001 sieht sich eine gesamte Religionsgemeinschaft dem Generalverdacht eines religiös geprägten Extremismus ausgesetzt. Die FDP setzt sich für gegenseitiges Verständnis und Toleranz ein, damit diese Aktionen als das gesehen werden, was sie tatsächlich sind: isolierte Taten einiger Extremisten, die in keinem Zusammenhang mit der Religionszugehörigkeit stehen. Die FDP will den Dialog zwischen den Religionen und Kulturen fördern und unterstützen.

Religionsfreiheit findet allerdings ihre Grenzen in den Menschenrechten, wie sie z.B. von den Vereinten Nationen definiert werden. Deshalb ist es für die FDP von zentraler Bedeutung, dass alle Religionsgemeinschaften sich klar und deutlich zu den Menschenrechten bekennen und diese auch umsetzen. Religion trifft in Deutschland auf Offenheit und Toleranz und dieses erwarten wir auch von den Religionsgemeinschaften.



IX. Sport

Sport ist politisch zu fördern, da er für alle, insbesondere für Jugendliche ein Lebensbereich ist, in dem sich liberale und soziale Werte und Ziele optimal ergänzen. Liberale Sportpolitik unterstützt den Spitzensport ebenso wie den Breiten- und Behindertensport - und verwendet sich insbesondere für den Schulsport. Die FDP fordert die flexiblere Bereitstellung von Sportflächen und Bewegungsräumen sowie die Belohnung des freiwilligen, ehrenamtlichen Engagements im Sportwesen.

Die FDP unterstützt die Bewerbung Deutschlands für die Ausrichtung der Olympischen Spiele 2012 und begrüßt, dass das Bewerbungsverfahren mit einer verstärkten Förderung des Schulsports verknüpft wird. In diesem Zusammenhang fordert die FDP eine gezielte Talentförderung durch sportbetonte Schulen und Sportinternate.

Die FDP fordert die Aufnahme eines Straftatbestandes von Doping im Profi-Sport in das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, da Doping im Profi-Sport den Wettbewerb verzerrt. Aber auch im Freizeit- und Fitnessbereich ist die Anwendung von leistungssteigernden Substanzen bei Kindern und Jugendlichen angestiegen. Diesem Missbrauch will die FDP durch bessere Datenerhebung, verstärkte Forschung und Eindämmung des Schwarzmarktes begegnen.



X. Kulturpolitik

Liberale wollen kulturelle Vielfalt und Offenheit. Liberale Kulturpolitik hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, die Freiheit der Kunst und Kultur zu garantieren und allen Bürgern eine gleichberechtigte Teilhabe an Kultur zu ermöglichen. Kulturpolitik hat auch eine wirtschaftspolitische Dimension. Innovative künstlerische Entwicklungen gilt es zu unterstützen und das einzigartige deutsche Kulturerbe in all seinen Ausformungen zu bewahren und zu pflegen. Staatliche Kunstförderung soll die Grundlagen für die freie Entfaltung der Kunst sichern. Dabei kommt der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern eine besondere Bedeutung zu. Das bürgerschaftliche kulturelle Engagement muss gestärkt und seine Weiterentwicklung befördert werden. Das neue Selbstverständnis bundesdeutscher Kulturpolitik muss auf Bundesebene seinen angemessenen Ausdruck finden.

Die Träger deutscher Kultur im Ausland, die maßgeblich zu einem gegenseitigen Verständnis auf internationaler Ebene beitragen, wie das Goethe Institut Inter Nationes, aber auch die deutschen Auslandsschulen, bedürfen verstärkter staatlicher Unterstützung.

Die kulturelle Aufgabenstellung dieser Institutionen sollte eine Entsprechung in ihrer administrativen Zuordnung erhalten.

Der Bewahrung und Pflege unseres historischen Erbes, zu dem die Deutsche Sprache, Musik und Bildende Kunst gehören, kommt eine große Bedeutung zu. Die Verantwortung für das baukulturelle und das archäologische Erbe bleibt wesentlicher Bestandteil gesellschaftlichen Kulturauftrages. Unter der fortschreitenden Vereinigung Europas kann das historische Erbe der deutschen Länder einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Identitätsstiftung leisten.

Neben eher traditionellen Kunstformen wie Malerei und Plastik, ebenso Installationen, sollen auch innovative und experimentelle Kunstformen bessere staatliche Rahmenbedingungen erhalten. Diese Kunstformen reflektieren eine aktuelle gesellschaftliche Entwicklung und können Wegweiser für eine Problem- und Zukunftsbewältigung sein. Mit der staatlichen Förderung dieser Kunstformen sollen besonders Nachwuchskünstler und -künstlerinnen die Möglichkeit erhalten, ihre künstlerische Tätigkeit frei zu entfalten. Auch die wettbewerbsrechtliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Künstler, Kulturvermittler und Kunstmarkt, so etwa die Modernisierung des urheberechtlichen Folgerechts, gehören zu einer zukunftsweisenden liberalen Kulturpolitik.

Die Liberalen halten an der föderalen Struktur der deutschen Kulturpolitik fest. Um so dringender bedarf es in Abstimmung mit den Ländern der Klärung der Frage nach den kulturpolitischen Zuständigkeiten von Kommune, Land und Bund (vertikale Entflechtung). Den umfassenden Aufgaben einer Kulturpolitik auf Bundesebene (horizontale Entflechtung) muss eine angemessene Ausstattung der kürzlich auf Initiative der FDP gegründeten Kulturstiftung des Bundes entsprechen.

Es wird angestrebt, die Kulturstiftung der Länder und die Kulturstiftung des Bundes unter einem Dach zusammenzufassen.

Die Liberalen wollen allen Bürgern und Bürgerinnen eine weitgehende Teilhabe am kulturellen Leben ermöglichen. Dazu gehört das Festhalten der FDP an der Buchpreisbindung ebenso wie die Schaffung von Anreizen für mehr bürgerschaftliches Engagement im Kulturleben. Deshalb halten die Liberalen an ihrem Konzept für ein modernes Stiftungsrecht fest. Dazu wollen wir die Errichtung von Stiftungen erleichtern und die Stiftungsarbeit transparenter machen. Ebenso muss das Stiftungssteuerrecht verbessert werden.



XI. Medien und Rundfunk

Bei der Entwicklung neuer Technologien bewertet die FDP grundsätzlich die Chancen höher als die Risiken. Wer nur die Risiken sieht, verhindert Fortschritt. Gesetzliche Überregulierungen sind abzubauen und die Zuständigkeiten für Gesetzgebung und Aufsicht dort, wo es Sinn macht, zu bündeln!


Jugendschutz
Die FDP fordert einen einheitlichen Regelungsrahmen für den Jugendschutz in allen Medien sowie den Abbau des Zuständigkeitsgeflechts zwischen Bund und Ländern. Nutzerautonome technische Zugangssperren sind ein sinnvoller Schutz für Kinder und Jugendliche und daher Sendezeitbegrenzungen oder gar staatliche Sperrungsanordnungen für Webseiten vorzuziehen. Ferner sind Selbstregulierungsinstanzen, wie die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM), staatlicher Inhaltskontrolle vorzuziehen.


Datenschutz und Sicherheit im Netz
Datenschutz und Datensicherheit haben im Internet eine hohe Bedeutung, um das Vertrauen der Bürger, insbesondere beim E-Commerce zu stärken. Die FDP lehnt deshalb Maßnahmen, welche die Sicherheit im Netz beschränken, wie zum Beispiel ein Kryptografieverbot, genauso wie Protokollierungs- und Aufbewahrungspflichten für digitale Spuren ab.

Der Staat soll auch nicht den digitalen Schlüssel zum Lesen der Daten erhalten. Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dürfen allenfalls mit der notwendigen gesetzlichen Grundlage und auf richterliche Anordnung erfolgen. Von der Bundesregierung ist jährlich ein Bericht vorzulegen, in dem - ähnlich dem vergleichbaren Bericht über die Telefonüberwachung - präzise Einzelheiten der Überwachungsmaßnahmen im Netz und die hieraus gewonnen Erkenntnisse beschrieben werden.


