Verordnung
über die Flagge des Reichskriegsministers und Oberbefehlshabers der Wehrmacht.
Vom 23. Juli 1935.
Unter Aufhebung des Artikels I
Nr. 7 der Verordnung über die Hoheitszeichen der deutschen
Wehrmacht vom 14. März 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 133) bestimme ich:
Die Flagge des Reichskriegsministers und Oberbefehlshabers der Wehrmacht ist ein
weißes, schwarz-weiß-schwarz gerändertes gleichseitiges Rechteck, in dessen Mitte die
Reichskriegsflagge, ebenfalls in Form eines gleichseitigen Rechtecks, steht.
In den vier Ecken befindet sich, mit dem Kopf zur Mitte, je ein schwarzer, rotbewehrter
Adler der Wehrmacht.
Berchtesgaden, den 23. Juli 1935.[1]
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichskriegsminister
von Blomberg
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