Schreiben des Außenminister der CSSR Bohuslav Chnoupek an den
Bundesaußenminister Walter Scheel über Fragen der Strafverfolgung anläßlich der
Unterzeichnung des Prager Vertrages.
Vom 11. Dezember 1973.[1]
Sehr geehrter Herr Minister,
anläßlich der heutigen Unterzeichnung des Vertrages
zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Bundesrepublik
Deutschland über ihre gegenseitigen Beziehungen habe ich die Ehre, Sie
im Namen der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über folgendes
zu unterrichten:
Von den in den Jahren 1938 bis 1945 verübten strafbaren Handlungen können nach
gültigem tschechoslowakischen Recht gegenwärtig nur noch solche Taten
verfolgt werden, die nach dem tschechoslowakischen Strafgesetz strafbar sind, für die das
Gesetz die Todesstrafe vorsieht und die zugleich die Merkmale von Kriegsverbrechen oder
Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des Artikels 6 Buchstaben b und c des
Statuts des Internationalen Militärgerichtshofs in Nürnberg erfüllen. Für
Taten dieser Art verjährt die Strafverfolgung nicht.
In allen übrigen Fällen ist die Strafverfolgung spätestens
im Jahre 1965 verjährt. An diesem Zustand wird dieser Vertrag nichts ändern.
Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten
Hochachtung.
An den
Bundesminister des Auswärtigen
der Bundesrepublik Deutschland
Herrn Walter Scheel
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