Urheberrecht für digitale Medien
Erst ein wirksamer Schutz des geistigen Eigentums durch das Urheberrecht schafft die notwendigen Anreize für kreative Tätigkeit und für Investitionen in deren wirtschaftliche Verwertung. Das gilt auch und gerade für die digitalen Medien.

Von besonderer Bedeutung ist die künftige Regelung des Rechts der privaten Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke. Die individuelle Lizenzierung hat hier grundsätzlich Vorrang vor einer Pauschalabgabe auf Geräte und Speichermedien. Der Systemwechsel darf, wo er technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, nicht behindert werden. Das digitale Rechtemanagement muss stattdessen auch durch geeignete urheberrechtliche Rahmenbedingungen gefördert werden.


Fortschreibung des dualen Rundfunksystems
Öffentlich-rechtliche und private Sender sichern die Vielfalt des Programms und die Pluralität des Meinungsangebotes mittlerweile gemeinsam. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann sich vor allem auf Programme konzentrieren, die von privaten Rundfunkveranstaltern aus wirtschaftlichen Gründen weniger angeboten werden. Dabei will die FDP die öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien reformieren: Staatseinfluss und Parteiendominanz müssen zurückgedrängt werden. Künftig sollen sich öffentlich- rechtliche Sender ausschließlich über Gebühren finanzieren, also nicht mehr über Werbung. Sie dürfen im Internet nur programmbegleitende Informationen anbieten. Der so genannte Grundversorgungsauftrag darf nicht als Online-Freibrief für ARD und ZDF missverstanden werden.

Die FDP fordert die Abschaffung der Gebühreneinzugspraxis in der bisherigen Form durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Die Liberalen befürworten eine deutlich abgesenkte Bürger-Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die aus Kostengründen von den Finanzämtern eingezogen werden könnte.


Telekommunikation und Internet
Telekommunikationslinien sind die Lebensadern der Neuen Medien und der Netzökonomie. Die FDP setzt sich nachhaltig für einen zügigen Ausbau der Netzstrukturen, insbesondere der Breitbandnetze ein, um damit einen funktionierenden Wettbewerb unter den Fernseh-, Internet- und Telefonanbietern zu ermöglichen. Nur faire Wettbewerbschancen für alle Anbieter und Infrastrukturen ermöglichen Vielfalt und nutzerfreundliche Preise, z.B. auch pauschale Nutzungsentgelte sog. Flatrates.


Politik für ein bewegliches Deutschland
Für die FDP ist Mobilität ein Teil der Freiheit. Sie ist Voraussetzung von Flexibilität, Lebensqualität, Fortschritt und Wirtschaftswachstum. In einer sich wandelnden Gesellschaft heißt mobil zu sein, geistige Freiheit für sich in Anspruch zu nehmen und geistig wie wirtschaftlich beweglich zu sein. Freiheit muss jedem zugänglich sowie für jedermann erschwinglich sein. Mobilität stärkt die Freiheit sowie die Eigenverantwortung der Menschen. Mobilität im Sinne von körperlicher und geistiger Bewegungsfreiheit bedeutet Teilhabe - Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Leben. Der Grad an Mobilität ist ein Gradmesser für Teilhabe. Die liberale Bürgergesellschaft ist eine Teilhabergesellschaft. Bürger und Wirtschaft wollen und brauchen Bewegungsfreiheit, Entscheidungsfreiheit und Mut, um zukünftigen Herausforderungen gerecht werden zu können.

Deutschland steht in punkto Mobilität jedoch im Stau. Vor allem auch auf unseren bundesdeutschen Verkehrswegen. Die Infrastruktur ist überlastet, das Durchschnittstempo hat sich verlangsamt und der Staat hemmt zusätzlich die Mobilitätsentwicklung durch Steuern, Abgaben und ideologisch begründete Lenkungsmaßnahmen.

Deutschland braucht eine neue Verkehrspolitik. Eine Verkehrspolitik, die die Mobilität von Menschen und Gütern als Voraussetzung des wirtschaftlichen Wohlstandes sichert.

Bewegungsfreiheit muss wieder bezahlbar werden. Die Infrastruktur muss zügig fit gemacht werden. Deshalb müssen alle Verkehrsträger mit ihren spezifischen Vorteilen zu einem attraktiven, umweltschonenden und sicheren Gesamtsystem vernetzt werden. Das künftig zu erwartende Wachstum des Verkehrs muss unter Beachtung von Verkehrssicherheit und Umweltschutz bewältigt werden. Eine mobile Gesellschaft braucht alle Verkehrsträger und muss offen sein für neue Entwicklungen und moderne Technologien.


Kein Tempolimit bei Reformen
Der bisherige Ordnungsrahmen, die staatlichen Lenkungsinstrumente und Subventionen und nicht zuletzt das unternehmerische Handeln des Staates im Verkehrssektor haben sich nicht bewährt. Die vergangenen Reformen zur Liberalisierung und zur Privatisierung des Verkehrssektors waren wichtig, reichen aber nicht aus. Die Steuer-, Abgaben- und Investitionspolitik ist zu einem staatlichen Abkassier- und Umverteilungsmechanismus verkommen, statt verursachergerechte Kostenanlastungen zu fördern und durch Wettbewerb Mobilität effizient und bezahlbar zu machen.

Liberale Verkehrspolitik baut auf zwei Grundsätzen auf. Zum einen wissen Bürger selbst besser als der Staat, in welcher Form sie mobil sein wollen. Zum anderen sollte sich die Rolle des Staates darauf beschränken, die Infrastruktur zu gewährleisten und den Wettbewerb der Verkehrsträger untereinander zu fördern. Aus diesen Grundsätzen ergeben sich vier Forderungen an eine liberale Verkehrspolitik: Das Verursacherprinzip ist konsequent anzuwenden, denn nur dann ist die freie Verkehrsmittelwahl durch den Bürger gesamtwirtschaftlich effizient. Sofern Subventionen im Verkehr erforderlich sind, sollen sie so gezahlt werden, dass sie nicht Wettbewerb verhindern, sondern Wettbewerbsverzerrungen vermindern. Für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur ist so viel privates Kapital wie möglich zu erschließen. Bei der Privatisierung ist darauf zu achten, dass keine neuen privaten Monopole geschaffen werden, sondern Strukturen, die den funktionsfähigen Wettbewerb sicherstellen.


Mobilität und Privatisierung
Der Staat ist ein schlechter Verkehrsunternehmer. Die Vermischung von unternehmerischem Handeln einerseits, Daseinsvorsorge und politischer Opportunität andererseits schwächt die Wettbewerbsfähigkeit und die Effizienz der Unternehmen der öffentlichen Hand, erhöht deren Subventionsbedarf und verteuert die Mobilität insgesamt. Es ist deshalb das Ziel der Liberalen, die staatliche Beteiligung an Verkehrsunternehmen auf allen Ebenen aufzugeben. Zur Sicherung der Daseinsvorsorge reicht es letztlich aus, wenn Bund, Länder und Kommunen als Bedarfsträger auftreten und notwendige und politisch gewünschte Verkehrsleistungen im Wettbewerb an private Unternehmen vergeben. Die Gründung privatwirtschaftlich organisierter Infrastrukturgesellschaften ist ohne Verzögerung auf allen Ebenen möglich und wäre ein erster Schritt zur Privatisierung vor allem des Straßen- und des Schienennetzes.

Vor allem im Bereich des Schienenverkehrs müssen endlich klare Rahmenbedingungen zur Einführung von Wettbewerb führen. Wettbewerb auf dem Schienennetz ist eine wesentliche Voraussetzung für die Bahnreform. Bei dem derzeitigen Stand der Umsetzung der Bahnreform kann aber nicht erwartet werden, dass Private (Dritte) sich den diskriminierungsfreien Zugang erstreiten. Die Trennung von Netz und Betrieb ist für einen funktionsfähigen Wettbewerb die Grundvoraussetzung. In den letzten Jahren war es der Deutschen Bahn AG als Monopolist durch den Alleingesellschafter Bund erlaubt, den Wettbewerb gegen sich selbst zu organisieren, sie ist also Spieler und Schiedsrichter in einem. Dies muss sich nach der Bundestagswahl schnellstmöglich ändern. Die FDP fordert einen Privatisierungsplan für die Bahn AG. Das Schienennetz ist aus der Holding der Bahn AG herauszulösen, damit der Netzzugang auf der Schiene diskriminierungsfrei auch für Dritte möglich ist und dort ein Preis- und Leistungswettbewerb ausgelöst wird.

