Drittes Gesetz zur Änderung des Reichsstatthaltergesetzes.
Vom 14. Oktober 1933.
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das
hiermit verkündet wird:
§ 1
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner
Verkündung in Kraft.
Berlin, den 14. Oktober 1933.
Der Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern
Frick
|