Bekanntmachung
über die farbige Darstellung des Bundeswappens.
Vom 4. Juli 1952.
In der Bekanntmachung betreffend das
Bundeswappen und den Bundesadler vom 20. Januar 1950 (Bundesgesetzbl. S. 26)
ist die heraldische Gestaltung des Bundeswappens niedergelegt.
Für die farbige Gestaltung des Bundeswappens ist nach dem
Beschluß der Bundesregierung vom 24. Juni 1952 das anliegende Muster einer
Farbtafel *) maßgebend.
Bonn, den 4. Juli 1952
Der Bundesminister des Innern
Dr. Lehr
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