Die weitere Umsetzung der Privatisierung der Flughafenbeteiligungen des Bundes, der Länder und Gemeinden ist zügig voranzutreiben. Die Straßenverkehrsverwaltung, speziell die Autobahnmeistereien, sind zu privatisieren sowie private Unternehmen verstärkt in Betrieb und Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur einzubeziehen. Die Hafenbeteiligungen der Gebietskörperschaften sind zu privatisieren.

Der ordnungspolitische Grundsatz der vollständigen Deregulierung der Verkehrsmärkte in der EU muss mit Konsequenz verfolgt werden.


Mobilität und Infrastruktur
Das System der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur über die öffentlichen Haushalte ist angesichts des Verkehrswachstums, vor allem auf der Straße, überfordert. Die Investitionen in Neu- und Ausbau reichen nicht aus, um die Infrastruktur zeit- und bedarfsgerecht bereitzustellen. Die Betriebs- und Erhaltungsaufwendungen sind viel zu gering, der Substanzverlust ist vorprogrammiert. Deutschland schiebt einen Reparatur-, Ausbau- und Neubau-Stau in Höhe von mehr als 20 Milliarden Euro vor sich her. Mittelfristig muss die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur deshalb von der Haushaltsfinanzierung auf die Nutzerfinanzierung umgestellt werden. Die FDP fordert ein benutzer- und verursachergerechtes Gebührensystem sowie die Einbeziehung privater Unternehmen in Bau, Betrieb und Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur, um deren Effizienz zu steigern und überflüssigen Neubau zu vermeiden.

Im Luftverkehr ist ein bedarfsgerechter Ausbau der internationalen Verkehrs- und Regionalflughäfen erforderlich, damit die wachsende Nachfrage im Passagier- und Luftfrachtbereich bewältigt werden kann. Eine ausreichende Luftverkehrsinfrastruktur ermöglicht nicht nur Mobilität für die Bürger und die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Luftfahrtindustrie, sondern stellt zusätzlich einen wichtigen Standortfaktor im Wettbewerb der europäischen Regionen um Unternehmen und Fachkräfte dar.

Zur besseren Ausnutzung des Luftraumes in Deutschland und Europa gehört eine leistungsfähige Luftraumüberwachung mit einheitlichen Standards für privatrechtlich organisierte Flugsicherungseinrichtungen nach deutschem Vorbild, die unternehmerisch handeln können. Die FDP will deshalb die Reform der europäischen Flugsicherung vorantreiben.


Mobilität und Staat
Aufgabe des Staates ist es, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, Mobilität für alle zu gewährleisten. So muss Mobilität grundsätzlich für jedermann bezahlbar sein. Sie darf nicht zum Luxusgut für Wohlhabende werden, indem sie zur Steuer- und Abgabenerhöhung oder zur speziellen Finanzierung anderer staatlicher Leistungen, wie des Rentensystems, missbraucht wird. Verkehrslenkung über prohibitive Besteuerung mit der Wirkung einer Zugangsbeschränkung führt ebenso zu Wohlstandsverlusten wie staatlich geregelte Diskriminierung einzelner Verkehrsträger.

Die FDP setzt sich deshalb für ein verursachergerechtes und nutzungsabhängiges Gebühren- und Steuersystem ein, das verkehrsmittelneutral ist, und fordert die schrittweise Abschaffung der Kraftfahrzeugsteuer und deren aufkommensneutrale Umlegung auf die Mineralölsteuer. Die durch den Verkehr erzeugten Steuereinnahmen sind in die Verkehrsinfrastruktur zurückzuführen.

Liberale wenden sich auch gegen staatliche Gängelung in der Verkehrspolitik. Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrserziehung und nicht der Erhöhung der staatlichen Einnahmen. Sie sind deshalb auf Unfallschwerpunkte und konkrete Gefahrenstellen zu konzentrieren. Das Punkte- und Bußgeldsystem muss dringend entrümpelt und vereinfacht werden. Nicht unfallträchtige Delikte sind schwächer zu gewichten als schwerpunktmäßige Unfallursachen. Die Registrierungspflicht für Kleindelikte bis 3 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei muss von 2 Jahren auf 1 Jahr reduziert werden. In diesem Zusammenhang fordert die FDP auch die Ausweitung des Bonussystems bei freiwilliger Nachschulung.


Mobilität und Wirtschaft
Eine leistungsfähige Verkehrswirtschaft und eine bedarfsgerechte Verkehrsinfrastruktur sind Standortfaktoren von hohem Rang und Grundbedingung für die Ansiedlung neuer sowie die Sicherung bestehender Arbeitsplätze. Der Verkehrssektor ist eine der Branchen mit den größten direkten und indirekten Beschäftigungswirkungen. Die Zukunft dieser Arbeitsplätze hängt unmittelbar von ihrer Wettbewerbsfähigkeit ab. Mobilität in der Arbeitswelt bedeutet, Flexibilität zu zeigen und bei besseren Arbeitsplatzchancen die Möglichkeit zu haben, zu einem weiter entfernten Arbeitsplatz zu gelangen.

Um die logistischen Rahmenbedingungen für den Standort Deutschland zu schaffen, ist neben dem leistungsfähigen Neu- und Ausbau der Verkehrswege insbesondere die Erhaltung der vorhandenen Infrastruktur von großer Bedeutung. Deutschland ist auf die Modernisierung seines Verkehrswesens in besonderer Weise angewiesen. Nach der Wiedervereinigung sind die Anforderungen an den Ost-West-Verkehr stark angestiegen. Die zukunftsorientierte Gestaltung insbesondere des Schienen- und Straßenverkehrs eröffnet Chancen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Integration von West- und Osteuropa. Die Erweiterung der EU nach Osten macht Deutschland verkehrsgeografisch noch deutlicher zu einem Transitland. Mit den zunehmenden wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen dem Baltikum, Mittel- und Südosteuropa und Westeuropa werden sich neue zentrale Verkehrswege herausbilden.

Bei der bevorstehenden EU-Osterweiterung muss der besonderen Wettbewerbssituation der deutschen Verkehrswirtschaft, speziell des Güterkraftverkehrsgewerbes, der Binnenschifffahrt und der Ostseehäfen angemessen Rechnung getragen werden.


Mobilität und Mensch
Mobilität muss menschlich sein. Sie darf nur dort reglementiert werden, wo es zwingend erforderlich ist. Liberale Mobilitätspolitik orientiert sich am Leitbild des eigenverantwortlichen Menschen, der rücksichtsvoll mit anderen Verkehrsteilnehmern und mit seiner Umwelt umgeht und der übertriebene staatliche Gängelei ablehnt. Ob Bus oder Bahn, Auto oder Motorrad, Fahrrad oder Flugzeug: Die Bürger wollen ihr Verkehrsmittel frei wählen können.

Insbesondere für Menschen mit Behinderungen müssen Hindernisse aller Art abgebaut werden. Denn Mobilität ist gerade auch für diejenigen Menschen elementar, deren Chancen auf Teilhabe z.B. aufgrund von Behinderungen eingeschränkt sind.

