Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung der
Kriegsdenkmünze für Kombattanten an Offiziere, Aerzte etc. der Marine.
Vom 14. März 1872.
Auf Ihren Vortrag will Ich die
Kriegsdenkmünze für Kombattanten am statutenmäßigen
Bande auch allen den Offizieren, Aerzten und Mannschaften der Marine verleihen, welche[1] |
|
1) auf einem Meiner Schiffe oder Fahrzeuge in dem
Kriege von 1870 und 1871 zu dem Zwecke, um den Feind aufzusuchen, in See gegangen sind, |
|
2) sich auf solchen Schiffen oder Fahrzeugen befunden haben, die im
dienstlichen Auftrage ausgelaufen und in den unmittelbaren Machtbereich der französischen
Flotte gelangt sind. |
Sie haben wegen der weiteren Bekanntmachung dieser Meiner Ordre das
Erforderliche zu veranlassen.
Berlin, den 14. März 1872.[2] |
|
Wilhelm.
Fürst v. Bismarck. |
An den Reichskanzler.
|