Gesetz über die Änderung der Bezeichnung des Ministeriums für
Außenhandel und Materialversorgung.
Vom 11. November 1949
§ 1
§ 2
Das Gesetz tritt mit dem 20. Oktober 1949 in Kraft.
Berlin, den 11. November 1949
Das vorstehende, vom Präsidenten der Provisorischen Volkskammer unter dem 11.
November 1949 ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet.
Berlin, den 17. November 1949
Der Präsident
der Deutschen Demokratischen Republik
W. Pieck
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