Dritte Anordnung
zur Verordnung über den Volkswirtschaftsplan
- Industrieproduktion für das Jahr 1949 -

Vom 10. November 1949


  Infolge der weiterhin stetig ansteigenden Entwicklung der industriellen Produktion in der Deutschen Demokratischen Republik ist im III. Quartal 1949 bei einer größeren Anzahl von Erzeugnissen das im Produktionsplan des Volkswirtschaftsplanes 1949 festgesetzte Soll erheblich überschritten worden. Es kann daher für das IV. Quartal 1949 eine entsprechende Steigerung der Produktionsauflagen für volkswirtschaftlich wichtige Produkte vorgesehen werden, die eine weitere Verstärkung der Bautätigkeit und eine bessere Versorgung der Bevölkerung ermöglichen. Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik hat daher den dritten Zusatzplan zum Volkswirtschaftsplan 1949 - Industrieproduktion - für das IV. Vierteljahr 1949 beschlossen:

§ 1

  (1) Die Produktion von volkswirtschaftlich wichtigen Produkten wird gemäß den Weisungen des Ministeriums für Planung an das Ministerium für Industrie und die Regierungen der Länder im IV. Vierteljahr 1949 über das in der Verordnung über den Volkswirtschaftsplan für das Jahr 1949 vom 30. März 1949 (ZVOBl. I S. 221) festgesetzte Soll gesteigert.
  (2) Das für die Produktion verantwortliche Ministerium für Industrie und die Regierungen der Länder werden verpflichtet, den Betrieben die entsprechenden zusätzlichen Planauflagen bis zum 15. November 1949 zu erteilen.

§ 2

  Das Ministerium für Industrie und die Regierungen der Länder haben bis zum 15. November 1949 bei dem Ministerium für Innerdeutschen Handel, Außenhandel und Materialversorgung in Übereinstimmung mit dem Ministerium für Planung die Bereitstellung der benötigten Roh- und Hilfsstoffe zu veranlassen und deren ordnungsgemäße Verwendung zu sichern.

§ 3

  Die Erfüllung der neu festgesetzten Planziele für die einzelnen Industriezweige und Waren wird vom Statistischen Zentralamt des Ministeriums für Planung und den Statistischen Landesämtern nach den im Volkswirtschaftsplan 1949 vom 30. März festgelegten Zahlen ermittelt und abgerechnet.

§ 4

  Das Ministerium für Planung wird mit der Kontrolle der Durchführung dieser Anordnung und darin festgelegten Produktionserhöhungen beauftragt.


  Berlin, den 10. November 1949

Die Provisorische Regierung
der Deutschen Demokratischen Republik
O. Grotewohl

Ministerpräsident

Ministerium für Planung
Rau

Minister

 

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Quelle: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1949, S. 57.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Dritte Anordnung zur Verordnung über den Volkswirtschaftsplan - Industrieproduktion für das Jahr 1949 (10.11.1949), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ddr/1949/volkswirtschaftsplan1949_ao03.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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