Behinderte Menschen müssen sich vor allem frei in der Gesellschaft bewegen können. Dabei ist die von Liberalen angestrebte Barrierefreiheit umfassend zu verstehen: Sie bezieht sich einerseits auf die Zugänglichkeit von öffentlichen Gebäuden und Plätzen, auf den privaten Wohnungsbau und die Nutzbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel. Behindertengerechte Rampen, Aufzüge oder visuelle und auf dem Tastsinn beruhende Orientierungsmöglichkeiten und Leitsysteme sollen bereits beim Bau berücksichtigt werden. Viele Bahnhöfe sind mittlerweile rollstuhlgerecht, aber nicht behindertengerecht ausgestattet. Bei den Zügen ist der Nachholbedarf noch größer: Erleichterte Einstiegsmöglichkeiten sowie rollstuhlgerechte Abteile sind eine große Hilfe, die künftig zum Standard werden müssen.

Mobilität ist auch für ältere Menschen von wesentlicher Bedeutung. Ältere Menschen wollen und brauchen keine Sonderrechte, sondern Akzeptanz ihrer Lebensleistung. Verantwortung kennt keinen Ruhestand. Und Eigenverantwortung lässt sich nicht in Rente schicken. Öffentliche Gebäude und Straßen sind barrierefrei zu gestalten, und die Förderung der Mobilität älterer Menschen ist in neuen Verkehrskonzepten zu berücksichtigen.


Mobilität und Raumordnung
Persönliche Mobilität bestimmt sich auch durch eine effiziente Funktionsmischung der Bereiche Leben, Wohnen und Arbeiten. Die Raumordnungs- und Städtebaupolitik beeinflusst das Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger im wesentlichen Ausmaß. Liberale Raumordnungs- und Siedlungspolitik trägt den Verkehrsbedürfnissen Rechnung. Die FDP setzt sich für die Stadt der kurzen Wege und funktionierende, homogene Stadtviertel ein. Wir wollen durch eine Änderung der Baunutzungsverordnung eine stärkere Durchmischung der Funktionen erreichen. Wir wollen die Stadt-Umland-Beziehungen durch ein leistungsfähiges integriertes Verkehrsangebot auf der Basis de öffentlichen Personennahverkehrs verbessern. Wir wollen den ländlichen Raum durch ein bedarfsgerechtes Schienen- und Busverkehrsangebot stärken. Dazu trägt auch mehr Wettbewerb und eine stärkere Einbeziehung Privater im öffentlichen Personennahverkehr bei.


Mobilität und Technik
Technischer Fortschritt und Entwicklung bieten neue Chancen zur Bewältigung der steigenden Mobilitätsbedürfnisse. Deswegen setzt sich die FDP ein für die Förderung und Anwendung neuer Technologien.

Zum Beispiel die Entwicklung neuer Logistiksysteme mit dem Ziel, die durchschnittliche Transportentfernung zu reduzieren, Leertransporte weitgehend zu vermeiden und den Güterfluss zu verstetigen, wird den Güterverkehr wirtschaftlicher gestalten.

Eine intelligente Verkehrssteuerung mit Hilfe der Telematik ist möglich und hilft, Staus zu vermeiden. Forschung und Entwicklung müssen diese Möglichkeiten mit Priorität zur Anwendungsreife bringen.

Eine Verknüpfung des Hochgeschwindigkeitsnetzes der Bahn mit den Flughäfen ist notwendig, um die Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Bahn möglich zu machen. Die FDP bekennt sich zur Magnetschwebetechnik. Der Transrapid kann die Geschwindigkeitslücke zwischen dem Hochgeschwindigkeitsverkehr auf der Schiene und dem Kurz- und Mittelstreckenluftverkehr schließen. Der Staat stellt die Infrastruktur. Der Betrieb des Transrapids muss von der privaten Wirtschaft getragen werden.

Neue Antriebstechniken, wie derzeit die Wasserstofftechnologie und die Brennstoffzellentechnik, können in absehbarer Zeit den Verbrennungsmotor ergänzen. Die Forschung an marktfähigen Modellen muss unterstützt und gefördert werden.




Politik für eine freie Welt

Liberale Außenpolitik ist werteorientierte Interessenpolitik. Deutschland muss eine aktive, verantwortungsvolle und angemessene Rolle in der Weltpolitik übernehmen; dabei muss es in seiner internationalen Verantwortung zwei Fehler vermeiden: es sollte sich nicht größer machen, als es ist, aber auch nicht kleiner. Deutschland sollte zusammen mit Partnern den Beitrag leisten, der seinem Gewicht und seinen Fähigkeiten entspricht und den auch seine Verbündeten von ihm erwarten. Die Prinzipien und Werte, die für unsere Verfassung und unser innerstaatliches Handeln gelten, sind auch für unsere Außen - und Sicherheitspolitik verbindlich.

Die internationale Verantwortung Deutschlands muss Hand in Hand gehen mit deutscher Außen- und Sicherheitspolitik in und mit der Europäischen Union. Die Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit und Effizienz der EU zu stärken, liegt mehr denn je auf der Hand. Deswegen sind die konstitutionelle Entwicklung und der erfolgreiche Abschluss der nächsten Erweiterungsrunde strategisch zentrale Felder für die deutsche Politik. Die europäische Integration, der Aufbau einer europäischen Sicherheits- und Friedensordnung, sowie die Stärkung der Vereinten Nationen liegen ebenso im deutschen Interesse wie der Export von Stabilität durch eine aktive Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik und die Schaffung von Rahmenbedingungen für einen freien Welthandel.

Die Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten von Amerika bleibt ein tragendes Fundament deutscher Außenpolitik. Zunehmende sicherheits- und handelspolitische Herausforderungen stellen die transatlantischen Beziehungen jedoch vor neue Bewährungsproben. Dabei wissen wir, dass der selbstbewusste Umgang miteinander letztlich auch Ausdruck unserer transatlantischen Wertegemeinschaft ist. Echte Partnerschaft wird durch Kritik nicht geschwächt, sondern gefestigt. Nicht aus dem Auge gelassen werden darf aber auch die Etablierung belastbarer, vertrauensvoller Beziehungen zu den östlichen Nachbarn, wie z.B. Russland und der Ukraine. Bei aller Notwendigkeit der Vertiefung der europäischen Integration und der euro-atlantischen Partnerschaft dürfen auch die traditionellen Beziehungen und die deutschen Interessen in Afrika, Lateinamerika und Asien nicht vernachlässigt werden.



I. Europa ist unsere Antwort auf die internationalen Herausforderungen

In den nächsten fünf Jahren stehen in der Europapolitik zentrale Aufgaben auf der Agenda: Europas Handlungsfähigkeit muss sichergestellt und die Vereinigung Europas vorangebracht werden. Im Einzelnen ist es dazu erforderlich, eine Verfassung für Europas Bürger zu erarbeiten, die europäische Sicherheitspolitik auszubauen, die europäische Innen- und Justizpolitik zu vertiefen, Europas Wirtschaft zu stärken und die europäische Agrar- und Strukturpolitik zu reformieren. Durch die Erfüllung dieser Aufgaben muss sich die Europäische Union zu einem starken und fairen Global Player entwickeln. Die FDP lehnt die Einführung eines Europaministers ab. Außen- und Europapolitik sind untrennbar und müssen im Interesse einer europäischen Politik Deutschlands im Auswärtigen Amt bleiben.


Europäische Verfassung
Es ist an der Zeit, das europäische Gesellschaftsmodell, beruhend auf den Grundprinzipien Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Subsidiarität und Solidarität, als föderal verfasste Europäische Union vertraglich zu verankern. Zu klären sind dabei das Verhältnis der Nationalstaaten zu den europäischen Institutionen auch im Sinne einer klaren, sinnvollen Kompetenzabgrenzung zwischen europäischer, nationaler und regionaler Ebene, das Verhältnis der europäischen Organe untereinander, die Frage der demokratischen Legitimität und Kontrolle von Entscheidungen auf europäischer Ebene sowie die dafür notwendige Transparenz der Entscheidungsfindung. Bei der hierfür erforderlichen Neuformulierung und ggf. Zweiteilung der Europäischen Verträge muss darauf geachtet werden, dass sie auch für die Bürgerinnen und Bürger verständlich sind.

