Ergänzung
der Siegelordnung für die örtlichen Organe der Staatsgewalt.
Vom 14. November 1952
In Ergänzung des Abschnitts V der Siegelordnung
für die örtlichen Organe der Staatsgewalt vom 21. August 1952 (MinBl. S. 141) wird
folgendes bestimmt:
1. Die Räte der Bezirke können bei Notwendigkeit Dienstsiegel bis
zur Nr. 18 und die Räte der Kreise bei Notwendigkeit bis zur Nr. 12 nachbestellen.
2. Die Nachbestellungen von Dienstsiegeln für die
Räte der Bezirke sind durch die Vorsitzenden mit Begründung der Koordinierungs- und
Kontrollstelle für die Arbeit der Verwaltungsorgane zuzuleiten.
3. Die Nachbestellungen von Dienstsiegeln für die Räte der Kreise
sind mit Begründung über die Räte der Bezirke zu leiten. Die
Vorsitzenden der Räte der Bezirke prüfen die Begründungen und geben die
befürworteten Nachbestellungen an die Koordinierungs- und Kontrollstelle für die
Arbeit der Verwaltungsorgane zur Entscheidung weiter.
4. Die Nachbestellungen haben bei der Koordinierungs- und
Kontrollstelle für die Arbeit der Verwaltungsorgane bis zum 10. Dezember 1952 zu
erfolgen.
5. Die Auslieferung der Dienstsiegel erfolgt gegen Quittung durch
die Regierungskanzlei.
6. Diese Ergänzung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.[1]
Berlin, den 14. November 1952
Staatssekretär der Regierung
und Chef der Regierungskanzlei
I.A.: Drechsler |
Hauptabteilungsleiter |
Koordinierungs- und Kontrollstelle
für die Arbeit der Verwaltungsorgane
I.A.: Sorgenicht |
Hauptabteilungsleiter
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