[Weisung des Obersten Befehlshaber der Wehrmacht Adolf Hitler für den bewaffneten Einmarsch der Wehrmacht in Österreich.
("Unternehmen Otto")

Vom 11. März 1938.]


Der Oberste Befehlshaber der Wehrmacht
O.K.W. L I a Nr. 420/38 g.Kdos.

Berlin, den 11.3.1938.


Betr.: Unternehmen Otto


30 Ausfertigungen
11. Ausfertigung

Geheime Kommandosache

Weisung Nr. 1

  1.) Ich beabsichtige, wenn andere Mittel nicht zum Ziele führen, mit bewaffneten Kräften in Österreich einzurücken, um dort verfassungsmäßige Zustände herzustellen und weitere Gewalttaten gegen die deutschgesinnte Bevölkerung zu unterbinden.

  2.) Den Befehl über das gesamte Unternehmen führe ich.
Nach meinen Weisungen führen:
der Ob.d.H.

die Operationen zu Lande mit der 8. Armee in der mir vorgeschlagenen Zusammensetzung und Stärke und den aus der Anlage ersichtlichen Zuteilungen der Luftwaffe, der SS und der Polizei.

der Ob.d.L. die Unternehmungen aus der Luft mit den mir vorgeschlagenen Kräften.


  3.) Aufgaben:
a) Heer

Der Einmarsch nach Österreich hat in der mir vorgeschlagenen Art zu erfolgen. Das Ziel für das Heer ist zunächst die Besetzung von Oberösterreich, Salzburg, Niederösterreich, Tirol, die schnelle Besitznahme von Wien und die Sicherung der österreichisch-tschechischen Grenze.

b) Luftwaffe

Die Luftwaffe hat zu demonstrieren und Propagandamaterial abzuwerfen, österreichische Flughäfen für etwa nachzuziehende Verbände zu besetzen, das Heer in dem erforderlichen Umfange auf Antrag zu unterstützen und ausserdem Kampfverbände zu besonderen Aufträgen bereitzuhalten.

  4.) Die für das Unternehmen bestimmten Kräfte des Heeres und der Luftwaffe müssen ab 12. März 1938 spätestens 12.00 Uhr einmarsch- bzw. einsatzbereit sein.
  Die Genehmigung zum Überschreiten und Überfliegen der Grenze und die Festsetzung des Zeitpunktes behalte ich mir vor.

  5.) Das Verhalten der Truppe muss dem Gesichtspunkt Rechnung tragen, dass wir keinen Krieg gegen ein Brudervolk führen wollen. Es liegt in unserem Interesse, dasss das ganze Unternehmen ohne Anwendung von Gewalt in Form eines von der Bevölkerung begrüssten friedlichen Einmarsches vor sich gehen. Daher ist jede Provokation zu vermeiden. Sollte es aber zu Widerstand kommen, so ist er mit grösster Rücksichtslosigkeit durch Waffengewalt zu brechen.
  Übergehende österreichische Verbände treten sofort unter deutschen Befehl.

  6.) An den deutschen Grenzen zu den übrigen Staaten sind einstweilen keinerlei Sicherheitsmassnahmen zu treffen.

Adolf Hitler



Verteiler:
O.K.W.
O.K.H.
O.K.M.
R.d.L.u.Ob.d.L.
Reichsführer SS
Reserve



1.-5. Ausf.
6.-10. Ausf.
11.-15. Ausf.
16.-20. Ausf.
21. Ausf.
22.-30. Ausf.

 

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Quelle: Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof (IMT), Bd. XXXIV, Nürnberg 1949, S. 335-336.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Weisung des Obersten Befehlshaber der Wehrmacht Adolf Hitler für den bewaffneten Einmarsch der Wehrmacht in Österreich (11.03.1938), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/1938/weisung-nr01_otto.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.02.2004
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