Die FDP setzt sich für die Ausarbeitung einer europäischen Verfassung ein. Grundstein dieser europäischen Verfassung muss die Europäische Grundrechtencharta sein, die von einem Konvent erarbeitet wurde und bisher nicht rechtsverbindlich ist. Die FDP hat sich für den Europäischen Verfassungskonvent eingesetzt, da in diesem Konvent mit großer Beteiligung von Parlamentarierinnen und Parlamentariern die Chance besteht, einen Verfassungstext für die Regierungskonferenz 2004 zu erarbeiten. Die herkömmlichen Strukturen reichen nicht mehr aus, um die Europäische Union im Innern entscheidend zu reformieren und demokratischer und handlungsfähiger auszubauen.

Die FDP fordert, dass es über eine europäische Verfassung zu einer Volksabstimmung in Deutschland kommt.


Europäische Osterweiterung
Es besteht die historische Chance, ein neues, freies und vereintes Europa zu schaffen. Die vordringlichste Aufgabe für die nächsten Jahre ist daher das Vorantreiben der Ost-Erweiterung der Europäischen Union unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Die europäische Orientierung der Beitrittskandidatenländer darf nicht enttäuscht werden, sonst werden sie sich andere Orientierungen suchen. Daher muss die Europäische Union endlich die notwendigen Reformen der Institutionen sowie der Agrarund Strukturpolitik durchführen, um ihre Erweiterungsfähigkeit sicher zu stellen. Die Erweiterungsverhandlungen müssen gleichzeitig mit der Vertiefung der Union zügig weitergeführt werden mit dem Ziel, nach strikter Erfüllung der Beitrittskriterien gut vorbereiteten Kandidaten einen raschen Beitritt so rechtzeitig zu ermöglichen, dass deren Bürger an den Europawahlen 2004 teilnehmen können. Die FDP setzt sich dafür ein, in einem demokratischen Meinungsbildungsprozess eine breite Mehrheit der Bevölkerung für die Ost-Erweiterung zu gewinnen.

Abgesehen von der moralischen und politischen Verpflichtung gegenüber den Ländern und den Menschen Mittel- und Osteuropas fordert die FDP auch aus wirtschaftlichen Gründen die rasche umfassende und konsequente Einbindung dieser Länder in die EU und den europäischen Binnenmarkt. Denn die Osterweiterung bringt für die deutsche Wirtschaft und damit für den deutschen Arbeitsmarkt enorme Chancen. Die Beitrittsländer müssen in ihrem Bemühen unterstützt werden, das Regelwerk der Gemeinschaft nicht nur zu übernehmen, sondern auch durchzusetzen. Dazu gehört auch, dass sie ihre Wirtschafts-, Geld- und Finanzpolitik an den Zielen der Wirtschafts- und Währungsunion ausrichten. Soweit die Osterweiterung in Grenzregionen der Bundesrepublik für einzelne Berufsgruppen und Branchen zu Anpassungsproblemen führt, ist es Aufgabe der Politik, sie abzufedern. Die zeitliche Verschiebung der Öffnung der Arbeitsmärkte hält die FDP für falsch. Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit dürfen nicht behindert werden.


Die europäische Sicherheitspolitik ausbauen
Die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) muss konsequent ausgebaut und gefestigt werden. Ein Konkurrenzverhältnis zur Nordatlantischen Allianz, die auch künftig Motor und Garant einer breit angelegten europäischen Sicherheitsarchitektur bleiben muss, darf dabei nicht entstehen. Vielmehr ist eine strategische Partnerschaft zwischen EU und NATO bei der Krisenbewältigung das Ziel, in der die EU nur dann tätig wird, wenn sich die NATO nicht engagieren kann oder will. Die Einsatzkräfte der ESVP werden ab 2003 nationale Alleingänge überflüssig machen. Eine funktionierende ESVP stärkt nicht nur Europa, sondern auch die Allianz.


Europäische Innen- und Justizpolitik vertiefen
Ein europaweit abgestimmtes Vorgehen zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität ist dringend notwendig. Die bisher noch in der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit verbleibenden Bereiche der Justiz- und Innenpolitik, also Strafrecht und Polizei, müssen daher schnellstmöglich in das Gemeinschaftssystem überführt werden. Nur so kann es europäisch einheitliche Standards im Strafrecht geben, die zur Rechtssicherheit und zum Rechtsschutz der Bürger unverzichtbar sind. Die derzeitige Entwicklung der intergouvernementalen Zusammenarbeit ist für den Bürger nicht verständlich, undurchschaubar und verschlechtert seinen Rechtsschutz.

Innen- und Justizpolitik als Gemeinschaftsaufgabe kann die europäische Kriminalitätsbekämpfung effektiver machen und eine demokratische Kontrolle durch das Europäische Parlament sowie einen notwendigen Rechtsschutz durch den Europäischen Gerichtshof gewährleisten.

Der EU-Vertrag sieht die Verhütung und Bekämpfung der - organisierten oder nichtorganisierten - Kriminalität, insbesondere auch des Terrorismus vor und hält entsprechende Kompetenzen bis hin zu operativen Befugnissen für Europol bereit. Zu ihrer Umsetzung einschließlich einer wirksamen Gerichtskontrolle muss Europol ebenfalls in das europäische Gemeinschaftsrecht integriert werden.


Europas Wirtschaft stärken
Die Europäische Union hat Stabilitäts- und Wohlstandswirkungen nicht nur nach innen. Sie muss sich darüber hinaus in einer sich zunehmend globalisierenden Welt behaupten und sich steigender Verantwortung auch für die Weltwirtschaft als ganze stellen. Durch die einheitliche Währung werden die Vorteile des Binnenmarktes besser ausgeschöpft, werden die Investitionen im Euro-Raum stimuliert und der Euro-Raum erhält insgesamt ein stärkeres Gewicht in der Weltwirtschaft. Der Euro kann aber nur dann ein Erfolg werden, wenn der Binnenmarkt tatsächlich vollendet wird. Dazu gehören vor allem die wirkliche Integration der Geld- und Kapitalmärkte im Eu-ro-Raum sowie eine Abstimmung in der Wirtschafts- und Finanzpolitik, ohne den Wettbewerb der Volkswirtschaften untereinander zu behindern. Darüber hinaus fordert die FDP weitere Fortschritte in der Liberalisierung der Märkte, vor allem auch des Arbeitsmarktes, um die notwendigen Strukturanpassungen in einer sich globalisierenden Welt zu erleichtern.

Auch in Handelsfragen muss die EU künftig mit einer Stimme sprechen. Die Vetomöglichkeit bei Entscheidungen des Rates im Rahmen der Handelspolitik muss so schnell wie möglich beseitigt werden, damit die einzelnen EU-Mitgliedstaaten bei den WTO-Verhandlungen nicht gegeneinander ausgespielt werden können. Die FDP widersetzt sich Bestrebungen der Europäischen Union, das europäische Kartellrecht gleichsam auf den Kopf zu stellen: an die Stelle des bisherigen Kartellverbotes, bei dem Ausnahmen der ausdrücklichen Erlaubnis bedürfen, würde die faktische Kartellfreiheit treten. Dabei soll das Prinzip der Selbsteinschätzung gelten: die betroffenen Unternehmen dürfen selbst beurteilen, ob ein von ihnen angestrebtes Kartell freigestellt ist; es entfällt der Zwang zur Rechtfertigung eines Kartells. Wer dagegen angehen will, hat für den Kartellverstoß die Beweislast zu tragen. Dieser fundamentale Kurswechsel in der europäischen Wettbewerbsordnung schadet den Interessen der Verbraucher und der kleinen und mittleren Unternehmen.

Das deutsche Gesundheitssystem muss so umgestaltet werden, dass die Chancen im europäischen Raum genutzt werden können. Die Grenzen der Leistungsinanspruchnahmen dürfen nicht an nationalen Grenzen enden. Die Voraussetzungen für europaweiten Wettbewerb um Leistungen im Gesundheitswesen müssen umgehend geschaffen werden.


