Verordnung des Reichspräsidenten über die Auflösung des
Reichstags.
Vom 1. Februar 1933.
Nachdem sich die Bildung einer arbeitsfähigen
Mehrheit als nicht möglich herausgestellt hat, löse ich auf Grund des Artikels 25 der Reichsverfassung
den Reichstag auf, damit das deutsche Volk durch Wahl eines neuen
Reichstags zu der neugebildeten Regierung des nationalen Zusammenschlusses Stellung
nimmt.
Berlin, den 1. Februar 1933.[1]
Der Reichspräsident
von Hindenburg
Der Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern
Frick
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