Erlaß über das Setzen der Hakenkreuzflagge auf
Kauffahrteischiffen.
Vom 29. April 1933.
Im Benehmen mit dem Herrn
Reichsverkehrsminister, den Regierungen der deutschen Seeuferstaaten und dem Verband
Deutscher Reeder bestimme ich:
Ab 1. Mai führen alle deutschen Kauffahrteischiffe
neben der am Heck zu setzenden schwarz-weiß-roten Flagge die
Hakenkreuzflagge am Signalstag oder an der Stuerbord-Signalraa. Die
Hakenkreuzflagge hat die Größe der Kontorflagge.[1]
Berlin, den 29. April 1933.[2]
Der Reichsminister des Innern
Frick
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