Verordnung über die Einführung des Gesetzes zum Schutze der nationalen Symbole im Lande Österreich.

Vom 2. Juli 1938.


  Auf Grund des Gesetzes über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich vom 13. März 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 237) wird verordnet:

§ 1

  Im Lande Österreich gelten
das Gesetz zum Schutze der nationalen Symbole vom 19. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 285) und
die Durchführungsverordnung dazu vom 23. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 320).

§ 2

  Soweit Vorschriften, die durch diese Verordnung im Lande Österreich eingeführt werden, nicht unmittelbar angewandt werden können, sind sie sinngemäß anzuwenden.


  Berlin, den 2. Juli 1938.


Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda

In Vertretung

Hanke

Der Reichsminister des Innern

In Vertretung

Pfundtner

 

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Quelle: R


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Verordnung über die Einführung des Gesetzes zum Schutze der nationalen Symbole im Lande Österreich (02.07.1938), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/1938/schutz-nationale-symbole-oest_vo.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.02.2004
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