Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Vertrages
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen
über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen
["Warschauer Vertrag"]

Vom 12. Juni 1972


  Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Mai 1972 zu dem Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen (Bundesgesetzbl. 1972 II S. 361) wird hiermit bekanntgemacht, daß der Vertrag nach seinem Artikel V

am 3. Juni 1972

in Kraft getreten ist.

  Die Ratifikationsurkunden sind am 3. Juni 1972 in Bonn ausgetauscht worden.


  Bonn, den 12. Juni 1972

Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank

 

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Quelle: Bundesgesetzblatt 1972 II, S. 651.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen (12.06.1972), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/1972/warschauer-vertrag-inkrafttreten_bkm.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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