Gesetz über das Staatsbegräbnis für den dahingeschiedenen
Reichspräsidenten Generalfeldmarschall von Hindenburg.
Vom 2. August 1934.
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit
verkündet wird:
§ 1
Dem dahingeschiedenen Reichspräsidenten Generalfeldmarschall
von Hindenburg bereitet das deutsche Volk ein Staatsbegräbnis.
§ 2
Mit der Durchführung des Staatsbegräbnisses
werden die zuständigen Minister beauftragt.
Berlin, den 2. August 1934.[1]
Der Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern
Frick
Der Reichsminister der Finanzen
Graf Schwerin von Krosigk
Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda
Dr. Goebbels
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