Gesetz
zu dem Vertrag vom 7. Dezember 1970
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Volksrepublik Polen
über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen
["Warschauer Vertrag"]
Vom 23. Mai 1972
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem in Warschau am 7. Dezember 1970 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen
Beziehungen mit dem dazugehörigen Notenwechsel zwischen der Regierung
der Bundesrepublik Deutschland und den Regierungen Frankreichs, der Vereinigten Staaten
und des Vereinigten Königreichs vom 19. November 1970[1]
wird zugestimmt. Der Vertrag und der
Notenwechsel[1] werden nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.[2]
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel V in Kraft tritt, ist
im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 23. Mai 1972
Der Bundespräsident
Heinemann
Der Bundeskanzler
Brandt
Der Bundesminister des Auswärtigen
Scheel
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