Bekanntmachung, betreffend Auflösung der Einwohnerwehren in Bayern.

Vom 24. Juni 1921.


Auf Grund des § 1 des Gesetzes zur Durchführung der Artikel 177/178 des Friedensvertrags vom 22. März 1921 werden in Verfolg der Annahme des Ultimatums der alliierten Regierungen vom 5. Mai 1921 die Einwohnerwehren innerhalb des Freistaats Bayern für aufgelöst erklärt.
  Personen, die sich an einer der aufgelösten Organisationen als Mitglieder beteiligen, werden mit Geldstrafe bis zu fünfzigtausend Mark oder mit Gefängnisstrafe bis zu drei Monaten oder mit Festung bis zu gleicher Dauer bestraft.


  Berlin, den 24. Juni 1921.

Die Reichsregierung
Dr. Wirth

 

Dieses Dokument ist Bestandteil von
Zur documentArchiv.de-Hauptseite

Weitere Dokumente finden Sie in den Rubriken


19. Jahrhundert

Deutsches Kaiserreich

Weimarer Republik

Nationalsozialismus

Bundesrepublik Deutschland

Deutsche Demokratische Republik

International

 

Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1921, S. 759.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Bekanntmachung, betreffend Auflösung der Einwohnerwehren in Bayern (24.06.1921), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/1921/einwohnerwehren-bayern-aufloesung_bek.html, Stand: aktuelles Datum.


Diese Dokumente könnten Sie auch interessieren:
Verordnung des Reichspräsidenten über das Verbot militärischer Verbände (24.05.1921)
Bekanntmachung, betreffend Auflösung der Organisationen Escherich (24.06.1921)
Bekanntmachung, betreffend Auflösung der Orts- und Grenzwehren in Ostpreußen (24.06.1921)
Bekanntmachung gemäß § 14 des Reichsgesetzes vom 7. August 1920 [Ablieferung von Militärwaffen] (27.06.1921)
weitere Verordnungen, Erlasse und Notverordnungen (Art. 48 WRV) des Reichspräsidenten


Dieses Dokument drucken!
Dieses Dokument weiterempfehlen!
Zur Übersicht »Weimarer Republik« zurück!
Die Navigationsleiste von documentArchiv.de laden!


Letzte Änderung: 03.01.2004
Copyright © 2000-2004 documentArchiv.de