Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Anspruchs
auf die Kriegsdenkmünze für Nichtkombattanten an Hof- und Civil-Staatsbeamte, an
Angestellte der Privat-Eisenbahngesellschaften, an die Johanniter- und Maltheser-Ritter
etc.
Vom 22. Mai 1871.
Ich will in Erweiterung des Statuts vom 20. d. M., als Anerkennung für die
bewiesene aufopfernde patriotische Thätigkeit, den Anspruch auf die Kriegsdenkmünze für
Nichtkombattanten an dem entsprechenden statutenmäßigen Bande auch den
nachstehend aufgeführten Personen verleihen:
1) Allen denjenigen Hof- und Civil-Staatsbeamten, sowie den
Angestellten der Privat-Eisenbahngesellschaften, welche in Folge des Krieges in Frankreich
dienstlich verwendet worden sind und vor dem 2. März d. J. die Grenze
Frankreichs überschritten haben.
2) Allen denjenigen Johanniter- und Maltheser-Rittern, sowie den im
Dienste dieser Orden oder der freiwilligen Krankenpflege gestandenen und von Meinem
Kommissar und Militair-Inspekteur der freiwilligen Krankenpflege legitimirten Aerzten,
Seelsorgern, Krankenträgern, Krankenwärtern, Frauen und Jungfrauen,
welche während des Krieges 1870/71. auf den Gefechtsfeldern oder in den in Feindesland
etablirten Kriegs-Lazarethen bis zum 2. März d. J. thätig gewesen sind.[1]
Die Bestimmungen der Abschnitte 4. bis inkl. 8. des Statutes
vom 20. Mai d. J. finden auch auf diese Personen Anwendung. Auch will Ich gestatten,
daß Mir von Meinem Kommissar und Militair-Inspekteur der freiwilligen Krankenpflege
Personen, welche zur Betheiligung an der freiwilligen Krankenpflege
ordnungsgemäß zugelassen und, ohne zu den gemäß der Festsetzung sub. 2. berechtigten Personen zu gehören, in Frankreich vor dem 2. März d. J.
oder mindestens vier Wochen lang auf Deutschem Gebiete für die Zwecke der
freiwilligen Krankenpflege besonders erfolgreich thätig gewesen sind, zur
Verleihung mit der Kriegsdenkmünze für Nichtkombattanten in Vorschlag
gebracht werden dürfen.
Sie haben wegen der weiteren Bekanntmachung dieser Meiner Order das Erforderliche zu
veranlassen.
Berlin, den 22. Mai 1871.[2]
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(L. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bismarck. |
An den Reichskanzler.
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