Verhängung des Belagerungszustandes über die Stadtgebiete
Hamburg, Altona und Wandsbek.
Vom 30. Juni 1919.
Wegen Bedrohung der öffentlichen Sicherheit
wird über die Stadtgebiete Hamburg, Altona und Wandsbek der Belagerungszustand verhängt.
Mit der Durchführung der sich hieraus ergebenden Maßnahmen wird der Reichswehrminister
beauftragt.
Berlin, den 30. Juni 1919.[1]
Der Reichspräsident
Ebert
Der Reichswehrminister
Noske
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