Proklamation Sr. Majestät des Königs von Sachsen Friedrich August II.
"An meine Sachsen".

[Vom 6ten März 1848.]


  Bei den ernsten Ereignissen des Auslandes und der hierdurch in mehreren Staaten Deutschlands entstandenen Aufregung, drängt es Mich vertrauensvoll zu meinem treuen Volk von Staat und Land zu reden.

  Als Ich Sachsen im Einverständnisse mit den Vertretern des Landes die Verfassung verlieh, that Ich es in der Zuversicht, sie werde die Treue, welche Jahrhunderte lang Sachsens Fürsten und Volk eng verband, neu beleben und befestigen, in Tagen des Friedens den Aufschwung des Gemeinwohles nach allen Richtungen kräftig fördern, in Tagen der Gefahr für Gesetzlichkeit und Ordnung ein festes Bollwerk sein.

  Ich bin Mir bewußt, seit dieser Zeit für das Wohl meines Volkes nach meinem besten Wissen gewirkt zu haben.

  Ich bin stolz darauf, daß meine Regierung an redlicher, offner Verfassungstreue von keiner andern übertroffen wird. Mein Volk und selbst das Ausland haben dieß anerkannt. Ihr werdet mein Streben vergelten, indem ihr meinem Zurufe Folge leistet.

  Gern vernehme Ich die Stimmen, den Rath der verfassungsmäßigen Vertreter meines Volkes; doppelt gern in Zeiten der Gefahr. Sobald die neuen Wahlen beendigt sein werden, spätestens zum Anfang des Monats Mai dieses Jahres bin Ich entschlossen, die Stände zu versammeln,[1] um Mich mit ihnen über Alles, was als wahres Bedürfniß für das Staatswohl erscheint, zu verständigen.

  Namentlich werde Ich ihnen, nachdem auch die mitverbündeten Regierungen jedem einzelnen Staate die Aufhebung der Censur freigegeben haben,[2] die nunmehr in erweiterter Maaße zulässige Vorlage über die Presse,[3] nach § 35. der Verfassungsurkunde zugehen lassen.

  Harret ruhig und im Vertrauen auf das, was Ich schon gethan und noch thun werde. Greift nicht den Befugnissen der von euch selbst gewählten Landesvertreter vor; nur was im verfassungsmäßigen Wege zu Stande kommt, trägt die Bürgschaft sicheren Bestehens.

  Ruhe und Ordnung, Gesetzlichkeit, unverrücktes Festhalten an dem Rechtszustande, welchen die Verfassungsurkunde begründet hat, Eintracht zwischen Fürst und Volk, Muth und Vertrauen, das ist es, worauf Deutschlands Freiheit und Selbstständigkeit beruht, das ist es, wodurch wir allein jeder Gefahr mit Erfolg entgegentreten können.

  Sachsen, bewahrt eure alte Treue!


  Dresden, den 6ten März 1848.


Friedrich August.
von Koenneritz.
von Zeschau.
von Wietersheim.
von Carlowitz.
von Oppell.

 

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Anmerkungen:
[1] Vgl. dazu Bekanntmachung des sächsischen Gesamtministeriums vom 9. März 1848, die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zu einem außerordentlichen Landtage betr. und Bekanntmachung des sächsischen Gesamtministeriums vom 16. März 1848, den außerordentlichen sächsischen Landtag betr.
[2] Vgl. dazu Verordnung Sr. Majestät des Königs von Sachsen Friedrich August II. zu Bekanntmachung des wegen Aufhebung der Censur unterm 3ten März 1848 gefaßten Bundesbeschlusses vom 9ten März 1848.
[3] Vgl. dazu Verordnung Sr. Majestät des Königs von Sachsen Friedrich August II. über die Angelegenheiten der Presse vom 23. März 1848.


Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1848, o. S.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Proklamation Sr. Majestät des Königs von Sachsen Friedrich August II. "An meine Sachsen" (06.03.1848), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/nzjh/sachsen/1848/an-meine-sachsen_prkl.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.01.2004
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