Gesetz über den deutsch-russischen Vertrag von Rapallo.
Vom 17. Juli 1922.
Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit
Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:
A r t i k e l 1
Dem am 16. April 1922 in Rapallo unterzeichneten
deutsch-russischen Vertrag wird zugestimmt.
Der Vertrag wird nachstehen veröffentlicht.
A r t i k e l 2
Dieses Gesetz tritt mit dem Tag der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 17. Juli 1922.
Der Reichspräsident
Ebert
Der Reichskanzler
Dr. Wirth
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