Bericht über die Krimkonferenz*
(3.-11. Februar 1945.)
Die folgende Feststellung über das Ergebnis der Krimkonferenz wird von
dem Ministerpräsidenten Großbritanniens, dem Präsidenten der Vereinigten Staaten und
dem Vorsitzenden des Rates der Volkskommissare der Union der Sozialistischen
Sowjet-Republiken getroffen:
1. Niederwerfung Deutschlands
Wir haben die militärischen Pläne der drei Alliierten Mächte
für die endgültige Niederwerfung des gemeinsamen Feindes erwogen und
festgesetzt. Die militärischen Stäbe der drei Alliierten Mächte haben während
der ganzen Dauer der Konferenz täglich Zusammenkünfte abgehalten. Diese
Zusammenkünfte waren von jedem Gesichtspunkt aus äußerst befriedigend
und ergaben eine engere Koordinierung der militärischen Maßnahmen der drei
Alliierten als je zuvor.
Ein voller Austausch von Informationen hat stattgefunden. Zeitliche Folge, Umfang
und Koordinierung von neuen und noch kraftvolleren, gegen das Herz Deutschlands von Osten,
Westen, Norden und Süden her von unseren Heeres- und Luftstreitkräften zu führenden
Schlägen sind in vollem Einvernehmen beschlossen und in allen Einzelheiten geplant
worden.
Unsere zusammengefaßten militärischen Pläne werden erst anläßlich ihrer
Ausführung laufend bekanntgegeben werden; wir glauben jedoch, daß die auf dieser
Konferenz erreichte außerordentlich enge Zusammenarbeit zwischen den drei Stäben zu
einer Verkürzung des Krieges führen wird. Zusammenkünfte der drei Stäbe werden auch in
Zukunft stattfinden, wenn es die Notwendigkeit ergeben sollte.
Das nationalsozialistische Deutschland ist dem Untergang geweiht. Dem deutschen
Volk wird seine Niederlage nur noch teurer zu stehen kommen, wenn es versucht, einen
hoffnungslosen Widerstand fortzusetzen.
2. Besetzung und Kontrolle
Wir sind über die gemeinsame Politik und Planlegung zur
Durchführung der Bestimmungen der bedingungslosen Kapitulation übereingekommen, die
wir gemeinsam dem nationalsozialistischen Deutschland auferlegen werden, nachdem der
bewaffnete deutsche Widerstand endgültig gebrochen ist Diese Bestimmungen
werden erst bekanntgegeben werden, wenn die endgültige Niederwerfung
Deutschlands vollzogen ist.
Gemäß dem in gegenseitigem Einvernehmen festgelegten Plan werden die
Streitkräfte der drei Mächte je eine besondere Zone Deutschlands besetzen. Der Plan
sieht eine koordinierte Verwaltung und Kontrolle durch eine Zentralkontrollkommission mit
Sitz in Berlin vor, die aus den Oberbefehlshabern der drei Mächte besteht.
Es ist beschlossen worden, daß Frankreich von den drei Mächten aufgefordert
werden soll, eine Besatzungszone zu übernehmen und als viertes Mitglied an der
Kontrollkommission teilzunehmen, falls es dies wünschen sollte. Die Grenzen der
französischen Zone werden von den vier beteiligten Regierungen durch ihre Vertreter bei
der Europäischen Beratenden Kommission in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt.
