[Antwortschreiben der beteiligten Mächte der Konferenz von
Locarno auf die Anfrage der Deutschen Delegation bezüglich der Klarstellung des Artikel
16 der Völkerbundssatzung.
Vom 16. Oktober 1925.
(Übersetzung.)]
Die Deutsche Delegation hat gewisse Klarstellungen
hinsichtlich des Artikel 16 der Völkerbundssatzung
verlangt.
Wir sind nicht zuständig, im Namen des Völkerbunds zu sprechen; wir zögern
aber nicht, nach den in der Versammlung und den Kommissionen des Völkerbundes
bereits gepflogenen Beratungen und nach den zwischen uns ausgetauschten
Erläuterungen Ihnen die Auslegung mitzuteilen, die wir unsererseits dem Artikel 16 geben.
Nach dieser Auslegung sind die sich für die Bundesmitglieder aus diesem Artikel ergebenden Verpflichtungen so zu verstehen, daß jeder
der Mitgliedsstaaten des Bundes gehalten ist, loyal und wirksam mitzuarbeiten, um der
Satzung Achtung zu verschaffen und jeder Angriffshandlung
entgegenzutreten, in einem Maße, das mit seiner militärischen Lage verträglich ist
und das seiner geographischen Lage Rechnung trägt.
E. V[andervelde]. |
A. B[riand]. |
A. C[hamberlain]. |
B. M[ussolini]. |
Dr. B[enes].
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A. S[krzynski].
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