Feststellung
seitens der Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika
und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken sowie der Provisorischen Regierung der
Französischen Republik über die Besatzungszonen in Deutschland
[vom 5. Juni 1945]
1. Deutschland wird innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden, für
Besatzungszwecke in vier Zonen aufgeteilt, von denen eine jeder der vier Mächte wie folgt
zugeteilt wird: |
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eine östliche Zone der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken;
eine nordwestliche Zone dem Vereinigten Königreich;
eine südwestliche Zone den Vereinigten Staaten von Amerika;
eine westliche Zone Frankreich. |
Die Besatzungstruppen in jeder
Zone unterstehen einem von der verantwortlichen Macht bestimmten Oberbefehlshaber.
Jede der vier Mächte darf nach ihrem Ermessen in die unter dem Befehl
ihres Oberbefehlshabers stehenden Besatzungstruppen Hilfsverbände aus den
Streitkräften irgendeiner anderen alliierten Macht, welche an den
militärischen Operationen gegen Deutschland aktiv beteiligt war, aufnehmen. |
2. Das Gebiet von Groß-Berlin wird von Truppen einer jeden der
vier Mächte besetzt. Zwecks gemeinsamer Leitung der Verwaltung dieses Gebietes wird eine
interalliierte Behörde (russisch: Komendatura) errichtet, welche aus vier von den
entsprechenden Oberbefehlshabern ernannten Kommandaten besteht.
5. Juni 1945.
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