Gesetz
über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich.

Vom 13. März 1938.


  Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel I

  Das von der Österreichischen Bundesregierung beschlossene Bundesverfassungsgesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich vom 13. März 1938 wird hiermit Deutsches Reichsgesetz; es hat folgenden Wortlaut:

"Auf Grund des Artikels III Abs. 2 des Bundesverfassungsgesetzes über außerordentliche Maßnahmen im Bereich der Verfassung, B. G. Blatt I Nr. 255 1934, hat die Bundesregierung beschlossen:

A r t i k e l  I: Österreich ist ein Land des Deutschen Reiches.

A r t i k e l  II: Sonntag, den 10. April 1938, findet eine freie und geheime Volksabstimmung der über zwanzig Jahre alten deutschen Männer und Frauen Österreichs über die Wiedervereinigung mit dem Deutschen Reich statt.

A r t i k e l  III: Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

A r t i k e l  IV: Die zur Durchführung und Ergänzung des Artikels II dieses Bundesverfassungsgesetzes erforderlichen Vorschriften werden durch Verordnung getroffen.

A r t i k e l  V: Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt am Tage seiner Kundmachung in Kraft.

Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.


Wien, den 13. März 1938."

Artikel II

  Das derzeit in Österreich geltende Recht bleibt bis auf weiteres in Kraft. Die Einführung des Reichsrechts in Österreich erfolgt durch den Führer und Reichskanzler oder den von ihm hierzu ermächtigten Reichsminister.

Artikel III

  Der Reichsminister des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern die zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen.

Artikel IV

  Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.


  Linz, den 13. März 1938.

Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister der Luftfahrt
Göring

Generalfeldmarschall


Der Reichsminister des Innern
Frick

Der Reichsminister des Auswärtigen
von Ribbentrop

Der Stellvertreter des Führers
R. Heß

 

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Quelle: Reichsgesetzblatt I 1938, S. 237-238.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich (13.03.1938), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/1938/anschluss_oesterreich_deutsches-reich.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.02.2004
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