Anordnung des Bundespräsidenten
über die Kennzeichnung der Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr.
Vom 1. Oktober 1956.
Als Erkennungszeichen für die Luftfahrzeuge und
Kampffahrzeuge der Bundeswehr bestimme ich ein schwarzes Kreuz mit weißer
Umrandung in der aus dem nachstehend abgebildeten Muster
ersichtlichen Form.
Der Bundesminister für Verteidigung wird ermächtigt,
Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen.
Bonn, den 1. Oktober 1956.
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Bundeskanzler
Adenauer
Der Bundesminister für Verteidigung
Blank
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