Note der Bundesregierung an die drei Westmächte anläßlich der
Paraphierung des Warschauer Vertrags
[Vom 19. November 1970]
Den Botschaften der drei Westmächte in Bonn wurden am 19.
November 1970 nach der am 18. November erfolgten Paraphierung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Volksrepublik Polen gleichlautende Verbalnoten übermittelt.
Nachstehend der Text der Verbalnote an die Botschaft des Vereinigten Königreichs
Großbritannien und Nordirland:
AUSWÄRTIGES AMT
An die
Königlich Britische Botschaft
Bonn
Das Auswärtige Amt hat die Ehre, der Königlich Britischen
Botschaft anliegend eine Note der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vom
heutigen Tage an die Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und
Nordirland zu übermitteln.
Das Auswärtige Amt benutzt diesen Anlaß, die Königlich Britische Botschaft
erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Bonn, den 19. November 1970
Note
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, der
Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
den anliegenden Wortlaut eines Vertrages über die
Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Volksrepublik Polen zur Kenntnis zu bringen, der am 18. November
in Warschau paraphiert worden ist.
Im Laufe der Verhandlungen, die zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Polen über diesen Vertrag geführt worden sind, ist von der
Bundesregierung klargestellt worden, daß der Vertrag
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen die Rechte
und Verantwortlichkeiten der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs
Großbritannien und Nordirland, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der
Vereinigten Staaten von Amerika, wie sie in den bekannten Verträgen
und Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden haben, nicht berührt und nicht
berühren kann. Die Bundesregierung hat ferner darauf hingewiesen, daß sie nur im Namen-
der Bundesrepublik Deutschland handeln kann.
Die Regierung der Französischen Republik und die Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika haben gleichlautende Noten erhalten.
Bonn, den 19. November 1970
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