Verordnung, betreffend die Auflösung des Reichstags.
Vom 11. Juni 1878.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen
etc.
verordnen auf Grund des, nach Artikel 24 der Reichsverfassung vom Bundesrath unter Unserer Zustimmung gefaßten
Beschlusses, im Namen des Reichs, was folgt:
Der Reichstag wird hierdurch aufgelöst.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 11. Juni 1878.[1]
Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Kaisers:
(L. S.) Friedrich Wilhelm, Kronprinz.
Fürst v. Bismarck.
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