Friedrich August, von GOTTES Gnaden
König von Sachsen etc. etc. etc.
In Erwägung, daß Wir Unsern getreuen Ständen einen Gesetzentwurf über
Einführung der durch die Verfassungsurkunde
zugesicherten Preßfreiheit[1] vorlegen zu lassen
beabsichtigen, in fernerer Erwägung, daß Wir einen außerordentlichen Landtag
zum 20sten dieses Monats einberufen,[2] und
demnach mit Bestimmtheit zu erwarten ist, daß die Erklärung
Unserer getreuen Stände über den gedachten Gesetzentwurf[1]
bis zum 15ten April diesen Jahres jedenfalls zu erlangen sein wird, verordnen Wir
hiermit, auf den Grund des § 88 der Verfassungsurkunde, |