Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags.
Vom 14. Januar 1878.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen
etc.
verordnen auf Grund des Artikels 12 der Verfassung, im Namen des Reichs, was folgt:
Der Reichstag wird berufen, am 6. Februar dieses Jahres in
Berlin zusammenzutreten, und beauftragen Wir den Reichskanzler mit den zu diesem Zwecke
nöthigen Vorbereitungen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 14. Januar 1878.[1]
(L. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bismarck.
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