[Note des Botschafters der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken in Deutschland Nikolai Nikolajewitsch Krestinski an den Reichsaußenminister Dr. Gustav Stresemann bezüglich des deutsche-russischen Vertrags ("Berliner Vertrag") vom 24. April 1926.

Vom 24. April 1926.]


Botschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-
Republiken in Deutschland

Berlin, den 24. April 1926.

Herr Reichsminister!

  Indem ich den Empfang der Note bestätige, die Sie mit Beziehung auf die Verhandlungen über den heute unterzeichneten Vertrag zwischen der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und der Deutschen Regierung an mich gerichtet haben, beehre ich mich darauf namens der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken folgendes zu erwidern:

  1. Beide Regierungen sind bei den Verhandlungen über den Vertrag und bei dessen Unterzeichnung übereinstimmend von der Auffassung ausgegangen, daß der von ihnen in Artikel 1 Abs. 2 des Vertrages festgelegte Grundsatz der Verständigung über alle die beiden Länder gemeinsam berührenden Fragen politischer und wirtschaftlicher Art wesentlich zu der Erhaltung des allgemeinen Friedens beitragen wird. Jedenfalls werden sich die beiden Regierungen bei ihren Auseinandersetzungen von dem Gesichtspunkt der Notwendigkeit der Erhaltung des allgemeinen Friedens leiten lassen.

  2. Hinsichtlich der grundsätzlichen Fragen, die mit dem Eintritt Deutschlands in den Völkerbund zusammenhängen, nimmt die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken Akt von den Erklärungen, die in den Ziffern 2 und 3 Ihrer Note enthalten sind.

  3. Um für die reibungslose Erledigung aller zwischen ihnen auftauchenden Fragen eine sichere Grundlage zu schaffen, halten die beiden Regierungen es für zweckmäßig, alsbald in Erörterungen über den Abschluß eines allgemeinen Vertrags zur friedlichen Lösung der zwischen den beiden Teilen etwa entstehenden Konflikte einzutreten, wobei insbesondere die Möglichkeit des schiedsgerichtlichen Verfahrens und des Vergleichsverfahrens berücksichtigt werden sollen.

  Genehmigen Sie, Herr Reichsminister, die erneute Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

(gez.) Krestinski

An
den Reichsminister des Auswärtigen

Herrn Dr. Stresemann

Berlin.

 

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Quelle: Reichsgesetzblatt 1926 II, S. 361-362.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Note des Botschafters der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken in Deutschland Nikolai Nikolajewitsch Krestinski an den Reichsaußenminister Dr. Gustav Stresemann  bezüglich des deutsche-russischen Vertrags (24.04.1926), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/1926/berliner-vertag-krestinski_note.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.01.2004
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