Note der Bundesregierung an die drei Westmächte anläßlich der
bevorstehenden Paraphierung des Moskauer Vertrags
[Vom 7. August 1970]
Den Botschaften der drei Westmächte in Moskau wurden am 7. August
1970, noch vor Paraphierung des Vertrages zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken,
gleichlautende Verbalnoten übergeben.
Nachstehend der Text der Verbalnote der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland an
die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika:
Botschaft
der
Bundesrepublik Deutschland
in Moskau |
7. August 1970 |
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland begrüßt die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika und hat die Ehre, im
Auftrag ihrer Regierung folgende Note mit der Bitte zu übergeben, den Inhalt
derselben auf dem schnellsten Wege der Regierung der Vereinigten Staaten zur Kenntnis
zu bringen:
"Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, im Zusammenhang mit
der bevorstehenden Unterzeichnung eines Vertrages
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
folgendes mitzuteilen:
Der Bundesminister des Auswärtigen hat im Zusammenhang mit den Verhandlungen den
Standpunkt der Bundesregierung hinsichtlich der Rechte und Verantwortlichkeiten der
Vier Mächte in bezug auf Deutschland als Ganzes und Berlin dargelegt.
Da eine friedensvertragliche Regelung noch aussteht, sind beide Seiten davon
ausgegangen, daß der beabsichtigte Vertrag die
Rechte und Verantwortlichkeiten der Französischen Republik, des Vereinigten
Königreichs Großbritannien und Nordirland, der Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken und der Vereinigten Staaten von Amerika nicht berührt.
Der Bundesminister des Auswärtigen hat in diesem Zusammenhang dem sowjetischen
Außenminister am 6. August 1970 erklärt:
'Die Frage der Rechte der Vier Mächte steht in keinem Zusammenhang mit dem Vertrag, den die Bundesrepublik Deutschland und die Union
der Sozialistischen Sowjetrepubliken abzuschließen beabsichtigen und wird von diesem auch
nicht berührt.'
Der Außenminister der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken hat darauf die
folgende Erklärung abgegeben:
'Die Frage der Rechte der Vier Mächte war nicht Gegenstand der Verhandlungen mit der
Bundesrepublik Deutschland.
Die Sowjetregierung ging davon aus, daß die Frage nicht erörtert werden sollte.
Die Frage der Rechte der Vier Mächte wird auch von dem Vertrag, den die UdSSR und die Bundesrepublik Deutschland
abzuschließen beabsichtigen, nicht berührt.
Dies ist die Stellungnahme der Sowjetregierung zu dieser Frage.'"
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt auch diesen Anlaß, die
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu
versichern.
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