Verordnung
über die Flagge des Reichskriegsministers und Oberbefehlshabers der Wehrmacht.

Vom 23. Juli 1935.


  Unter Aufhebung des Artikels I Nr. 7 der Verordnung über die Hoheitszeichen der deutschen Wehrmacht vom 14. März 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 133) bestimme ich:

  Die Flagge des Reichskriegsministers und Oberbefehlshabers der Wehrmacht ist ein weißes, schwarz-weiß-schwarz gerändertes gleichseitiges Rechteck, in dessen Mitte die Reichskriegsflagge, ebenfalls in Form eines gleichseitigen Rechtecks, steht. In den vier Ecken befindet sich, mit dem Kopf zur Mitte, je ein schwarzer, rotbewehrter Adler der Wehrmacht.


  Berchtesgaden, den 23. Juli 1935.[1]

Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichskriegsminister

von Blomberg

 

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Anmerkung:
[1] Die Verordnung wurde durch Art. IV Buchst. c der Verordnung über die Reichskriegsflagge, die Gösch der Kriegsschiffe, die Handelsflagge mit dem Eisernen Kreuz und die Flagge des Reichskriegsministers und des Oberbefehlshabers der Wehrmacht vom 5. Oktober 1935 außer Kraft gesetzt und durch die Bestimmungen des Art. I Nr. 4 derselben Verordnung ersetzt.


Quelle: Reichsgesetzblatt 1935 I, S. 1049.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Verordnung über die Flagge des Reichskriegsministers und Oberbefehlshabers der Wehrmacht (23.07.1935), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/1935/flagge-reichskriegsminister_vo.html, Stand: aktuelles Datum.


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Verordnung über die Reichskriegsflagge, die Gösch der Kriegsschiffe, die Handelsflagge mit dem Eisernen Kreuz und die Flagge des Reichskriegsministers und des Oberbefehlshabers der Wehrmacht (05.10.1935)


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Letzte Änderung: 03.02.2004
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