Bekanntmachung [des sächsischen Gesamtministeriums],
die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zu einem außerordentlichen
Landtage betr.
Vom 9ten März 1848.
Se. Königliche Majestät haben beschlossen, zu einem
außerordentlichen Landtage die getreuen Stände auf den 20sten jetzigen Monats März in
die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen. Allerhöchstem Befehle
gemäß, wird dieses, und daß an die Mitglieder beider ständischer Kammern
noch besondere Missiven[1] deshalb ergehen werden,
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.[2]
Dresden, am 9ten März 1848.
Gesammtministerium.
von Koenneritz. von Zeschau. |
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v. Weber.
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