Gesetz
zu dem Vertrag vom 12. August 1970
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
["Moskauer Vertrag"]
Vom 23. Mai 1972
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem in Moskau am 12. August 1970 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken mit dem dazugehörigen Brief der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland zur deutschen Einheit an die Regierung der Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken vom 12. August 1970 sowie dem Notenwechsel zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und den Regierungen Frankreichs, des Vereinigten
Königreichs und der Vereinigten Staaten vom 7. und 11. August 1970[1] wird zugestimmt. Der Vertrag,
der Brief und der Notenwechsel[1] werden nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in
Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach
seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist
im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.[2]
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 23. Mai 1972
Der Bundespräsident
Heinemann
Der Bundeskanzler
Brandt
Der Bundesminister des Auswärtigen
Scheel
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