Schreiben des Bundesaußenministers Walter Scheel an den
Außenminister der CSSR Bohuslav Chnoupek bezüglich der Artikel II und V des Prager
Vertrages.
Vom 11. Dezember 1973.[1]
Sehr geehrter Herr Minister,
ich habe die Ehre, im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland das
in den Verhandlungen erzielte Einvernehmen darüber zu bestätigen, daß die
Geltung des Artikels II des heute
unterzeichneten Vertrages über die gegenseitigen Beziehungen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen
Republik entsprechend dem Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 in
Übereinstimmung mit den festgelegten Verfahren auf Berlin (West) erstreckt wird.
Die Bundesrepublik Deutschland und die Tschechoslowakische Sozialistische Republik
nehmen in Aussicht, die Erstreckung der Verträge, die sich aus der
Verwirklichung des Artikels V dieses Vertrages ergeben werden, entsprechend
dem Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 in Übereinstimmung mit den
festgelegten Verfahren auf Berlin (West) in jedem einzelnen Falle zu vereinbaren,
Ich bitte Sie, mir Ihr Einvernehmen hiermit zu bestätigen.
Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten
Hochachtung.
An den
Minister für Auswärtige Angelegenheiten
der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik
Herrn Dipl.-Ing. Bohuslav Chnoupek
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