Dritte Anordnung
zur Verordnung über den Volkswirtschaftsplan
- Industrieproduktion für das Jahr 1949 -
Vom 10. November 1949
Infolge der weiterhin stetig ansteigenden Entwicklung der
industriellen Produktion in der Deutschen Demokratischen Republik ist im III. Quartal 1949
bei einer größeren Anzahl von Erzeugnissen das im Produktionsplan des
Volkswirtschaftsplanes 1949 festgesetzte Soll erheblich überschritten worden. Es kann
daher für das IV. Quartal 1949 eine entsprechende Steigerung der Produktionsauflagen für
volkswirtschaftlich wichtige Produkte vorgesehen werden, die eine weitere Verstärkung der
Bautätigkeit und eine bessere Versorgung der Bevölkerung ermöglichen. Die Regierung der
Deutschen Demokratischen Republik hat daher den dritten Zusatzplan zum
Volkswirtschaftsplan 1949 - Industrieproduktion - für das IV. Vierteljahr 1949
beschlossen:
§ 1
(1) Die Produktion von volkswirtschaftlich wichtigen Produkten
wird gemäß den Weisungen des Ministeriums für Planung an das Ministerium für Industrie
und die Regierungen der Länder im IV. Vierteljahr 1949 über das in der Verordnung über
den Volkswirtschaftsplan für das Jahr 1949 vom 30. März 1949 (ZVOBl. I S. 221)
festgesetzte Soll gesteigert.
(2) Das für die Produktion verantwortliche Ministerium für Industrie und die
Regierungen der Länder werden verpflichtet, den Betrieben die entsprechenden
zusätzlichen Planauflagen bis zum 15. November 1949 zu erteilen.
§ 2
Das Ministerium für Industrie und die Regierungen der Länder
haben bis zum 15. November 1949 bei dem Ministerium für Innerdeutschen Handel,
Außenhandel und Materialversorgung in Übereinstimmung mit dem Ministerium für Planung
die Bereitstellung der benötigten Roh- und Hilfsstoffe zu veranlassen
und deren ordnungsgemäße Verwendung zu sichern.
§ 3
Die Erfüllung der neu festgesetzten Planziele für die einzelnen
Industriezweige und Waren wird vom Statistischen Zentralamt des Ministeriums für Planung
und den Statistischen Landesämtern nach den im Volkswirtschaftsplan 1949 vom 30. März
festgelegten Zahlen ermittelt und abgerechnet.
§ 4
Das Ministerium für Planung wird mit der Kontrolle der
Durchführung dieser Anordnung und darin festgelegten Produktionserhöhungen beauftragt.
Berlin, den 10. November 1949
Die Provisorische Regierung
der Deutschen Demokratischen Republik
O. Grotewohl
Ministerpräsident
Ministerium für Planung
Rau
Minister
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