Gesetz über den deutsch-russischen Vertrag ["Berliner
Vertrag"] vom 24. April 1926.
Vom 19. Juni 1926.
Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen,
das mit Zustimmung der Reichsrats hiermit verkündet wird:
A r t i k e l 1
Dem in Berlin am 24. April 1926 unterzeichneten Vertrage zwischen dem Deutschen Reiche und der Union
der Sozialistischen Sowjet-Republiken sowie dem dazugehörigen Notenwechsel vom gleichen Tage wird
zugestimmt.
Der Vertrag und der Notenwechsel werden nachstehend
veröffentlicht.
A r t i k e l 2
Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündigung folgenden Tage in Kraft.
Berlin, den 19. Juni 1926.
Der Reichspräsident
von Hindenburg
Der Reichsminister des Auswärtigen
Dr. Stresemann
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