Beschluß
über Vorbereitung des Volkswirtschaftsplanes und des Haushaltsplanes 1950, das zweite Jahr des Zweijahrplanes.

Vom 3. November 1949


  1. Die Aufstellung des Entwurfes des Planes für die Wiederherstellung und Entwicklung der Volkswirtschaft, der Deutschen Demokratischen Republik für das Jahr 1950 wird durch das Ministerium für Planung unter Heranziehung der entsprechenden Ministerien vorgenommen.

  2. Der Haushaltsplan der Deutschen Demokratischen Republik für das Jahr 1950 wird auf Grund des einheitlichen Volkswirtschaftsplanes vom Ministerium der Finanzen ausgearbeitet. Er hat die Finanzierung des Volkswirtschaftsplanes sicherzustellen und die Gegenkontrolle seiner Durchführung durch die Finanzorgane zu gewährleisten. Der Entwurf des Haushaltsplanes ist dem Ministerium für Planung, bevor er der Regierung vorgelegt wird, zur Stellungnahme bis zum 20. November 1949 einzureichen
Bestätigung und Bekanntgabe an die Länder erfolgt analog den Teilplänen des Volkswirtschaftsplanes.

  3. Der Volkswirtschaftsplan für das Jahr 1950 setzt sich zusammen aus den Plänen für
a) die Industrie,
b) die Land- und Forstwirtschaft,
c) den Verkehr sowie das Post- und Fernmeldewesen,
d) die Wiederaufbauarbeiten (Investitionen),
e) die Arbeit,
f) die Selbstkosten,
g) den Warenumsatz,
h) das Gesundheitswesen,
i) die kulturelle Entwicklung,
k) die Verteilung der Materialbestände (einschließlich Im- und Export).

  4. Der Minister für Planung wird beauftragt, den Entwurf des Gesetzes über den Volkswirtschaftsplan 1950 mit Begründung der Regierung im Laufe des Monats Dezember 1949 zur Stellungnahme vorzulegen.

  5. Der Entwurf des Gesetzes über den Volkswirtschaftsplan 1950 wird von der Regierung geprüft und bestätigt und von der Volkskammer der Demokratischen Deutschen Republik endgültig zum Gesetz erhoben.

  6. Die Ministerien sind verpflichtet, binnen zwei Wochen nach Empfang ihres bestätigten Planes den Betrieben ihre Pläne zuzustellen. Bevor die Pläne den Betrieben zugestellt werden, bestätigen die Ministerien die Kennziffern für dieselben nach einer ausführlicheren Nomenklatur, die aus dem gesamten Volkswirtschaftsplan hervorgeht, und sichern in den Plänen für die Betriebe die Positionen der Reparationslieferungen sowie die Lieferungen für die GSOW und den Außenhandel. Das gleiche gilt für die Landesregierungen.

  7. Die Quartalspläne für alle Zweige der Volkswirtschaft werden gleichzeitig mit dem Jahresplan festgelegt, jedoch können sich im Laufe der Planerfüllung im Ergebnis der Verbesserung der Arbeit der Betriebe zusätzliche Produktionsreserven sowie Abänderungen des Planes herausstellen. Das Ministerium für Planung muß diese Reserven und Abänderungen feststellen und, falls notwendig, zusätzliche Produktionsauflagen ausarbeiten. und 15 Tage vor Beginn des nächsten Quartals der Regierung entsprechende Vorschläge zur Bestätigung vorlegen.

  8. Unter Berücksichtigung der Veränderung des erreichten Produktionsniveaus und der weiteren Entwicklung der Volkswirtschaft arbeitet das Ministerium für Planung unter Teilnahme der entsprechenden Ministerien für jedes bevorstehende Quartal einen präzisierten Plan für den Warenumsatz den Eisenbahn- und Wassertransport aus.

  9. Die Aufstellung des Entwurfes der Bilanz und der Verteilungspläne für die Materialversorgung der Wirtschaft für das Jahr 1950 und die Aufteilung auf Quartale sowie des Planes für den Außenhandel werden auf Grund des einheitlichen Volkswirtschaftsplanes vom Ministerium Innerdeutschen Handel, Außenhandel und Materialversorgung ausgearbeitet und haben sich den Aufgaben der Erfüllung des Gesamtplanes zu unterstellen. Diese Pläne sind von der Bestätigung dem Ministerium für Planung zur Überprüfung der Übereinstimmung mit dem Volkswirtschaftsplan und zur endgültigen Bilanzierung spätestens bis zum 12. November 1949 vorzulegen.

  10. Die einheitliche Form für die Erstellung des Volkswirtschaftsplanes für alle Ministerien wird vom Ministerium für Planung überprüft und bestätigt. Das gesamte System der Statistik wird zentralisiert und das Berichtswesen nach einheitlichen Formblättern durchgeführt, die ebenso vom Ministerium für Planung durch sein Statistisches Zentralamt überprüft und bestätigt werden.
In diesem Zusammenhang sind für das Jahr 1950 Formblätter für die Statistik und das Berichtswesen vom Ministerium für Planung zusammen mit den anderen Ministerien bis zum 1. Dezember 1949 auszuarbeiten. Dieses Berichtswesen soll eine rechtzeitige und operative Kontrolle der Planerfüllung sichern.

  11. Mitteilungen über die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes werden in der Presse nur vom Ministerium für Planung mit Erlaubnis der Regierung bekanntgegeben.

  12. Für die Verbesserung der Arbeit und zur Erhöhung der Qualifikation der Mitarbeiter des Ministeriums für Planung ist von der Leitung des Ministeriums ein Programm für spezielle Maßnahmen bis zum 15. Januar 1950 vorzubereiten.

  13. Maßnahmen für die Vorbereitung qualifizierter Kräfte für die Wirtschaft sind ebenfalls in allen Ministerien und Betrieben bis zum 15. Januar 1950 festzulegen.

  14. Besondere Aufmerksamkeit ist der Rentabilität der volkseigenen Betriebe zu schenken. In den volkseigenen Betrieben ist die Ausarbeitung und Einführung der Betriebswirtschaftspläne im Jahr 1950 vorzunehmen.

  15. Das Ministerium für Planung wird beauftragt, den Ministerien und Landesregierungen am 1. Dezember 1949 vorläufige Zahlen für das I. Quartal 1950 zu übergeben, damit die Betriebe rechtzeitig in den Besitz der Produktionsauflagen gelangen. Das Ministerium für Innerdeutschen Handel, Außenhandel und Materialversorgung hat ebenfalls bis zum 1. Dezember 1949 vorläufige Zahlen der Materialverteilung für das I. Quartal herauszugeben. Die endgültigen Quartalspläne werden nach Verabschiedung des Gesetzes über den Volkswirtschaftsplan 1950 festgelegt.

  16. Nach Verabschiedung des Gesetzes über den Volkswirtschaftsplan 1950 durch die Volkskammer erfolgt die Übergabe der Pläne an die zuständigen Minister der Deutschen Demokratischen Regierung und die Ministerpräsidenten der Landesregierungen durch den Ministerpräsidenten der Deutschen Demokratischen Republik.


  Berlin, den 3. November 1949

Die Provisorische Regierung
der Deutschen Demokratischen Republik
O. Grotewohl

Ministerpräsident

Ministerium für Planung
Rau

Minister

 

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Quelle: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1949, S. 34-35.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Beschluß über Vorbereitung des Volkswirtschaftsplanes und des Haushaltsplanes 1950, das zweite Jahr des Zweijahrplanes (03.11.1949), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ddr/1949/volkswirtschaftplan1950_bsl.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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