Europäische Agrar- und Strukturpolitik
Die Europäische Agrarpolitik muss sich zukünftig stärker an den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft und der Nachhaltigkeit orientieren. Die Landwirte müssen von bürokratischer Gängelung und bürokratischen Marktregulierungen befreit und damit wieder zu Unternehmern gemacht werden. Sie müssen die Chance haben, einen wesentlichen Teil ihres Einkommens am Markt zu erzielen. Zukünftig sollen die Landwirte für ihre Leistungen zur Pflege und Erhaltung unserer Kulturlandschaft eine Produkt unabhängige Kulturlandschaftsprämie erhalten. Im Gegenzug entfallen schrittweise die bisherigen bürokratischen Marktregulierungen. Weil unternehmerische Landwirte Planungssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen brauchen, kann ein Umbau der produktbezogenen Stützung zu einer Produkt unabhängigen Kulturlandschaftsprämie nicht von heute auf morgen erfolgen. Die anstehende Halbzeitbewertung der Agenda 2000 muss genutzt werden, um die mit der Agrarreform von 1992 und mit der Agenda 2000 eingeleitete marktwirtschaftliche Orientierung der EU-Agrarpolitik beherzt fortzuführen.

Die FDP fordert eine Stärkung der Mitgliedstaaten durch mehr Subsidiarität und größere nationale Steuerungsmöglichkeiten. Dazu sollte das Instrument der Kofinanzierung in der Europäischen Agrarpolitik weiter ausgebaut werden, damit die Ausgleichsmaßnahmen besser auf die örtlichen Notwendigkeiten abgestimmt werden. Dieser Umbau der Europäischen Agrarpolitik ist auch erforderlich, um die Herausforderungen der laufenden Welthandelsrunde (WTO) und der EU-Osterweiterung erfolgreich zu bestehen. Mit Rücksicht auf die höheren Standards und die multifunktionalen Leistungen unserer heimischen Landwirtschaft muss bei den laufenden Verhandlungen der WTO die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft sichergestellt werden, ohne dass neue protektionistische Barrieren aufgebaut werden.

Auch die Strukturpolitik muss reformiert werden, nicht nur aus finanziellen Gesichtspunkten. Die neuen Prioritäten müssen bei der Verbesserung von Infrastruktur und Bildung sowie der Förderung von unternehmerischer Eigeninitiative und der Entwicklung von wettbewerbsfähigen Klein- und Mittelbetrieben liegen, um Europa wieder innovativ und wettbewerbsfähig mit anderen Weltregionen werden zu lassen.



II. Liberale Ordnungspolitik für Stabilität und Entwicklung

Deutschland hat ein nationales Interesse an weltweiter Stabilität und Entwicklung. Gerade nach dem 11. September 2001 ist die Bewältigung globaler Herausforderungen wie Terrorismus, Abrüstung, Entwicklung, Umweltschutz, internationale Kriminalität, Migration und Flüchtlingselend zentrale Aufgabe der Außenpolitik. Außen- und Sicherheitspolitik sind über ihre klassischen diplomatischen und militärischen Dimensionen hinausgewachsen und integrale Bestandteile der Weltinnenpolitik geworden. Präventive regionale und multilaterale Zusammenarbeit liegen daher mehr als je zuvor im nationalen Interesse. Eine zukunftsweisende außenpolitische Strategie muss daher die Stärkung multilateraler Netzwerke vor allem im Rahmen der Vereinten Nationen und ihrer regionalen Abmachungen in den Vordergrund stellen.


Die Vereinten Nationen umfassend stärken
Die Vereinten Nationen (VN) sind als zentrales weltinnenpolitisches Instrument alternativlos. Die FDP fordert, dass das VN-System in allen seinen Bereichen ausgebaut und nachhaltig gestärkt wird. Als drittgrößter Beitragszahler steht Deutschland hier in besonderer Verantwortung. Deutschland muss daher gemeinsam mit unseren Partnern in der Europäischen Union eine Initiative zur Stärkung der Vereinten Nationen als zentralem Instrument zur Bewältigung der neuen globalen Herausforderungen ergreifen.

Die FDP fordert eine zügige Reform des VN-Sicherheitsrates, die der Weltlage zu Beginn des 21. Jahrhunderts entspricht. Hierzu gehört die Beteiligung Deutschlands unter Aufrechterhaltung der Perspektive eines europäischen Sitzes ebenso wie einer angemessenen Beteiligung bislang nicht vertretener Weltregionen. Der Generalsekretär ist ebenso aufzuwerten wie die Generalversammlung durch Stärkung ihrer Ausschüsse und Kommissionen. Die entwicklungspolitischen und humanitären VN-Organisationen müssen zu wirkungsvollen Präventionsinstrumenten weiter entwickelt werden. Zur Stärkung friedenserhaltender und friedensschaffender Maßnahmen sind permanente VN-Kapazitäten aufzubauen. Deutschland soll sich für eine gemeinsame europäische VN-Politik durch Erarbeitung gemeinschaftlicher Positionen im Rahmen der VN-Generalversammlung einsetzen.


Der OSZE mehr Gewicht beimessen
Besonders im Zuge von EU- und NATO-Erweiterung gilt es, den vertrauensbildenden Charakter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) weiter auszubauen und zu festigen und ihr die zentrale Rolle bei der Neugestaltung der europäischen Sicherheitsordnung zu übertragen. Deshalb fordert die FDP ein höheres Maß an politischer Verbindlichkeit der OSZE-Beschlüsse und Krisenpräventionsfunktion der OSZE durch "OSZE-First". Die OSZE muss als regionale Abmachung im Sinne der VN-Charta gestärkt werden. Die Befugnisse des OSZE-Generalsekretärs sind zu erweitern und das "Konsens minus eins-Prinzip" muss umgesetzt werden. Die OSZE-Feldeinsätze müssen verstärkt werden.


Die KSZE/OSZE als Modell für regionale Vertrauensbildung
Das bewährte KSZE/OSZE-Modell sollte Grundlage einer dauerhaften politischen Lösung regionaler Konflikte werden. Dies gilt insbesondere für die weiter schwelenden Konflikte im ehemaligen Jugoslawien. Die FDP fordert daher, den betroffenen Staaten nicht nur im Rahmen des Stabilitätspaktes Wiederaufbauhilfe zu leisten, sondern sie zu einer Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Süd-Ost- Europa (KSZSE) zusammen zu führen, um alle offenen Fragen wie Minderheitenstatus, Vertriebenenrückkehr und Rüstungskontrolle gemeinsam zu lösen. Der OSZE- Ansatz bietet sich auch für eine "post-conflict-Regelung" in Afghanistan sowie für den Nahost-Friedensprozess an. Die FDP fordert eine regionale Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit im Nahen Osten (KSZNO) unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen, an deren Ende eine belastbare Friedensregelung stehen muss. Die Umsetzung dieser Regelung sollte durch VN-mandatierte multilaterale Sicherheitskräfte abgesichert werden. Grundlage für den Frieden im Nahen Osten ist aus liberaler Sicht neben der Abkehr von Gewalt und Terrorismus sowohl das unantastbare Existenzrecht Israels als auch die Schaffung eines unabhängigen Palästinenserstaates.


Die euro-atlantische Partnerschaft vertiefen
Es ist bislang nicht gelungen, einen Rahmen zu finden, der den wachsenden euro- atlantischen Herausforderungen standhält. Die hohen Erwartungen an eine "neue transatlantische Agenda" und den "Business-Dialog" haben sich nicht erfüllt. Ein umfassendes Konzept zur Erfassung der euro-atlantischen Beziehungen ist daher dringend erforderlich. Dabei geht es sowohl um Handlungsoptionen für die zügige Verwirklichung eines transatlantischen Marktes einschließlich WTO-konformer Streitschlichtungsmechanismen, als auch um eine neue Qualität der Sicherheitspartnerschaft zur gemeinsamen Bewältigung neuer weltpolitischer Herausforderungen wie Terrorismus, Proliferation von Massenvernichtungswaffen und Abrüstung.


