Anordnung
über die Benutzung und Aufbewahrung von Dienstsiegeln.
Vom 30. Januar 1950
I.
Die Dienstsiegel für die Ministerien der Deutschen Demokratischen
Republik werden von der Regierungskanzlei ausgegeben.
II.
Siegel werden nur von den Ministern und den Staatssekretären
sowie von den Hauptabteilungsleitern und Abteilungsleitern
geführt, die von den Ministern hierzu besonders ermächtigt sind.
III.
Gesiegelt werden nur Urkunden, für die dies gesetzlich
vorgeschrieben ist, und andere besonders wichtige Schriftstücke, wie Vollmachten,
Ausweise, Anstellungsurkunden, Zeugnisse.
IV.
Die Siegel sind stets verschlossen im Panzerschrank
aufzubewahren. Die Verschlußsachenbearbeiter der einzelnen Dienststellen haben die
sichere Aufbewahrung der Siegel nachzuprüfen.
V.
Die Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.[1]
Berlin, den 30. Januar 1950
Ministerium des Innern
I.V.: Warnke |
Regierungskanzlei
Dr.Geyer |
Staatssekretär
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Staatssekretär
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