Antwortnoten der drei Westmächte auf die Note der
Bundesregierung an die drei Westmächte anläßlich der bevorstehenden Paraphierung des
Moskauer Vertrags
[Vom 11. August 1970]
Die Regierungen der drei Westmächte haben der Bundesregierung am
11. August 1970 in Bonn als Antwort gleichlautende Noten übergeben. Nachstehend folgen
die Texte der Noten und die Übersetzung der Note der Regierung der Vereinigten Staaten
von Amerika.[1]
[...]
Übersetzung der amerikanischen Note
Nr. 181 |
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Botschaft
der
Vereinigten Staaten von Amerika
Bonn-Bad Godesberg
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11. August 1970 |
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland mitzuteilen, daß sie die Note der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland vom 7. August 1970 erhalten hat, die folgenden Wortlaut hat:
[Es folgt der Wortlaut
der Note vom 7. August 1970]
Die Regierung der Vereinigten Staaten nimmt diese Note einschließlich
der Erklärungen, die der Außenminister der Bundesrepublik Deutschland und der
Außenminister der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken als Teil der
Verhandlungen vor der Paraphierung des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Sowjetunion zu schließenden Vertrags abgegeben haben,
in vollem Umfang zur Kenntnis.
Die Regierung der Vereinigten Staaten ist ihrerseits ebenfalls der Auffassung,
daß die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und
Deutschland als Ganzes, die sich aus dem Ergebnis des Zweiten Weltkrieges herleiten
und die im Londoner Übereinkommen vom 14. November 1944, in der Vierererklärung vom 5.
Juni 1945 sowie in anderen Kriegs- und Nachkriegsübereinkünften ihren Niederschlag
gefunden haben, durch einen zweiseitigen Vertrag zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, einschließlich
dieses Vertrags, nicht berührt werden und nicht
berührt werden können.
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