Den Dialog mit Russland intensivieren
Russland muss in der gesamteuropäischen Friedensordnung eine zentrale Rolle einnehmen. Dies erfordert eine enge Anbindung Russlands an die Strukturen der europäischen Integration, insbesondere an die der NATO und der EU. Die Intensivierung bedeutet aber auch, dass schwierige Themen wie die Demokratisierung Russlands und die Menschenrechtssituation in Tschetschenien auf der Tagesordnung bleiben müssen. Zur Lösung der Rückführung der so genannten "Beutekunst" schlägt die FDP die Gründung einer deutsch-russischen Kulturstiftung vor.


Menschenrechte durchsetzen
Für Liberale ist die Verwirklichung der Menschenrechte Fundament für demokratische, nachhaltige, soziale und ökologische Entwicklung. Die FDP will den globalen Menschenrechtsdialog verstärken.

Für die FDP sind Schwerpunkte deutscher Menschenrechtspolitik der Einsatz gegen die Folter und den Missbrauch von Kindern, das Engagement für die Abschaffung der Todesstrafe, der Schutz der weltweit zunehmenden Zahl von Flüchtlingen sowie das Eintreten für eine Einbeziehung von transnationalen Unternehmen in die Verantwortung für die Menschenrechte. Die Durchsetzung der Gleichstellung der Geschlechter, die Ächtung der Gewalt gegen Frauen und der Schutz vor frauenverachtenden und gesundheitsschädigenden Praktiken sind weitere Kernforderungen der FDP. Die Schaffung des ständigen internationalen Gerichtshofes für Kriegsverbrechen ist ein wichtiger Schritt zur Durchsetzung der Menschenrechte.


Außenpolitische Instrumente stärken
Die FDP fordert, dass der Auswärtige Dienst in allen Teilen finanziell und personell in die Lage versetzt wird, den neuen weltweiten Herausforderungen wirkungsvoll zu begegnen. Die Außenrepräsentanz Deutschlands muss nachhaltig verstärkt werden. Eine ersatzlose Schließung von Auslandsvertretungen und Goethe-Instituten schadet Deutschlands Interessen. Vielmehr müssen endlich auch in der gemeinsamen europäischen Außenpolitik die Weichen für gemeinsame Strukturen in der Außenvertretung geschaffen werden. Eine glaubwürdige Wahrnehmung deutscher Interessen im Ausland setzt im Übrigen auch voraus, dass der Auswärtige Dienst wieder seine umfassenden Querschnittskompetenzen zurück erhält. Die FDP fordert, die Tätigkeitsfelder des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und des Auswärtigen Amtes zusammen zu führen.


Innovative Lösungen für die Auswärtige Kulturpolitik
Die Auswärtige Kulturpolitik muss mit kreativen und innovativen Konzepten auf die Herausforderungen der Globalisierung reagieren. Dies bedeutet zum Einen den zielgenaueren Einsatz knapper Mittel. Zum Anderen sollten in der Auslandskulturarbeit auch stärker als bisher nicht öffentliche Träger im Rahmen so genannter "Private Public Partnerships" hinzu gezogen werden. Die FDP fordert eine Reform der Auswärtigen Kulturpolitik mit programmatischem Schwerpunkt auf transkulturellem Dialog insbesondere zwischen Regionen, Religionen und Kulturen. Auch die Auswärtige Kulturpolitik muss einen Beitrag zum Abbau von Feindbildern und Vorurteilen und damit auch zur Bekämpfung des Terrorismus leisten. In diesem Rahmen ist es unabdingbar, das Auswärtige Amt, die politischen Stiftungen, die Mittler der Kulturpolitik, die deutschen Auslandsschulen und einschlägige Nicht-Regierungsorganisationen finanziell nicht weiter zu beschneiden, sondern sie im Gegenteil wieder stärker zu fördern.



III. Chancen der Globalisierung nutzen

Gerade angesichts der terroristischen Bedrohungen muss die Staatengemeinschaft ihren gemeinsamen Willen zur Festigung und Ausweitung des Freihandels deutlich machen. Mehr Handel und verbesserter Marktzugang für Entwicklungsländer sind die wirkungsvollste Entwicklungshilfe. Wettbewerb und freier Welthandel sind die Grundlage für Wohlstand in allen Ländern der Welt. Freier Handel ist die Lösung - nicht das Problem.


Welthandel
Die FDP verfolgt auch auf internationaler Ebene eine Politik der Öffnung der Märkte und der Liberalisierung. Der weitere Abbau von Zöllen und anderen Behinderungen verstärkt den Wettbewerb und schafft wirtschaftliche Freiräume für alle. Zukunftsorientierte Handelspolitik beruht insbesondere auf den Prinzipien der Nichtdiskriminierung und Meistbegünstigung. Die Handelsliberalisierung muss ganz oben auf der Agenda bleiben.

Die Bemühungen um weiter gehende institutionelle Reformen der Welthandelsrunde (WTO) als Organisation und Verhandlungsforum müssen verstärkt fortgesetzt werden. Dazu gehören höhere Effizienz, Transparenz und eine bessere Einbindung der Parlamente, z.B. in Form einer Parlamentarischen Versammlung bei der WTO. Die FDP wird sich darüber hinaus massiv für die Integration der Wettbewerbspolitik in das WTO-Regelwerk einsetzen. Ziel muss es sein, mittelfristig Wettbewerbspolitik als neuen Teil der WTO-Überprüfungsmechanismen zu etablieren und langfristig zu einem Rahmen gemeinsamer Wettbewerbsregeln und zu einer globalen Wettbewerbsordnung unter dem Dach der WTO zu kommen.

Die FDP lehnt es ab, Sozial- und Umweltstandards zur allein gültigen Voraussetzung für die Teilnahme am Welthandel zu machen. Das schadet den ärmeren Ländern, da es sie hindert, ihre Wettbewerbsvorteile auszuspielen. Eine Sondersteuer auf Devisentransaktionen - die so genannte "Tobin-Steuer" - lehnt die FDP ab.

Auch die Außenwirtschaftsförderung ist Aufgabe deutscher Außenpolitik. Vor allem der deutsche Mittelstand, der über kein eigenes Netz von Auslandsvertretungen verfügt, ist auf flankierende Unterstützung durch die deutsche Außenhandelspolitik angewiesen. Die FDP will ein aktives Engagement des Auswärtigen Dienstes sowie eine bessere Vernetzung mit den Außenhandelskammern.

Die Herausforderungen der WTO und die EU-Osterweiterung müssen durch marktwirtschaftliche Reformen der Europäischen Agrarpolitik begleitet werden. Die WTO- Runde hat sich im Agrarbereich durch den Beschluss zum völligen Abbau der Exportstützungen, zur Erleichterung des Marktzugangs und zu einem Umbau der internen Stützmaßnahmen weitgehend festgelegt. Die FDP fordert einen konkreten Zeitplan für das Ende der Exporterstattungen im Agrarhandel, die den Markt erheblich und besonders zu Lasten der Entwicklungsländer verzerrt haben.


Chancen der Globalisierung für die Entwicklungsländer nutzen
Effektive Entwicklungspolitik ist die beste Politik zur Begrenzung weltweiter Migrationsströme. Liberale Entwicklungspolitik ist nicht Welt-Sozialhilfe. Nur die Mobilisierung eigener Kräfte in den Entwicklungsländern bringt den angestrebten gesellschaftlichen Fortschritt. Die Schaffung marktwirtschaftlicher Strukturen muss zur vorrangigen Aufgabe öffentlicher Entwicklungshilfe werden. Die Soziale Marktwirtschaft bietet das wirkungsvollste System für eine nachhaltige Entwicklung. Zusammen mit einer aktiven Bildungspolitik unter Einsatz neuer Kommunikationstechnologien ist die Soziale Marktwirtschaft damit ein Schlüssel zur Überwindung von Unterentwicklung und Armut.

