Allerhöchster Erlaß, betreffend Abzeichen auf der Handelsflagge
für die als Offiziere des Beurlaubtenstandes etc. der Marine angehörigen Schiffsführer.
Vom 1. Juli 1896.
Ich will den Führern deutscher Seehandelsschiffe, solange sie
Offiziere des Beurlaubtenstandes Meiner Marine sind oder wenn dieselben früher als
Seeoffiziere Meiner Marine angehört haben und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform
verabschiedet worden sind, als Zeichen Meines besonderen Kaiserlichen
Wohlwollens die Berechtigung verleihen, das Eiserne Kreuz auf der deutschen
Handelsflagge nach dem Mir vorlegten Muster
zu führen. Die weiteren Ausführungsbestimmungen haben Sie zu erlassen.[1]
An Bord Meiner Yacht "Hohenzollern" Wilhelmshaven, den
1. Juli 1896.[2]
An den Reichskanzler.
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