Proklamation Sr. Majestät des Königs von Sachsen Friedrich
August II.
"An meine Sachsen".
[Vom 6ten März 1848.]
Bei den ernsten Ereignissen des Auslandes und der
hierdurch in mehreren Staaten Deutschlands entstandenen Aufregung, drängt es Mich
vertrauensvoll zu meinem treuen Volk von Staat und Land zu reden.
Als Ich Sachsen im Einverständnisse mit den Vertretern des Landes die Verfassung verlieh, that Ich es in der Zuversicht,
sie werde die Treue, welche Jahrhunderte lang Sachsens Fürsten und Volk eng verband,
neu beleben und befestigen, in Tagen des Friedens den Aufschwung des Gemeinwohles nach
allen Richtungen kräftig fördern, in Tagen der Gefahr für Gesetzlichkeit und Ordnung
ein festes Bollwerk sein.
Ich bin Mir bewußt, seit dieser Zeit für das Wohl meines
Volkes nach meinem besten Wissen gewirkt zu haben.
Ich bin stolz darauf, daß meine Regierung an redlicher, offner
Verfassungstreue von keiner andern übertroffen wird. Mein Volk und selbst das Ausland
haben dieß anerkannt. Ihr werdet mein Streben vergelten, indem ihr meinem Zurufe Folge
leistet.
Gern vernehme Ich die Stimmen, den Rath der verfassungsmäßigen
Vertreter meines Volkes; doppelt gern in Zeiten der Gefahr. Sobald die neuen Wahlen
beendigt sein werden, spätestens zum Anfang des Monats Mai dieses Jahres bin Ich
entschlossen, die Stände zu versammeln,[1] um Mich
mit ihnen über Alles, was als wahres Bedürfniß für das Staatswohl erscheint, zu
verständigen.
Namentlich werde Ich ihnen, nachdem auch die mitverbündeten Regierungen
jedem einzelnen Staate die Aufhebung der Censur freigegeben haben,[2]
die nunmehr in erweiterter Maaße zulässige Vorlage über die Presse,[3] nach § 35. der Verfassungsurkunde zugehen lassen.
Harret ruhig und im Vertrauen auf das, was Ich schon gethan und noch thun
werde. Greift nicht den Befugnissen der von euch selbst gewählten Landesvertreter
vor; nur was im verfassungsmäßigen Wege zu Stande kommt, trägt die Bürgschaft
sicheren Bestehens.
Ruhe und Ordnung, Gesetzlichkeit, unverrücktes Festhalten an dem Rechtszustande,
welchen die Verfassungsurkunde begründet hat,
Eintracht zwischen Fürst und Volk, Muth und Vertrauen, das ist es, worauf Deutschlands
Freiheit und Selbstständigkeit beruht, das ist es, wodurch wir allein jeder Gefahr
mit Erfolg entgegentreten können.
Sachsen, bewahrt eure alte Treue!
Dresden, den 6ten März 1848.
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von Koenneritz.
von Zeschau.
von Wietersheim.
von Carlowitz.
von Oppell.
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