Verhängung des Belagerungszustandes über das Freihafengebiet in
Hamburg.
Vom 25. Juni 1919.
Die durch den Kommandanten von Groß Hamburg am 20. Juni 1919
erfolgte Verhängung des Belagerungszustandes über das Freihafengebiet wird
hiermit genehmigt.
Berlin, den 25. Juni 1919.
Der Reichspräsident
Ebert
Der Präsident des Reichsministeriums
Bauer
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