Allerhöchster Erlaß, betreffend die Veränderung der
Organisation der Marine-Intendantur.
Vom 18. Juni 1872.
Auf Ihren Vortrag genehmige Ich die Veränderung der jetzigen
Organisation der Marine-Intendantur, unter gleichzeitiger Aufhebung der Beziehungen, in
welchen dieselbe nach Maßgabe Meines Erlasses vom 19. Juni 1862 und der in Folge
desselben ergangenen Instruktionen zu den Werften steht,
dahin, daß diese Behörde in zwei Stations-Intendanturen, deren Vorsteher
Marine-Intendanturräthe mit dem Amtscharakter als Stations-Intendanten sein sollen,
getheilt und eine derselben, bestimmt für die Marinestation der Ostsee, nach Kiel,
die andere, bestimmt für die Marinestation der Nordsee, nach Wilhelmshaven
verlegt werde. Ebenso genehmige Ich die Einsetzung eines Dezernats für
Rechnungsrevision in der Admiralität, auf welches die bisherigen Geschäfte der
Marine-Intendantur, soweit sie die technischen Institute der Marine betreffen,
überzugehen haben und welchem außerdem noch andere geeignete Dienstgeschäfte nach
dem Ermessen des Chefs der Admiralität zu überweisen sind. Das Personal dieses
Dezernats, mit Einschluß der Dezernenten, ist von der Marine-Intendantur zu
entnehmen. Die Ausführung beider Maßregeln hat am 1. Oktober dieses Jahres zu
erfolgen. Die Instruktionen für die Stations-Intendanturen, sowie für das Dezernat
für Rechnungsrevision in der Admiralität, hat der Chef derselben zu erlassen.
Berlin, den 18. Juni 1872.[1]
An den Reichskanzler.
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Wilhelm. |
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In Vertretung des Reichskanzlers.
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Delbrück.
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