Gesetz über die Verträge von Locarno und den Eintritt
Deutschlands in den Völkerbund.
Vom 28. November 1925.
Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit
Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:
A r t i k e l 1
A r t i k e l 2
Die Reichsregierung wird ermächtigt, die zum Eintritt Deutschlands in den Völkerbund erforderlichen Schritte zu
tun.
A r t i k e l 3
Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tag in
Kraft.
Berlin, den 28. November 1925.
Der Reichspräsident
von Hindenburg
Der Reichskanzler
Dr. Luther
Der Reichsminister des Auswärtigen
Dr. Stresemann
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