Verordnung, betreffend den Belagerungszustand über Hamburg, Altona und Wandsbek.

Vom 11. Juli 1919.


  Der von den Militärbefehlshabern seit dem 24. Juni 1919 vorläufig und durch meine Verordnung vom 30. Juni 1919 endgültig verhängte Belagerungszustand über Hamburg, Altona und Wandsbek umfaßt das Gebiet in den Grenzen der Ort Bergedorf - Glinde - Neurahlstedt - Oldenfelde - Bramfeld - Fuhlsbüttel - Schnelsen - Eidelstedt - Lurup - Osdorf - Nienstedten - Francop - Fischbeck - Ehestorf - Sinstorf - Bullenhausen - Hohedeich - Holaake, diese Orte einschließlich.


  Berlin, den 11. Juni 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichswehrminister
Noske

 

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Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1919, S. 642.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Verordnung, betreffend den Belagerungszustand über Hamburg, Altona und Wandsbek (11.07.1919), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/belagerung_hh04.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.01.2004
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