Bekanntmachung
betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler.
Vom 20. Januar 1950.
Auf Grund eines Beschlusses der Bundesregierung gebe ich hiermit bekannt, daß
das Bundeswappen auf goldgelbem Grund den einköpfigen schwarzen Adler
zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit
geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe,
Wird der Bundesadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die
gleichen Farben wie beim Adler im Bundeswappen zu verwenden, doch sind die
Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.
Die im Bundesministerium des Innern verwahrten Muster[1] sind für die heraldische Gestaltung des Bundeswappens
maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck
vorbehalten.
Bonn den 20. Januar 1950.
Der Bundespräsident
Theodor Heuß
Der Bundeskanzler
Adenauer
Der Bundesminister des Innern
Heinemann
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