Präventive Entwicklungshilfe muss wieder die notwendige Priorität erhalten. Entwicklungspolitik muss sich strategisch erneuern und durch gezielte Armutsbekämpfung einen maßgeblichen Beitrag zur Beseitigung von sozialen, wirtschaftlichen und politischen Missständen leisten. Diese bedeutet neben zusätzlichen finanziellen Leistungen eine Zusammenführung der politischen Verantwortung für Außen- und Entwicklungspolitik, sowie deren strukturelle Neuausrichtung auf effiziente multilaterale Zusammenarbeit. Die beste Entwicklungshilfe ist die Öffnung der europäischen Märkte für Produkte von Entwicklungsländern und die Mobilisierung von Investitionskapital. Die Finanzierung verstärkter Hilfeleistung für Entwicklungsländer muss langfristig sichergestellt werden, damit diese ihre Interessen in einer multilateralen Welthandelsordnung wahrnehmen können.

Die Entwicklungszusammenarbeit der Mitgliedsstaaten der EU mit der Europäischen Union muss zu einer wirksamen europäischen Entwicklungspolitik umgestaltet werden. Die Vereinten Nationen müssen zu einer schlagkräftigen Weltorganisation fortentwickelt werden, die zentrale Aufgaben bei der Koordinierung der internationalen Entwicklungszusammenarbeit übernimmt. Der Internationale Währungsfonds muss sich wieder verstärkt auf seine klassischen währungspolitischen, die Weltbank auf ihre entwicklungspolitischen Aufgaben konzentrieren.


Klimaschutz
Die FDP hält am nationalen Klimaschutzziel zur Reduzierung der CO2-Emissionen in Deutschland um 25% bis 2005 gegenüber 1990 fest. Die FDP fordert dazu seit langem den Einsatz der flexiblen Instrumente des Kyotoprotokolls. Im Vordergrund steht das Ziel, unverzüglich Maßnahmen zur Verminderung der weltweiten Treibhausgasemissionen zu ergreifen. Dabei ist entscheidend, dass pro eingesetztem Euro soviel Kohlendioxid wie möglich vermieden wird. Klimaschutz muss deshalb gerade auch dort betrieben werden, wo er zu den geringsten Kosten realisiert werden kann.

Die Verhandlungsergebnisse der Siebten Weltklimakonferenz von Marrakesch waren ein Durchbruch für die internationale Klimapolitik. Jetzt geht es darum, dass möglichst viele Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention den Ratifizierungsprozess zügig und entschlossen einleiten. Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit die Ratifizierung des Kyotoprotokolls befürwortet; ein Richtlinienentwurf der EU- Kommission sieht vor, dass ein verpflichtender Börsenhandel mit Emissionszertifikaten europaweit ab 2005 unter Beteiligung mehrerer tausend Unternehmen beginnen soll. Die FDP tritt dafür ein, die flexiblen Mechanismen des Kyotoprotokolls auch in Deutschland unverzüglich zu nutzen und unterstützt grundsätzlich die Vorschläge der EU-Kommission. Ein Emissionshandel darf jedoch nicht auf ausgewählte Branchen und Großunternehmen beschränkt bleiben, sondern muss zügig auf alle Wirtschaftsbereiche ausgedehnt werden. Die ökonomischen Chancen, die ein moderner Klimaschutz auch für kleine und mittlere Unternehmen eröffnen kann, dürfen nicht verspielt werden. Bei der Ausgestaltung des Emissionshandels müssen insbesondere mit Blick auf die bestehende Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Die Selbstverpflichtung muss durch eine zumindest teilweise Anrechnung von im Ausland erzielten Emissionsminderungen flexibilisiert und modernisiert werden. Auch auf der Ebene internationaler Zusammenarbeit muss Deutschland die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die durch Klimaschutzprojekte erzielten Emissionsminderungen auf deutsche Reduktionsverpflichtungen angerechnet sowie für die beteiligten Unternehmen und Länder zertifiziert und im Sinne der Kyotomechanismen in einem deutschen Emissionshandelssystem und international handelbar werden. Durch den Emissionshandel wird insbesondere auch für die Entwicklungsländer eine attraktive Möglichkeit erschlossen, aktiv und in eigener Verantwortung am Welthandel teilzunehmen, auf diese Weise zugleich substanzielle Beiträge zum Klimaschutz zu leisten und ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern. Ein weltweiter Emissionshandel ist insoweit auch eine große Chance für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit.



IV. Äußere Sicherheit schafft Sicherheit auch im Inneren

Frieden und Freiheit gehören unteilbar zusammen. Sie sind im Interesse der Menschen herbeizuführen und zu sichern, notfalls auch mit militärischen Mitteln. Dieser Maxime der Atlantischen Allianz verdanken wir Deutschen unsere Einheit in Freiheit. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Deutschland seine neue Rolle verantwortungsvoll annimmt und die Bundeswehr schnell und konsequent bündnisfähig macht.


Die Bundeswehr bündnisfähiger machen
Die sicherheitspolitische Lage hat sich grundlegend geändert. Nach dem Ende des Kalten Krieges, dem Zerfall der Sowjetunion und der Öffnung der NATO für neue Mitglieder hat sich eine massive militärische Kräfteverschiebung vollzogen. Das Atlantische Bündnis ist heute jedem denkbaren Gegner in konventioneller Hinsicht mindestens dreifach überlegen, ohne auch nur einen Reservisten einberufen zu müssen. Die Mehrheit der NATO-Mitgliedstaaten hat die Wehrpflicht ausgesetzt, eine Entscheidung, die auch schnellstens für die Bundeswehr getroffen werden sollte. Die Wehrpflicht ist sicherheitspolitisch nicht mehr zu begründen. Die Anforderungen an Streitkräfte sind heute mit dem traditionellen Bild der Massenarmee nicht zu bewältigen.

Deutschland benötigt eine hochmotivierte, sehr gut ausgebildete und mit modernster Bewaffnung ausgerüstete Bundeswehr. Sie muss professionell und flexibel sein und schnell einsetzbar sowohl im Rahmen der Bündnisverteidigung, der Krisenbewältigung, der Terrorbekämpfung, der Friedenssicherung, der humanitären und der Katastrophenhilfe.

Die Reform der Bundeswehr, wie sie von der Bundesregierung entschieden wurde, entspricht in keiner Weise den Erfordernissen. Die Personalstärke ist aufgrund des starrsinnigen Festhaltens an der Allgemeinen Wehrpflicht zu hoch, die Einsatzbereitschaft zu niedrig - nur etwa 50.000 von 300.000 Soldaten der Bundeswehr sind heute einsatzbereit. Die Aussetzung der Wehrpflicht wird die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr erhöhen, die Ausbildungs- und Materialkosten senken und den investiven Anteil steigern. Die für Verteidigung im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel (23,6 Mrd. Euro) reichen bei Weitem nicht aus. Das Ansehen und die Reputation Deutschlands laufen Gefahr, beschädigt zu werden. Ein Personalumfang von 240.000 Soldaten entspricht den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen an die Bundeswehr. Grundwehrdienstleistende werden nicht mehr benötigt. Dafür sollten 30.000 Kurzzeitsoldaten mit einer Verpflichtungszeit von 12 bis 24 Monate eingeplant werden, aus denen sich vorrangig der notwendige Nachwuchs rekrutieren wird. Die Laufbahnen müssen neu gestaltet werden, Besoldung und Weiterbildung einen anderen Stellenwert erhalten als heute. Darüber hinaus müssen Ausrüstung und Bewaffnung unverzüglich und umfassend modernisiert werden. Der Verteidigungshaushalt ist auf 25 Mrd. Euro anzuheben und in dieser Größenordnung real zu verstetigen.


Die NATO stärken
Die FDP erwartet von der Erweiterung der NATO einen Zugewinn an Stabilität und Chance für den Frieden. Die uneingeschränkte Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit des Bündnisses als Garant euro-atlantischer Sicherheit ist hierbei unverzichtbar. Ein Bündnis, das durch die Erweiterung in seiner Leistungsfähigkeit beeinträchtigt würde, nützt weder den Neumitgliedern noch den zu stabilisierenden Regionen. Daher muss die sicherheitspolitische Kompatibilität der Kandidaten ein Beitrittskriterium sein.

 

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Quelle: Bürgerprogramm 2002 der FDP.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Wahlprogramm der Freien Demokratischen Partei (FDP) für die Bundestagswahl 2002 (12.05.2002), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/brd/2002/wahlprogramm_fdp_2002.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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