Erlaß des Führers und Reichskanzlers
über die Übertragung der Befugnis an den Reichskriegsminister, Ausländern die
Genehmigung zum Eintritt in ein Wehrdienstverhältnis zu erteilen.
Vom 26. Juni 1935.
Auf Grund des § 18 Abs. 4
des Wehrgesetzes vom 21. Mai 1935 (Reichsgesetzbl. I S.
609) übertrage ich dem Reichskriegsminister dieBefugnis,
männlichen Personen, die die Reichsangehörigkeit nicht besitzen, die
Genehmigung zum Eintritt in ein Wehrdienstverhältnis in Deutschland zu erteilen.
Berlin, den 26. Juni 1935.
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler
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