Gesetz
über die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik
Vom 7. Oktober 1949.
Artikel 1
Die unter Beteiligung des gesamten Volkes geschaffene, vom Deutschen
Volksrat am 19. März 1949 beschlossene und vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 30. Mai
1949 bestätigte Verfassung der Deutschen Demokratischen
Republik wird hiermit in Kraft gesetzt.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt mit seiner Annahme in Kraft. Es wird
vom Präsidenten der Provisorischen Volkskammer ausgefertigt und verkündet.
Ausgefertigt und verkündet Berlin, den 7. Oktober 1949
Der Präsident der Provisorischen Volkskammer
der Deutschen Demokratischen Republik
Dieckmann
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