Schreiben des Bundesaußenministers Walter Scheel an den
Außenminister der CSSR Bohuslav Chnoupek über die Regelungen humanitärer Fragen
aufgrund des Artikel V des Prager Vertrages.
Vom 11. Dezember 1973.[1]
Sehr geehrter Herr Minister,
im Zusammenhang mit der heutigen Unterzeichnung des Vertrages
über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik habe ich die Ehre, Ihnen unter
Bezugnahme auf Art. V dieses Vertrages mitzuteilen, daß bei den Vertragsverhandlungen
Übereinstimmung in folgenden Fragen erzielt worden ist:
1. Im Rahmen ihrer Bemühungen um die Entwicklung der gegenseitigen
Beziehungen werden die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der
Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik den humanitären Fragen Aufmerksamkeit
zuwenden.
2. Die tschechoslowakische Seite hat erklärt, daß die zuständigen
tschechoslowakischen Stellen Anträge tschechoslowakischer Bürger, die auf Grund ihrer
deutschen Nationalität die Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland
wünschen, im Einklang mit den in der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik
geltenden Gesetzen und Rechtsvorschriften wohlwollend beurteilen werden.
Die deutsche Seite hat erklärt, daß in Übereinstimmung mit
den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetzen und
Rechtsvorschriften Personen tschechischer oder slowakischer Nationalität, die dies
wünschen, in die Tschechoslowakische Sozialistische Republik aussiedeln können.
3. Es gibt keine Einwände seitens der beiden Regierungen, daß das
Deutsche Rote Kreuz und das Tschechoslowakische Rote Kreuz die Lösung der oben
erwähnten Fragen fördern.
4. Beide Regierungen werden den Reiseverkehr zwischen den beiden
Ländern weiterentwickeln, einschließlich der Verwandtenbesuche.
5. Beide Regierungen werden Möglichkeiten technischer Verbesserungen im
Reiseverkehr prüfen, einschließlich einer zügigen Abfertigung an den
Grenzübergangsstellen sowie der Eröffnung weiterer Grenzübergänge.
6. Der Inhalt dieses Briefwechsels wird sinngemäß
entsprechend dem Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 in Übereinstimmung mit den
festgelegten Verfahren auch auf Berlin (West) angewandt.
Ich bitte Sie, mir den Inhalt dieses Briefes zu bestätigen.
Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten
Hochachtung.
An den
Minister für Auswärtige Angelegenheiten
der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik
Herrn Dipl.-Ing. Bohuslav Chnoupek
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