Es ist unser unbeugsamer Wille, den deutschen Militarismus und Nationalsozialismus
zu zerstören und dafür Sorge zu tragen, daß Deutschland nie wieder imstande
ist, den Weltfrieden zu stören. Wir sind entschlossen, alle deutschen Streitkräfte
zu entwaffnen und aufzulösen; den deutschen Generalstab, der wiederholt die
Wiederaufrichtung des deutschen Militarismus zu Wege gebracht hat, für alle Zeiten
zu zerschlagen; sämtliche deutschen militärischen Einrichtungen zu entfernen oder zu
zerstören; die gesamte deutsche Industrie, die für militärische Produktion
benutzt werden könnte, zu beseitigen oder unter Kontrolle zu stellen; alle
Kriegsverbrecher vor Gericht zu bringen und einer schnellen Bestrafung zuzuführen sowie
eine in gleichem Umfang erfolgende Wiedergutmachung der von den Deutschen verursachten
Zerstörungen zu bewirken; die Nationalsozialistische Partei, die nationalsozialistischen
Gesetze, Organisationen und Einrichtungen zu beseitigen, alle nationalsozialistischen und
militärischen Einflüsse aus den öffentlichen Dienststellen sowie dem kulturellen
und wirtschaftlichen Leben des deutschen Volkes auszuschalten und in Übereinstimmung
miteinander solche Maßnahmen in Deutschland zu ergreifen, die für den
zukünftigen Frieden und die Sicherheit der Welt notwendig sind.
Es ist nicht unsere Absicht, das deutsche Volk zu vernichten, aber nur
dann, wenn der Nationalsozialismus und Militarismus ausgerottet sind, wird für die
Deutschen Hoffnung auf ein würdiges Leben und einen Platz in der Völkergemeinschaft
bestehen.
3. Wiedergutmachung durch Deutschland
Wir haben die Frage des Schadens, den Deutschland in diesem Krieg
den Vereinten Nationen zugefügt hat, erörtert und für Recht befunden, daß Deutschland
in größtmöglichem Umfange verpflichtet wird, in gleicher Form Ersatz für den
verursachten Schaden zu leisten, Eine Schadenersersatz-Kommission wird
eingesetzt werden. Diese Kommission wird angewiesen, die Frage des Umfangs und
der Art und Weise der Wiedergutmachung des von Deutschland
den alliierten Ländern zugefügten Schadens zu behandeln. Die Kommission wird
in Moskau arbeiten.
5. Erklärung über das befreite Europa
Wir haben eine Erklärung über das befreite
Europa aufgesetzt und uns dazu bekannt. Diese Erklärung sieht eine Gleichschaltung der
Politik der drei Mächte und ihr gemeinsames Vorgehen bei der Lösung der politischen und
wirtschaftlichen Probleme des befreiten Europa auf demokratischer Grundlage vor. Sie
lautet wie folgt:
Der Premierminister der UdSSR, der Premierminister des Vereinigten Königreiches
und der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika haben im gemeinsamen Interesse der
Völker ihrer Länder und des befreiten Europa Beratungen miteinander abgehalten. Sie
erklären gemeinsam ihr gegenseitiges Einverständnis, die entsprechende Politik ihrer
drei Regierungen während des zeitweiligen Vorherrschens ungeordneter Zustände im
befreiten Europa gleichzuschalten, um den Völkern des von der Herrschaft des
nationalsozialistischen Deutschland befreiten Europa und den Völkern der früheren
Vasallenstaaten der Achse bei der auf demokratischem Wege herbeizuführenden Lösung ihrer
drängenden politischen und wirtschaftlichen Probleme beizustehen.
Die Herstellung der Ordnung in Europa und der Wiederaufbau eines nationalen
Wirtschaftslebens müssen in einer Weise zu Wege gebracht werden, die es den befreiten
Völkern gestattet, die letzten Spuren des Nationalsozialismus und Faschismus zu
beseitigen und demokratische Einrichtungen nach eigener Wahl zu schaffen.
Der Grundsatz der Atlantik-Charta - das Recht aller Völker, sich die
Regierungsform, unter der sie leben werden, selbst zu wählen - ist die Rückgabe der
souveränen Rechte und der Selbstverwaltung an diejenigen Völker, die dieser durch die
Angriffsvölker mit Gewalt beraubt worden sind.
