Erlaß, betreffend Flagge des Reichspräsidenten, Flagge des
Reichswehrministers und neue Reichskriegsflagge nebst Gösch.
[Vom 27. September 1919.]
Auf Grund der vorgelegten Zeichnungen genehmige ich:
- Die Flagge des Reichspräsidenten in den Reichsfarben[1] mit dem neuen Reichsadler[2]
in der Mitte auf einem rechteckigen, weißumränderten Schild,
- die Flagge des Reichswehrministers in den Reichsfarben mit dem
Eisernen Kreuz in der Mitte,
- die Reichskriegsflagge nach dem bisherigen Muster mit folgenden
Abweichungen: in der Mitte der neue Reichsadler, in der inneren oberen Ecke die
Reichsfarben mit dem Eisernen Kreuz,
- die Gösch nach dem bisherigen Muster unter Hinzufügung der
Reichsfarben in der inneren oberen Ecke.
Die unter 1 und 2 aufgeführten Flaggen sind unter
die Kommandozeichen der Flaggen- und Salutordnung einzureihen.
Berlin, den 27. September 1919.[3]
Der Reichspräsident.
Ebert.
Der Reichswehrminister.
Noske.
|