Sechste Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums.

Vom 3. August 1935.


  Die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung der Berufsbeamtentums vom 4. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 233) in der Fassung der Verordnungen zur Änderung und Ergänzung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 458), vom 28. September 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 678), vom 7. Mai 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 373), vom 5. Juni 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 477) und vom 3. Januar 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 4) wird wie folgt geändert und ergänzt:

I. Kündigungen nach Nr. 6 Abs. 1 Satz 1, die vor Inkrafttreten der Verordnung vom 5. Juni 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 477) ausgesprochen und nicht ausdrücklich zurückgenommen worden sind, sind auch dann rechtswirksam, wenn die Kündigung nicht vertragsmäßig dauernd oder für mehr als ein Jahr ausgeschlossen oder an das Vorliegen eines wichtigen Grundes geknüpft war. Abweichende Entscheidungen der obersten Reichs- und Landesbehörden und der von ihnen beauftragten Stellen sowie der Reichsstatthalter stehen dem nicht entgegen. Vergleiche und rechtskräftige Urteile bleiben unberührt.

  II. Soweit ein anhängiger Rechtsstreit durch diese Verordnung seine Erledigung findet, werden die Gerichtskosten niedergeschlagen, die außergerichtlichen Kosten gegeneinander aufgehoben.


  Berlin, den 3. August 1935.

Der Reichsminister des Innern
Frick

Der Reichsminister der Finanzen
Graf Schwerin von Krosigk

Der Reichsminister der Justiz
Dr. Gürtner

 

Dieses Dokument ist Bestandteil von
Zur documentArchiv.de-Hauptseite

Weitere Dokumente finden Sie in den Rubriken


19. Jahrhundert

Deutsches Kaiserreich

Weimarer Republik

Nationalsozialismus

Bundesrepublik Deutschland

Deutsche Demokratische Republik

International

 

Quelle: Reichsgesetzblatt 1935 I, S. 1093.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Sechste Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (03.08.1935), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/1935/berufsbeamtentum_vo02-06.html, Stand: aktuelles Datum.


Diese Dokumente könnten Sie auch interessieren:
Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (07.04.1933)
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (11.04.1933)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (04.05.1933)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 4. Mai 1933 in der Fassung der Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (07.07.1933)
Richtlinien zu § 1 a Abs. 3 des Reichsbeamtengesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 30. Juni 1933 [Definition Arier bzw. Nichtarier] (08.08.1933)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 4. Mai 1933 in der Fassung der Verordnungen zur Änderung und Ergänzung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. Juli 1933 und 28. September 1933 (28.09.1933)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 4. Mai 1933 in der Fassung der Verordnungen zur Änderung und Ergänzung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. Juli 1933, 28. September 1933 und 7. Mai 1934 (07.05.1934)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 4. Mai 1933 in der Fassung der Verordnungen zur Änderung und Ergänzung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. Juli 1933, 28. September 1933, 7. Mai 1934 und 5. Juni 1934 (05.06.1934)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 4. Mai 1933 in der Fassung der Verordnungen zur Änderung und Ergänzung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. Juli 1933, 28. September 1933, 7. Mai 1934, 5. Juni 1934 und 3. Januar 1935 (03.01.1935)
"Nürnberger Gesetze"
- Reichsbürgergesetz (15.09.1935)
- Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (15.09.1935)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 4. Mai 1933 in der Fassung der Verordnungen zur Änderung und Ergänzung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. Juli 1933, 28. September 1933, 7. Mai 1934, 5. Juni 1934, 3. Januar 1935, 3. August 1935 und 30. Juni 1938 (30.06.1938)

weitere (anti)jüdische Rechtsverordnungen


Dieses Dokument drucken!
Dieses Dokument weiterempfehlen!
Zur Übersicht »Nationalsozialismus (Drittes Reich)« zurück!
Die Navigationsleiste von documentArchiv.de laden!


Letzte Änderung: 03.02.2004
Copyright © 2002-2004 documentArchiv.de