Beschluß
über Vorbereitung des Volkswirtschaftsplanes und des Haushaltsplanes 1950, das zweite
Jahr des Zweijahrplanes.
Vom 3. November 1949
1. Die Aufstellung des Entwurfes des Planes für
die Wiederherstellung und Entwicklung der Volkswirtschaft, der Deutschen Demokratischen
Republik für das Jahr 1950 wird durch das Ministerium für Planung unter Heranziehung der
entsprechenden Ministerien vorgenommen.
2. Der Haushaltsplan der Deutschen Demokratischen Republik für das
Jahr 1950 wird auf Grund des einheitlichen Volkswirtschaftsplanes vom Ministerium der
Finanzen ausgearbeitet. Er hat die Finanzierung des Volkswirtschaftsplanes sicherzustellen
und die Gegenkontrolle seiner Durchführung durch die Finanzorgane zu gewährleisten. Der
Entwurf des Haushaltsplanes ist dem Ministerium für Planung, bevor er der Regierung
vorgelegt wird, zur Stellungnahme bis zum 20. November 1949 einzureichen
Bestätigung und Bekanntgabe an die Länder erfolgt analog den Teilplänen des
Volkswirtschaftsplanes.
3. Der Volkswirtschaftsplan für das
Jahr 1950 setzt sich zusammen aus den Plänen für |
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a) die Industrie,
b) die Land- und Forstwirtschaft,
c) den Verkehr sowie das Post- und Fernmeldewesen,
d) die Wiederaufbauarbeiten (Investitionen),
e) die Arbeit,
f) die Selbstkosten,
g) den Warenumsatz,
h) das Gesundheitswesen,
i) die kulturelle Entwicklung,
k) die Verteilung der Materialbestände (einschließlich Im- und Export). |
4. Der Minister für Planung wird beauftragt, den
Entwurf des Gesetzes über den Volkswirtschaftsplan 1950 mit Begründung der Regierung im
Laufe des Monats Dezember 1949 zur Stellungnahme vorzulegen.
5. Der Entwurf des Gesetzes über den Volkswirtschaftsplan 1950
wird von der Regierung geprüft und bestätigt und von der Volkskammer der Demokratischen
Deutschen Republik endgültig zum Gesetz erhoben.
6. Die Ministerien sind verpflichtet, binnen zwei Wochen nach
Empfang ihres bestätigten Planes den Betrieben ihre Pläne zuzustellen. Bevor die Pläne
den Betrieben zugestellt werden, bestätigen die Ministerien die Kennziffern für
dieselben nach einer ausführlicheren Nomenklatur, die aus dem gesamten
Volkswirtschaftsplan hervorgeht, und sichern in den Plänen für die Betriebe die
Positionen der Reparationslieferungen sowie die Lieferungen für die GSOW und den
Außenhandel. Das gleiche gilt für die Landesregierungen.
7. Die Quartalspläne für alle Zweige der Volkswirtschaft werden
gleichzeitig mit dem Jahresplan festgelegt, jedoch können sich im Laufe der
Planerfüllung im Ergebnis der Verbesserung der Arbeit der Betriebe zusätzliche
Produktionsreserven sowie Abänderungen des Planes herausstellen. Das Ministerium für
Planung muß diese Reserven und Abänderungen feststellen und, falls notwendig,
zusätzliche Produktionsauflagen ausarbeiten. und 15 Tage vor Beginn des nächsten
Quartals der Regierung entsprechende Vorschläge zur Bestätigung vorlegen.
8. Unter Berücksichtigung der Veränderung des erreichten
Produktionsniveaus und der weiteren Entwicklung der Volkswirtschaft arbeitet das
Ministerium für Planung unter Teilnahme der entsprechenden Ministerien für jedes
bevorstehende Quartal einen präzisierten Plan für den Warenumsatz den Eisenbahn- und
Wassertransport aus.
9. Die Aufstellung des Entwurfes der Bilanz und der
Verteilungspläne für die Materialversorgung der Wirtschaft für das Jahr 1950 und die
Aufteilung auf Quartale sowie des Planes für den Außenhandel werden auf Grund des
einheitlichen Volkswirtschaftsplanes vom Ministerium Innerdeutschen Handel, Außenhandel
und Materialversorgung ausgearbeitet und haben sich den Aufgaben der Erfüllung des
Gesamtplanes zu unterstellen. Diese Pläne sind von der Bestätigung dem Ministerium für
Planung zur Überprüfung der Übereinstimmung mit dem Volkswirtschaftsplan und zur
endgültigen Bilanzierung spätestens bis zum 12. November 1949 vorzulegen.
10. Die einheitliche Form für die Erstellung des
Volkswirtschaftsplanes für alle Ministerien wird vom Ministerium für
Planung überprüft und bestätigt. Das gesamte System der Statistik wird zentralisiert
und das Berichtswesen nach einheitlichen Formblättern durchgeführt, die ebenso vom
Ministerium für Planung durch sein Statistisches Zentralamt überprüft und bestätigt
werden.
In diesem Zusammenhang sind für das Jahr 1950 Formblätter für die Statistik und das
Berichtswesen vom Ministerium für Planung zusammen mit den anderen Ministerien bis zum 1.
Dezember 1949 auszuarbeiten. Dieses Berichtswesen soll eine rechtzeitige und operative
Kontrolle der Planerfüllung sichern.
11. Mitteilungen über die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes
werden in der Presse nur vom Ministerium für Planung mit Erlaubnis der Regierung
bekanntgegeben.
12. Für die Verbesserung der Arbeit und zur Erhöhung der
Qualifikation der Mitarbeiter des Ministeriums für Planung ist von der Leitung des
Ministeriums ein Programm für spezielle Maßnahmen bis zum 15. Januar 1950 vorzubereiten.
13. Maßnahmen für die Vorbereitung qualifizierter Kräfte für
die Wirtschaft sind ebenfalls in allen Ministerien und Betrieben bis zum 15. Januar 1950
festzulegen.
14. Besondere Aufmerksamkeit ist der Rentabilität der
volkseigenen Betriebe zu schenken. In den volkseigenen Betrieben ist die Ausarbeitung und
Einführung der Betriebswirtschaftspläne im Jahr 1950 vorzunehmen.
15. Das Ministerium für Planung wird beauftragt, den Ministerien
und Landesregierungen am 1. Dezember 1949 vorläufige Zahlen für das I. Quartal 1950 zu
übergeben, damit die Betriebe rechtzeitig in den Besitz der Produktionsauflagen gelangen.
Das Ministerium für Innerdeutschen Handel, Außenhandel und Materialversorgung hat
ebenfalls bis zum 1. Dezember 1949 vorläufige Zahlen der
Materialverteilung für das I. Quartal herauszugeben. Die endgültigen Quartalspläne
werden nach Verabschiedung des Gesetzes über den Volkswirtschaftsplan 1950 festgelegt.
16. Nach Verabschiedung des Gesetzes über den
Volkswirtschaftsplan 1950 durch die Volkskammer erfolgt die Übergabe der Pläne an die
zuständigen Minister der Deutschen Demokratischen Regierung und die Ministerpräsidenten
der Landesregierungen durch den Ministerpräsidenten der Deutschen Demokratischen
Republik.
Berlin, den 3. November 1949
Die Provisorische Regierung
der Deutschen Demokratischen Republik
O. Grotewohl
Ministerpräsident
Ministerium für Planung
Rau
Minister
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