Zur Schaffung von Bedingungen, unter
denen die befreiten Völker diese Rechte ausüben können, werden die drei Regierungen, wo
immer es die Umstände ihrer Ansicht nach erfordern, die Völker der befreiten
europäischen Staaten oder der früheren europäischen Vasallenstaaten der Achse gemeinsam
in folgendem unterstützen: |
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a) bei der Wiederherstellung von Friedensverhältnissen;
b) bei dei Durchführung von Notmaßnahmen zwecks Unterstützung Hilfsbedürftiger;
c) bei der Schaffung vorläufiger Regierungsgewalten, die eine umfassende
Vertretung aller demokratischen Elemente der Bevölkerung darstellen und die zur
baldestmöglichen Errichtung von dem Volkswillen entsprechenden Regierungen auf dem Wege
freier Wahlen verpflichtet sind;
d) nötigenfalls bei der Durchführung solcher Wahlen. |
Die drei Regierungen werden die anderen Vereinten Nationen und
Provisorischen Gewalten oder andere Regierungen in Europa zu Rate ziehen, wenn
Angelegenheiten, die für diese von unmittelbarem Interesse sind, behandelt werden.
Falls die Verhältnisse in einem der befreiten Staaten Europas oder einem früheren
europäischen Vasallenstaat der Achse nach Ansicht der drei Regierungen ein solches
Vorgehen erfordern, werden diese sofort über die notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung
der in dieser Erklärung dargelegten gemeinsamen Verpflichtungen miteinander beraten.
Mit dieser Erklärung bestätigen wir von neuem unseren Glauben an die Grundsätze
der Atlantik-Charta, unser in der Erklärung der Vereinten Nationen gegebenes Gelöbnis
und unseren Entschluß, in Zusammenarbeit mit anderen friedliebenden Nationen eine auf
Recht und Gesetz gegründete Weltordnung zu schaffen, die dem Frieden, der Sicherheit, der
Freiheit und dem allgemeinen Wohl der gesamten Menschheit geweiht ist.
Indem die drei Mächte diese Erklärung herausgeben, sprechen sie die Hoffnung aus,
daß die provisorische Regierung der Französischen Republik sich an dem vorgeschlagenen
Verfahren beteiligen möge.
9. Einigkeit im Frieden wie im Kriege
Unsere Zusammenkunft hier in der Krim hat unseren gemeinsamen
Entschluß von neuem bestätigt, die Einheitlichkeit der Zielsetzung und des Vorgehens,
welche den Vereinten Nationen den Sieg in diesem Krieg ermöglicht und gesichert hat, im
kommenden Frieden aufrechtzuerhalten und zu stärken. Wir glauben, daß dies eine heilige
Pflicht ist, deren Erfüllung unsere Regierungen ihren eigenen Völkern sowie den Völkern
der Welt schulden.
Nur durch fortlaufende und wachsende Zusammenarbeit und Verständigung unter
unseren drei Ländern und unter allen friedliebenden Nationen können die höchsten
Bestrebungen der Menschheit verwirklicht werden, nämlich ein sicherer und dauerhafter
Frieden, der, in den Worten der Atlantik-Charta, "Gewähr dafür bietet, daß alle
Menschen in allen Ländern ihr Leben frei von Furcht und Not verbringen können".
Wir sind der Ansicht, daß der Sieg in diesem Kriege und die Gründung der
vorgeschlagenen internationalen Organisation die größte Gelegenheit in der Geschichte
bieten wird, in den kommenden Jahren die für einen solchen Frieden wesentlichen
Voraussetzungen zu schaffen.
(Dieser Bericht ist von Winston S. Churchill, Franklin D.
Roosevelt und J. V. Stalin unterzeichnet.)
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*) §§ 4, 6, 7 und 8, die sich auf die Konferenz der Vereinten
Nationen, Polen, Jugoslawien und die Zusammenkünfte der Außenminister beziehen, sind
ausgelassen.
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